Preisschock
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Sicher? Ich hab da diverse Gutscheinaktionen im Kopf, wo die Gutscheine auch auf Bücher eingelöst werden konnten und die Differenz dann vom Gutschein-Geber übernommen wurde.
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Zitat
Original von Tom
Wiggli :Das ist nicht zulässig. Bücher dürfen nicht rabattiert werden, und das wäre ein Rabatt.
Aber wenn man eine Ware zu einem niedrigeren Preis verkauft hat, ist der Schaden doch schon entstanden. Wäre nur fair, wenn amazon den auch übernimmt und nicht auf die Kunden umlegt.
Eddie
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@ Eddie Poe
Der von mir zitierte Text stammt von einer Amazon-Bestätigung für eine Bestellung von mir dort (HTML-Format). Er kommt nach der Artikelaufzählung, dem MWSt-Hinweis unter dem Absatz "Sie benötigen Hilfe beim Prüfen und Ändern Ihrer Bestellungen? ". Ich habe diesen Text bisher in jeder Bestätigungsmail gehabt, auch bei Marketplace-Artikeln.ZitatTom
Oder es gibt das Recht, zum ursprünglich vom Verlag genannten Preis zu verkaufen, wenn die Bestellung zu diesem Zeitpunkt eingegangen ist (ist das so?).
Weiß ich nicht genau. Ganz spontan würde ich sagen: nein.
Andere Versender (z. B. JPC) weisen auf der Website bei Büchern ausdrücklich darauf hin, daß sie zum jeweils vom Verlag am Liefertag festgesetzten Preis liefern müssen. Wie das bei Subskriptionswerken ist, bin ich nicht so ganz auf dem Laufenden. -
wenn du das buch zu dem angegebenen preis bestellt hast dann hast du auch ein recht drauf das zu dem preis zu bekommen ausser wenn preisänderungen erwähnt werden als klausel dann ist das natürlich was anderes.
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Eddie Poe : Durchaus, aber man darf Bücher nicht billiger verkaufen. Das ist durch die Buchpreisbindung geregelt, die nur sehr wenige Ausnahmen kennt. Wenn ein Händler dennoch so handelt, macht er sich mindestens eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsgesetz schuldig.
Bouquineur : Gutscheine oder Gewinne aller Art haben damit nichts zu tun. Derlei ist zulässig, wenn Du zum Beispiel irgendwo eine Kundenkarte erwirbst, einen Gutschein bekommst und damit Bücher kaufen kannst. Diese Bücher müssen dennoch zum vollen Ladenpreis auf den Gutschein angerechnet werden. Siehe oben.
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Zitat
Original von SiCollier
@ Eddie Poe
Der von mir zitierte Text stammt von einer Amazon-Bestätigung für eine Bestellung von mir dort (HTML-Format). Er kommt nach der Artikelaufzählung, dem MWSt-Hinweis unter dem Absatz "Sie benötigen Hilfe beim Prüfen und Ändern Ihrer Bestellungen? ". Ich habe diesen Text bisher in jeder Bestätigungsmail gehabt, auch bei Marketplace-Artikeln.
Weiß ich nicht genau. Ganz spontan würde ich sagen: nein.
Andere Versender (z. B. JPC) weisen auf der Website bei Büchern ausdrücklich darauf hin, daß sie zum jeweils vom Verlag am Liefertag festgesetzten Preis liefern müssen. Wie das bei Subskriptionswerken ist, bin ich nicht so ganz auf dem Laufenden.Ich habe meine zwei Bestellungen gerade eben zusammen gelegt und in der Bestätigung dafür steht noch der alte Preis für "Biss zum Abendrot", desweiteren werden eventuelle Preisänderungen nicht erwähnt; da steht nur der Text, den ich eben zitiert habe.
Eddie
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Zitat
Original von Tom
Bouquineur : Gutscheine oder Gewinne aller Art haben damit nichts zu tun. Derlei ist zulässig, wenn Du zum Beispiel irgendwo eine Kundenkarte erwirbst, einen Gutschein bekommst und damit Bücher kaufen kannst. Diese Bücher müssen dennoch zum vollen Ladenpreis auf den Gutschein angerechnet werden. Siehe oben.Es gibt aber auch Gutscheine, bei denen die Einlösung auch preisgebundene Bücher ausgeschlossen ist (habe hier einen Gutschein von buecher.de). Das steht dann im Kleingedruckte.
