Dürfen Leseexemplare verkauft werden?

  • Also ich hätte auch gedacht, dass sie nicht verkauft werden dürfen. Schließlich musste der Verkäufer ja nichts dafür bezahlen. Ich habe auch einige Leseexemplare, die verkaufe ich allerdings nicht weiter. Ich verschenke sie vielleicht, wenn ich sie nicht mehr möchte.


    Bei den meisten Leseexemplaren die ich habe, steht aber nicht drin, dass es ein Leseexemplar ist. Das macht scheinbar nicht jeder Verlag so.

    Auch aus Steinen,
    die dir in den Weg gelegt werden,
    kannst du etwas Schönes bauen

    Erich Kästner

  • Zitat

    Original von Branka
    Bei den meisten Leseexemplaren die ich habe, steht aber nicht drin, dass es ein Leseexemplar ist. Das macht scheinbar nicht jeder Verlag so.


    Dann hast Du kein Leseexemplar sondern ein gratis Buch bekommen, wie hier ja auch einige mit Troppers "Mein fast perfektes Leben". Da hat der Verlag das richtige Buch verschickt, kein Leseexemplar.

  • Zitat

    Original von Lesebiene
    Wenn ihr bei ebay seid, gebt mal Leseemplar ein! :yikes
    Und fallt nicht vom Stuhl.
    Ganz offiziell !


    :yikes und dann steht noch schön dabei "selten" :lache

    Liebe Grüße,
    Ninnie



    Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen.
    Sir Winston Churchill 1874-1965

  • Ich habe auf der Buchmesse in Leipzig auch schon unverkäufliche Leseexemplare von den verlagen bekommen (als Privatperson). Nur mußte ich mich wundern genau diese Bücher einen Tag später bei ebay zu sehen. manche der Bücher waren schon erschienen, manche noch nicht.


    Ich denke auch es gehört sich nicht, verschenken und tauschen ist ok, Verkauf sollte tabu sein.

  • Ich habe auch einige Leseexemplare, zum Beispiel bei e-bay und abebooks.de erstanden. Die sind aber alle in tadellosem Zustand und es sind auch keine Fehler drin. Von einem Buch gab es mal nur das Taschenbuch, ich wollte aber Hardcover. Und da habe ich halt ein Leseexemplar bekommen :grin. Stört mich auch überhaupt nicht. Nur ein unkorrigiertes Leseexemplar würde ich nicht so toll finden.


    Eddie

    Mir fällt leider kein guter Spruch für eine Signatur ein, aber wenn ich keine habe, stehen die Verlinkungen zu Amazon immer zu dicht unter der letzten Zeile meines Beitrages :rofl.

  • Ich habe heute auch ein Buch von Booklooker bekommen. Erstens wurde nicht angegeben, dass es ein Leseexemplar ist und dann stand auch noch "Gebundene Ausgabe" dran, was es auch nicht war. Ich ärger mich tierisch. Das Buch ist zwar in einem super Zustand, aber für 9 EUR! hätte ich es auch neu kaufen können. Ich dachte halt es wäre ein HC!


    Hab den Verkäufer jetzt auch mal angeschrieben. Mal sehen, was er sagt :-)

    Ein Raum ohne Bücher ist ein Körper ohne Seele.
    - Cicero


    :lesend Harlan Coben - Ich vermisse dich

  • Zitat

    Original von CathrineBlake
    Ich habe heute auch ein Buch von Booklooker bekommen. Erstens wurde nicht angegeben, dass es ein Leseexemplar ist und dann stand auch noch "Gebundene Ausgabe" dran, was es auch nicht war. Ich ärger mich tierisch. Das Buch ist zwar in einem super Zustand, aber für 9 EUR! hätte ich es auch neu kaufen können. Ich dachte halt es wäre ein HC!


    Hab den Verkäufer jetzt auch mal angeschrieben. Mal sehen, was er sagt :-)


    Ganz schön unverschämt :yikes
    Wenn du eine Rückmeldung bekommst kann du ja mal Beschied sagen. Ich wüsste gerne wie sich der Verkäufer rechtfertigt.

  • Ich habe jetzt bei ebay ein Leseexemplar ersteigert, welches erst Mitte 2008 erscheint.


    Da ich es allerdings für 1 € bekam, fällt es mir jetzt etwa schwer, mich darüber aufzuregen :-).

    Liebe Grüße, Sigrid

    Keiner weiß wo und wo lang

    alles zurück - Anfang

    Wir sind es nur nicht mehr gewohnt

    Dass Zeit sich lohnt

  • Ich krame den Thread mal rauf.


    Darf ich Leseexemplare weiter verschenken?
    Dass ich sie nicht verkaufen darf, ist mir klar, aber verschenken?


    Arbeite zwar im Buchhandel, da bin ich mir aber nicht ganz sicher. :grin

  • Bisher habe ich nur bei eBooks den Hinweis gelesen, dass das Buch ausschließlich für mich sei und mit einem Wasserzeichen versehen eine Spur bei der Weitergabe hinterlassen würde. In den Printbüchern wird sich auf "unverkäufliches Leseexemplar" beschränkt, das genau genommen, eben nur nicht verkauft werden darf. Da du ja mit dem Usus des Buchhandels vertraut sein dürftest, kannst du ja mal in dich gehen, wie du mit den kostenlosen Exemplaren verfährst.


    Mir ist ja mal was Blödes passiert. Ich hatte einen Stapel dieser Exemplare bei einem Treffen mit Freunden auf einem Tisch abgelegt. Nur kurz, ich wollte sie ja nur mal zeigen. Aber was soll ich sagen, sie waren plötzlich alle weg. Meinst du, irgendjemand gibt sie mal zurück? Doof.

  • Zitat

    Original von Büchersally


    Mir ist ja mal was Blödes passiert. Ich hatte einen Stapel dieser Exemplare bei einem Treffen mit Freunden auf einem Tisch abgelegt. Nur kurz, ich wollte sie ja nur mal zeigen. Aber was soll ich sagen, sie waren plötzlich alle weg. Meinst du, irgendjemand gibt sie mal zurück? Doof.


    :lache

  • Zitat

    Original von Inevera
    Ich krame den Thread mal rauf.


    Darf ich Leseexemplare weiter verschenken?
    Dass ich sie nicht verkaufen darf, ist mir klar, aber verschenken?


    Arbeite zwar im Buchhandel, da bin ich mir aber nicht ganz sicher. :grin


    Also ich kann mir nicht vorstellen, dass man Leseexemplare nicht verschenken darf. Du machst ja damit keinen Gewinn. :gruebel Also nicht verkaufen ist klar, das kann ich auch nachvollziehen.

  • Es spielt keine Rolle, ob man einen Gegenstand gekauft oder geschenkt bekommen hat, man darf damit machen, was man will, und der Verkäufer/Schenkende darf nicht einseitig Verbote aussprechen. Leseexemplare gehen hauptsächlich an den Buchhandel und dürfen von den Buchhändlern im Rahmen dieses Vorgangs nicht veräußert werden. Selbstverständlich dürfen Buchhändler diese Bücher aber verschenken oder wegwerfen, nur eben nicht im Rahmen des gewerblichen Handels verkaufen. Schon für den nächsten Besitzer gilt dieses Verbot nicht mehr, weil er nicht derjenige ist, der das Buch unter der Bedingung, es nicht gewerblich zu veräußern, vom Verlag erhalten hat. Und im privaten Bereich ist sowieso fast alles erlaubt.