Eulenhilfe benötigt: "Blumenstrauß und USB-Stick" ohne Absender

  • Zitat

    Original von Doc Hollywood


    Um das mal aufzugreifen.
    Es wäre also alles soweit i. O., wenn damit keine Werbe-Aktion zu einem Produkt verbunden gewesen wäre? Nur, damit ich das richtig verstehe.


    Du bist pöhse- und willst mich missverstehen.


    Wenn ein "Spiel"- egal ob mit oder Werbung - den Eindruck einer Bedrohung nach aussen darstellt und Wolke war zunächst aussen- und wenn ich das richtig verstanden habe ist das Spiel ja gerade dazu angelegt weitere unbeteiligte - also uns- einzubeziehen- dann ist das in meinen Augen nicht tragbar.


    Wie bartimaeus schon schrieb- was bedeute das in Zukunft für reale Bedrohungen. Helfe ich in Zukunft noch einem am Boden liegenden auf oder gehe ich vorbei- ist doch nur ein Spiel?


  • Ob es verwerflich ist?


    Das muss jeder für sich entscheiden.


    Ich persönlich lehne es ab.
    Es gibt leider viel zu viele Menschen, die nicht mehr zwischen der virtuellen und der realen Welt unterscheiden können.

  • Zitat

    Doc Hollywood
    Mich würde eben nur interessieren, ob ein ARG grundsätzlich "verwerflich" ist, in den Augen derer, die die damit verbundene Werbeaktion verurteilen?


    Ganz kurz gesagt: JA. Wenn mich jemand zu so einem "Spiel" ungefragt einlädt, würde ich vermutlich mit allen (juristisch und sonstwie) möglichen Mitteln gegen denjenigen vorgehen.


    Derzeit überlege ich noch, ob ich meine Meinung hier weiter ausführen soll. Aber zum einen bin ich momentan nicht in der Lage, das in einer angemessenen Form zu tun, zu groß ist meine Wut über die Dreistigkeit, anderen Menschen den eigenen Willen aufzuzwingen; zum anderen ist 3. Advent und die Familie ruft. Und diesem Ruf werde ich jetzt erst mal nachgeben.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Zitat

    Original von beowulf
    Du bist pöhse- und willst mich missverstehen.


    Wenn ein "Spiel"- egal ob mit oder Werbung - den Eindruck einer Bedrohung nach aussen darstellt und Wolke war zunächst aussen- und wenn ich das richtig verstanden habe ist das Spiel ja gerade dazu angelegt weitere unbeteiligte - also uns- einzubeziehen- dann ist das in meinen Augen nicht tragbar.


    Wie bartimaeus schon schrieb- was bedeute das in Zukunft für reale Bedrohungen. Helfe ich in Zukunft noch einem am Boden liegenden auf oder gehe ich vorbei- ist doch nur ein Spiel?


    Nein, ausnahmsweise will ich nicht missverstehen. Und weniger ausnahmsweise bin ich nicht böse. ;-)


    So, wie ich ARGs verstanden habe (sowohl durch Sebastians ausführliche Erklärung, wie auch das, was man zu dieser Spielform anderswo recherchieren kann), sind die Teilnehmer üblicherweise durchaus bis zu einem gewissen Grad eingeweiht und nur auf eine überschaubare Zahl beschränkt. Auch die hier schon mehrfach genannte Teilnehmerin, die leider in der Vergangenheit bereits ein echtes Stalkingopfer war, war bereits durchaus durch frühere Teilnahmen an ARGs mit dem grundsätzlichen Ablauf vertraut - wobei ich mich frage, wie groß das Entsetzen sein kann, wenn ich bereits bei ARGs teilgenommen habe, und warum ich bei sowas überhaupt mitmache, wenn ich traumatische Erlebnisse hatte?


    Dass Wolke als Außenstehende miteinbezogen wurde, liegt ja einzig und allein am damit beworbenen Buch, nicht an der Spielform ARG an sich, die sich ja STETS nur auf einen eingeweihten Kreis bezieht - ähnlich wie bei Rollenspielern (LARP, etc.).
    Deswegen eben meine Frage, weil ich eben ausschließe, dass ein Nichtspieler einfach so plötzlich in einem ARG landet. Und selbst bei dieser PR-Verknüpfung war das bereits nach wenigen Stunden hier im Forum aufgelöst worden.