Aber das ist ein anderes Thema und tut hier eher weniger zur Sache.
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Zum Thema Buchpreisbindung, Amazon und Gutscheine:
http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/241.html
Wer gegen die Buchpreisbindung verstößt, riskiert Abmahnungen und Schadenersatzforderungen von Mitbewerbern. Das gilt übrigens auch, wenn man Skonto gewährt (Barzahlungsrabatt) oder ähnliches. Man darf Bücher grundsätzlich nicht unter "Wert" verkaufen, und Leute, die originelle Wege dafür suchen (s.u.), sind häufig Gegenstand von Gerichtsverhandlungen, angeklagterweise. Einfach mal nach "Verstoß" und "Buchpreisbindung" guhgeln.
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Zitat
Original von Tom
Bouquineur : Gutscheine oder Gewinne aller Art haben damit nichts zu tun. Derlei ist zulässig, wenn Du zum Beispiel irgendwo eine Kundenkarte erwirbst, einen Gutschein bekommst und damit Bücher kaufen kannst. Diese Bücher müssen dennoch zum vollen Ladenpreis auf den Gutschein angerechnet werden. Siehe oben.Jo, ich hatte einen Denkfehler. Bei den von mir erwähnten Gutscheinen handelt es sich ja nicht um Gutscheine, die vom Händler selbst ausgegeben werden sondern eben von Dritten. Ich kann ja auch einen Geschenkgutschein bei Amazon kaufen und damit kann der Empfänger ja auch Bücher einlösen.
Im Kopf hatte ich dabei die Schweninger BKK-Kiste.Nichts desto trotz noch was zum Thema Preisschock. Ich denke, dass wir dieses Jahr grundsätzlich auf steigende Buchpreise einstellen müssen. Wenn die Rohstoffkosten weiter steigen, bleibt das eben auch bei den Büchern nicht aus.
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Wer noch mehr Informationen will:
http://www.preisbindungsgesetz.de/ Ist die Informationsplattform der Preisbindungstreuhänder (Deutschland); dort u. a. auch der Gesetzestext
http://www.buchhandel-bayern.d…ervice/preisbindung.shtml Die Übersichtsseite des Landesverbandes Bayern zur Preisbindung; von dort aus sind weitere Dokumente zugänglich.
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Ich denke, es ist klar, dass amazon "Biss zum Abendrot" jetzt nicht mehr für 19, 90 € verkaufen darf. Es geht nur um die Bücher, die bereits verkauft wurden. Wenn der Fehler bezüglich der Preisänderung beim Verlag liegt, kann man amazon doch keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz anlasten, der alte Preis stand / steht außerdem auch in anderen Versandhäusern und bei ebay. Eine Preisänderung wird sich aber (aus Sicht der Kunden) eher negativ auf die Versandhäuser auswirken als auf den Verlag, zumal eine mögliche Preisänderung nicht erwähnt wurde.
Ich finde nicht, dass amazon durch den Irrtum einen Wettbewerbsvorteil hat, schließlich konnten andere Versandhäuser das Buch bis zum selben Zeitpunkt (teilweise sogar darüber hinaus) zum selben Preis anbieten wie amazon. Die Buchläden haben auch keinen Nachteil, da das Buch nicht länger unter dem voraussichtlichen Ladenpreis angeboten wird; wenn es im Buchladen erhältlich ist, kostet es das gleiche wie im Versandhandel und die Leute, die es unbedingt vorbestellen wollten, hätten es im Laden ohnehin nicht mehr gekauft.
Eddie
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Grundsätzlich hat Eddie allerdings einfach nur das Recht...soweit ich weiß... bei einer Preisanhebung vom Kauf zurückzutreten, da sie ihren Kaufwillen nur bei einem Preis von 19,90 € bekundet hat.
Und das war doch schließlich die Ausgangsfragestellung, oder?Die Preisbindung steht m.M.n. auf einem anderen Blatt. Und ich bezweifle, dass Amazon sich da falsch verhält, wenn sie bis zu einem gewissen Datum preiswerter verkaufen.
