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OLG Frankfurt stoppt Rabatte bei Internet-Buchhandlungen
Frankfurt/Main (dpa) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Rabattregelungen zweier großer Internet-Buchhandlungen gestoppt. So verstoße der 5-Euro-Gutschein für Neukunden bei Amazon gegen das Buchpreisbindungsgesetz.
Ebenso verhält es sich mit der Gewährung und sofortigen Einlösung von Bonusmeilen bei «buch.de», entschieden die Richter in den zwei am Dienstag veröffentlichten Urteilen (Az.: 11 U 15/04 und 11 U 2/04).
In dem Amazon-Startgutschein sahen die Richter einen unzulässigen Nachlass für preisgebundene Bücher. Dabei spiele es keine Rolle, dass der Gutschein auch für andere Waren eingelöst werden könne, teilte das Gericht mit.
Komplizierter ist die Entscheidung zum Bonus-Programm «Miles&More» der Lufthansa. Das Gericht untersagte dem Internet-Buchhändler «buch.de» unter Androhung eines Zwangsgeldes von 250 000 Euro, Bonusmeilen einzulösen, die er zuvor selbst an Kunden beim Kauf preisgebundener Bücher ausgegeben hat. Anderswo gesammelte Meilen dürfe der Händler hingegen annehmen, da er für diese einen finanziellen Ausgleich von «Mile&More Ltd.» und somit letztlich den vollen Ladenpreis für das Buch erhalte. Im juristischen Sinne habe er damit dem Kunden keinen Rabatt gewährt.
Ebenso sei es allen Buchhändlern erlaubt, Bonusmeilen beim Verkauf preisgebundener Bücher auszugeben, sofern der Rabatt geringwertig bleibe. Eingelöst werden dürften sie aber nur für nicht preisgebundene Waren.
In den beiden von Verlagen und dem Börsenverein des deutschen Buchhandels angestrengten Prozessen ließ das OLG als zweite Instanz keine Revision zu.
Börsenvereinsvorsteher Dieter Schormann begrüßte die Urteile: «Das ist ein guter Tag für die Preisbindung - und damit ein guter Tag für den Buchhandel.» Der Handel könne sich durchaus an den Kundenbindungsprogrammen beteiligen, wenn er sich an die Regeln halte.