    Deshalb nochmals meine Nachfrage: Wenn damit kein Buch beworben worden wäre, und Ihr eben nur zufällig von so einer Spielform erfahren hättet (z. B. durch begeisterten Berichten eines Freundes), wäre das dann trotzdem noch so verwerflich?


    Gruss,


    Doc

  • Ich habe mit so einer Form der Werbung auch große Probleme. Einerseits ist es in meinen Augen kein Spiel, da eben gerade das Ziel ist, die Grenzen mit der Realität zu verwischen. Um daraus ein Spiel zu machen müsste vorher allen Teilnehmern klar sein, dass es ein Spiel ist und wie die Spielregelen lauten und darauf vertrauen können, dass diese auch eingehalten werden, was schwer sein dürfte, wenn man den Initiator erst am Ende des Spiels kennen lernt.


    Da tut sich für mich auch ein eigenartiges Rechtsverständnis auf. Aus den Ausführungen im Thread geht hervor, dass es sich dabei vermutlich um eine strafbare Handlung handelt. Auch wenn sich nun der Zufall ergeben hat, dass alle Teilnehmer am Ende scheinbar kein Problem damit hatten, so kann man damit zwar rein faktisch das Gesetz aushebeln, da wo kein Kläger da kein Richter - außer es würde jemand Unbeteiligter Anzeige erstatten würde.
    Langer Rede kurzer Sinn, auch wenn die direkt Beteiligten damit scheinbar keine Probleme haben, kann man damit nicht einen Widerspruch zum Strafrecht wegdiskutieren.

  • Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, handelt es sich bei ARG um eine Art Schnitzeljagd. Ziel ist es also dabei eine Person irgendwie zu bewegen von A nach B zu gehen.
    Und der Reiz dabei ist, daß man nicht erkennen kann (soll), ob Dinge, die einem im wirklichen Leben passieren zum Spiel gehören oder nicht.



    Demnach kann es bei dem Spiel keine Grenzen geben, die man nicht überschreiten darf, DENN im realen Leben gibt es die ja auch nicht!



    Einfach nur KRANK! Egal ob als Spiel oder Werbung.

  • Zitat

    Original von taciturus
    Aus den Ausführungen im Thread geht hervor, dass es sich dabei vermutlich um eine strafbare Handlung handelt. Auch wenn sich nun der Zufall ergeben hat, dass alle Teilnehmer am Ende scheinbar kein Problem damit hatten, so kann man damit zwar rein faktisch das Gesetz aushebeln, da wo kein Kläger da kein Richter - außer es würde jemand Unbeteiligter Anzeige erstatten würde.
    Langer Rede kurzer Sinn, auch wenn die direkt Beteiligten damit scheinbar keine Probleme haben, kann man damit nicht einen Widerspruch zum Strafrecht wegdiskutieren.


    Frage an die Rechtsexperten: Wo genau liegt jetzt die Strafbarkeit? :gruebel Ich kann das irgendwie nicht so recht erkennen.

  • Zitat

    Original von taciturus
    Da tut sich für mich auch ein eigenartiges Rechtsverständnis auf. Aus den Ausführungen im Thread geht hervor, dass es sich dabei vermutlich um eine strafbare Handlung handelt. Auch wenn sich nun der Zufall ergeben hat, dass alle Teilnehmer am Ende scheinbar kein Problem damit hatten, so kann man damit zwar rein faktisch das Gesetz aushebeln, da wo kein Kläger da kein Richter - außer es würde jemand Unbeteiligter Anzeige erstatten würde.
    Langer Rede kurzer Sinn, auch wenn die direkt Beteiligten damit scheinbar keine Probleme haben, kann man damit nicht einen Widerspruch zum Strafrecht wegdiskutieren.


    Und deswegen nochmal meine Frage, wie sich das verhält, wenn es sich auf das Spiel beschränkt? Lassen wir doch mal bitte das Buch und DIESE Werbeaktion außen vor, dieser Ausnahmefall interessiert mich bei meiner Frage gar nicht.