Also, ich bin kein Rechtsexperte, nur interessierter Laie, aber ich lese da in §5 etwas anderes, wodurch die Preisbindung m.E. nicht ganz so akribisch geregelt zu sein scheint bzw. es schon Ausnahmen und gewisse Spielräume zu geben scheint.
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Der Verkauf kommt erst zustande, wenn der Vertrag zustandekommt, und das ist im Fall von Amazon der Fall, wenn die Versandbestätigung erfolgt (siehe Zitate aus den Bestellbestätigungen), und zu diesem Zeitpunkt gilt der ursprüngliche (falsche) Preis nicht mehr. Das bedeutet, daß Amazon, so die Angaben stimmen, eindeutig gegen die Buchpreisbindung verstößt, denn es spielt keine Rolle, ob das Buch am Tag vor dem Erscheinen oder zwanzig Jahre vorher bestellt wurde, weil der Kaufvertrag erst am Tag der Auslieferung entsteht. Ikarus : Zurücktreten kann man bei Versandgeschäften sowieso (Widerrufsrecht, s. Fernabsatzrichtlinie der EU). Deshalb liefern die ganzen Kaffeefahrtenveranstalter ihre Magnetdecken ja auch persönlich ab (oder lassen abliefern), was kein Versand mehr im Sinne des Gesetzes ist. Aber das ist ein anderes Problem - und der Gesetzgeber ist auch dabei, das zu ändern.
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Spätestens am Tag der Lieferung (14. - 16. Februar 2008) werde ich es erfahren und dann lasse ich euch wissen, was das Buch denn nun gekostet hat.
Aber hier hat es ja schon einige Fälle gegeben, in denen zu Gunsten des Kunden gehandelt wurde und außerdem halte ich einen Computerfehler auch für nicht unwahrscheinlich. In so einem riesigen Betrieb werden die Rechnungen wohl kaum von Hand geschrieben und wenn sich der Betrag auf meinem Kundenkonto nicht geändert hat, bin ich, was die Rechnung angeht, auch optimistisch.
Eddie
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Mal was anderes zum Thema Buchpreisbindung:
Eigentlich dürfen doch außer ME keine Bücher billiger oder mit Prozenten verkauft werden, oder? Meine Mama arbeitet zum Beispiel beim real und wir bekommen dort Prozente, auf Bücher jedoch nicht - logisch.Eine Bekannte bekommt jedoch beim Kaufhaus Prozente - auch auf Bücher! Da werden dann tatsächlich 20 oder auch 30 Prozent abgezogen! Dürfen die das so einfach? Ich beschwere mich ja nicht, ich finds toll, aber ich war schon ein wenig verwirrt...
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Zitat
Eine Bekannte bekommt jedoch beim Kaufhaus Prozente - auch auf Bücher! Da werden dann tatsächlich 20 oder auch 30 Prozent abgezogen! Dürfen die das so einfach?
Das ist bei mir auch so. Über meine Mutter habe ich eine Personalkarte für Familienangehörige für ein bekanntes Kaufhaus Auf Bücher erhalte ich auch Rabatt, ich glaube es sind so ca. 10 %. Zu verschiedenen Rabatt-Tagen, die alle paar Wochen eingeschoben werden, erhalten normale Kunden auf diverses Rabatt, nie jedoch auf Bücher.Und die Firma, für die ich arbeite, gehörte lange Zeit zum Bertelsmann-Konzern, da gab's einen sehr guten Rabatt auf Club-Artikel und alle angeschlossenen Verlage. Hab' ich leider viel zu wenig genutzt und nu haben wir einen anderen Gesellschafter ...
Ich denke, rein rechtlich ist "Mitarbeiter" das Zauberwort. Aber wenn ich mir Deinen Real-Fall so ansehe, scheinen das manche Firmen unterschiedlich zu handhaben.
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Bei uns in der Stadt gibt es auch einen kleinen Buchladen. Der gibt nicht wirklich Rabatte, sondern man zahlt einfach 10% weniger. Warum weiß ich nicht wirklich. Machen die aber schon seit über 15 Jahren.
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Belle, wie heißt dieser Laden?
interessierte Grüße von Elbereth