    Ich möchte gerne wissen, was Ihr überhaupt von einer solche Spielform haltet? Und vllt. nochmal, bei einem ARG wissen die Teilnehmer, dass sie an einem ARG teilnehmen. Es ist letztlich nichts anderes, als z. B. diese Krimi-Dinner, bei denen allen klar ist, dass am Tisch evtl. das Opfer bzw. der Mörder sitzt und alle rätseln sollen, wer in Frage kommt. Oder nehmen wir Live-Rollenspiele, bei denen ja ein ähnliches Grundprinzip vorhanden ist. Ist das also alles zu verteufeln?


    Gruss,


    Doc

  • Ich sehe die Gefahr bei dieser Art "Spiel", dass damit echten Stalkern Tor und Tür geöffnet wird. Wenn gerade so ein Spiel läuft, wird das ja durchs Internet relativ schnell bekannt.
    Schon mal daran gedacht, dass es da Trittbrettfahrer in Form von echten Stalkern geben könnte?


    Und warum braucht ausgerechnet ein Buch eine solche Werbung? Andere Bücher verkaufen sich auch, ganz ohne fragwürdige Werbeaktionen.

  • Nach kurzem Ueberlegen kann ich sagen: mir ist es eigentlich Einerlei, ob ARG, ARD oder ZDF oder sonst irgendeine Aneinanderreihung von Grossbuchstaben dahintersteckt :lache


    Ich gehe jetzt einfach grundsätzlich davon aus, dass hier Gefühle von Mitmenschen auf eine etwas riskante Art und Weise miteinbezogen/angegangen wurden.


    Aber was ich eben grossartig finde, dass darüber hier gesprochen und geschrieben wird, denn.....


    ....es erinnert mich eindrücklich daran, dass es auch mir selber ansteht, mir immer wieder von Neuem über die möglichen Konsequenzen/Auswirkungen meines Tuns und Handelns vorher einige Gedanken zu machen.

    Avatar: James Joyce in Bronze... mit Buch, Zigarette und Gehstock.
    Diese Plastik steht auf seinem Grab. (Friedhof Fluntern, Zürich)
    "An Joyces Grab verweht die Menschensprache." (Yvan Goll)

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  • Mit einem Krimi-Dinner ist es m.M. nach nicht zu vergleichen.
    Dort ist klar, was real und was Spiel ist.

  • @ Idgie:


    Für das deutsche Recht kann ich es nicht beantworten. Nach österreichischer Rechtslage wäre es (noch) kein Stalking, weil das dauerhaft erfolgen müsste.
    Allerdings kann man bei entsprechenden Folgen zu verschiedenen Delikten kommen. Ich würde zumindest eine versuchte vorsätzliche Körperverletzung annehmen - wenn die Folgen nicht eintreten - und weitere Folgen (schwere Körperverletzung, Tod) als Fahrlässigkeitsdelikt.


    Schwer wird es dann vor allem, wenn noch Dritte Personen hinzukommen. Nehmen wir beispielsweise an ein Hinweis ist unklar formuliert oder die Spieler verstehen ihn falsch und dann passieren durch Zufall weitere Verstöße gegen das Strafrecht. Stehlen beispielsweise von einem unbeteiligten Dritten ein Auto, weil sie glauben es gehört zum Spiel. Oder es wird eine Notwehrsitutation von Schauspielern für die Spieler gespielt und ein Dritter hält es für real, greift ein und verletzt sich oder andere dabei.


    @ Doc:


    Ich würde selbst an soetwas nicht teilnehmen wollen. Wenn jemand anderes dies möchte und dabei weiß, dass es sich um ein Spiel handelt und die Spielregeln vorher feststehen - die sich natürliuch im Rahmen der Gesetze bewegen müssen - habe ich damit kein Problem, wenn es so gespielt wird, dass dabei keine Dritten zu Schaden kommen können. Hier kommt es dann also auch darauf an, wie das Spiel gespielt wird.


    Bei CSI hab ich einmal eine Folge gesehen, wo es ein Spiel ist, dass eine Person irgendwann ohne den Zeitpunkt zu wissen entführt und gefoltert wird, aber das Kennwort kennt, bei dem ihre Entführer aufhören. Soetwas würde ich dann auch mit Einwilligung der Person nicht als in Ordnung sehen.


    Anm.: Um es noch einmal klar zu stellen. Diese Beispiele für mögliche Auswüchse dieser Spiele sind nicht im Zusammenhang mit diesem konkreten Spiel zu sehen. Was dabei genau vorgefallen ist hab ich nicht verfolgt und kann es nicht beurteilen. Es handelt sich dabei also um mögliche Beispiele.

  • Zitat

    Original von Leserättin
    Schon mal daran gedacht, dass es da Trittbrettfahrer in Form von echten Stalkern geben könnte?


    Na, mit dem "Argument" kann man alles und nichts totschlagen.
    Wenn man alle Unwägbarkeiten des Lebens immer und überall mit einbeziehen müsste, dann dürfte man die eigenen vier Wände nicht mehr verlassen. Bei einem Live-Rollenspiel müsste ich dann auch stets damit rechnen, dass ein Durchgeknallter mit einem echten Schwert zuhaut, anstatt mit einer Latex-Klinge.


    Gruss,


    Doc

  • Zitat

    Original von Whisky
    Mit einem Krimi-Dinner ist es m.M. nach nicht zu vergleichen.
    Dort ist klar, was real und was Spiel ist.


    Falsch! Auch bei solchen Veranstaltungen ist Dir eben NICHT klar, wer am Tisch in den Ablauf eingeweiht ist, und wer nicht. Als Teilnehmer weißt Du da auch nur, dass Du an einem Spiel teilnimmst, mehr nicht.


    Gruss,


    Doc



  • Ich kann nur von den Veranstaltungen reden, an denen ich teilgenommen habe,
    aber dort waren die Grenzen eindeutig.
    Besucher - Schauspieler - Dokumentation (wer ist wer und was).


    Somit ist die Behauptung in meinem vorigen Post nicht falsch, sondern richtig. :grin

  • Hmm...
    Muss schon ziemlich heftig sein, mit sowas konfrontiert zu werden,
    aber wenns sich dann wirklich nach der Intention der Erfinder entwickelt, find ichs super, mal was anderes ...


    Krea- und Innovativ ... :schnellweg


  • Gebe ich dir uneingeschränkt recht.


    Man muss / sollte differenzieren.


    Wer aber legt die Grenzen fest? Doch jeder für sich selbst.
    Es kann keine objektive Wahrheit geben.


    Und hier definieren einige für sich, dass ihre Grenzen in diesem Fall überschritten sind.
    Nicht mehr, aber auch nicht weniger. :-)

  • Zitat

    Original von Whisky
    Man muss / sollte differenzieren.


    Wer aber legt die Grenzen fest? Doch jeder für sich selbst.
    Es kann keine objektive Wahrheit geben.


    Und hier definieren einige für sich, dass ihre Grenzen in diesem Fall überschritten sind.
    Nicht mehr, aber auch nicht weniger. :-)


    Das ist der Punkt. Was hier jedoch geschieht bzw. geschehen ist, dass Einige eben gerade nicht ihre Grenzen, sondern auch gleich mal für andere mit definieren möchten.
    Es wird in diesem speziellen Fall ausgiebig diskutiert, was für Auswirkungen das auf die Gesellschaft hat, obwohl elf (11!) Leute teilgenommen haben bzw. als Teilnehmer dabei waren. Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie Deutschland im Chaos versinkt, wenn sich mal wieder fünfzig oder hundert Leute rund um eine Burgruine zum Live-Rollenspiel zusammenfinden. :-)


    Aber ich gebe ja schon Ruhe. Die Grenzen legen ja andere fest. Das beruhigt ja auch irgendwie.


    Gruss,


    Doc

  • Wie hies dieser dumme lateinische Spruch noch mal? Was immer du tust, tue es mit Weisheit und bedenke das Ende.


    Aus diesem Grund lehne ich tatsächlich alle Arten von Spielen oder Schauspielen ab, bei denen die Teilnehmer und Aussenstehende Realität und Fiktion nicht unterscheiden können. Die daraus entsteenden Konsequenzen sind zu dramatisch. Eben z.B. ein Nichteinmischen in eine Vergewaltigung oder ein Einmischen in ein Spiel, weil es wie eine Vergewaltigung aussieht.

  • taciturus
    Vielen Dank für deine Ausführungen. Mich intererssiert in diesem Zusammenhang nicht die Möglichkeit einer Straftat, die durch Falschinterpretation einer Situation entstehen kann, sondern die Frage, ob der Tatbestand einer Straftat in diesem speziellen Fall erfüllt ist. Oder genauer: Reicht das Versenden eines Blumenstraußes und die Videoeinladung da schon aus?