• Zitat

    Original von Herzquark
    Zeugenaussagen sind, zumindest für mich, keine Beweise.
    Zeugen irren sich, Zeugen sind parteiisch, Zeugen sind bestechlich, Zeugen sehen auch nur das, woran sie sich erinnern können oder woran sie sich erinnern wollen. Das hat für mich nichts Objektives.


    Oha. Das Eis ist aber gerade ziemlich dünn geworden.
    Herzquark: "Aber Herr Staatsanwalt, ich habe doch mit eigenen Augen gesehen, wie der Mann dort (deutet auf den Angeklagten) die Frau abgestochen hat."
    Staatsanwalt: "Tut mir leid, Frau Herzquark, aber Sie wissen doch: Zeugen sehen auch nur das, woran sie sich erinnern können bzw. woran sie sich sich erinnern wollen. Sie sind da wirklich nicht objektiv."



    Gruss,


    Doc

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Hm.... aber die Schuldfrage ist die einzige Frage von Belang, bei diesem Thema.....


    *hat grad komische Vorstellungen von einem Richter, der folgenden Satz sagt: Also die Schuldfrage kann ich nicht klären, denn ich war nicht dabei...*


    Ein Richter klärt nicht die Schuldfrage, das ist nicht seine Aufgabe. Er hat die Rechtslage zu beurteilen und nichts anderes.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Das verstehe ich jetzt nicht, wie du das meinst ?(


    Der Richterspruch lautet: Der Angeklagte ist schuldig eines Verbrechens des Mordes nach § 211 StGB, begangen in Tateinheit mit....er wird verurteilt zu.... und dann wird begründet.

  • Zitat

    Original von beowulf
    Das verstehe ich jetzt nicht, wie du das meinst ?(


    Der Richterspruch lautet: Der Angeklagte ist schuldig eines Verbrechens des Mordes nach § 211 StGB, begangen in Tateinheit mit....er wird verurteilt zu.... und dann wird begründet.


    Ich versuch dann mal das zu erklären:
    Ob jemand schuldig ist, kann nur anhand der Rechtslage beantwortet werden. Wenn das und das vorliegt, dann passiert das und das. Tatbestand und Rechtsfolge.
    Ob der Angeklagte schuldig ist, ist das Ergebnis der Prüfung der Rechtslage. Es wird nicht gefragt, wenigstens sollte nicht gefragt werden: "Ist der Angeklagte schuldig?". Die Frage sollte vielmehr lauten: "Folgende Tatbestände liegen vor - wie ist die Rechtslage zu beurteilen?".


    Aber irgendwie ist das Ganze jetzt auch nicht wichtig...... :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Ich wollte ja nur verstehen was du meinst...
    Jetzt ist klar so.



    Prüfungsreihenfolge- für die Nichtjuristen- ist immer:
    Tatbestandsmäßigkeit- soll heißen liegt überhaupt eine Tat vor, die strafbar sein kann, z.B. der Gammler hat lange Haare - soll er doch.
    Rechtswidrigkeit- das heißt durfte (ausnahmsweie) die Tat erfolgen- also z.B. ein Arzt eine Körperverletzung begehen, weil die Einwilligung des Patienten vorlag
    Schuld- war der Täter schuldfähig, also z.B. nicht geistig behindert und deshalb nicht in der Lage zu erkennen, dass er etwas strafbares tut.

  • Jetzt, wo alle scheinbar Verteidigungs- und Offensivpositionen eingenommen haben, wäre es irgendwie noch schön zu wissen, worum es den Beteiligten jetzt eigentlich noch geht?


    BJ
    Na immerhin eine, die meine komische Seite zu schätzen weiß.

  • @ Herzquark
    Es gibt objektive und subjektive Beweise, Zeugenaussagen sind subjektive, Spuren etc. sind objektive Beweise....
    Eigentlich sollte man keinerlei Wertigkeit vornehmen, generell sind aber natürlich die unveränderlichen Beweise und nicht durch unterschiedliche Wahrnehmung getrübten Beweise, die wichtigen.....(also die Sachbeweise)
    Wobei da natürlich hin und wieder die Deutung schwierig werden kann.....


    Du forderst ein Gutachten?
    Nun ein Gutachter ist im Grunde nicht viel mehr als ein sachverständiger Zeuge, also ist auch das kein Beweis, wenn ich deiner Argumentation folgen will...


    :grin



    @ Voltaire
    Ich denke du hast verstanden, was ich sagen wollte und ich denke weiter, du weißt, wie ich es meinte. Darum lassen wir das... :lache

  • Nur mal angenommen: ein junger Mann, der unter dem Verdacht steht, ein Sexualdelikt begangen zu haben, kommt nach einiger Zeit wieder aus dem Gefängnis und er gerät erneut unter den Verdacht. Und erneut gibt es ein Opfer, das unter den Folgen seiner Tat zu leiden hat.


    Was stünde wohl in einem Fred, der sich damit beschäftigt?

  • Zitat

    Original von Sansonnet
    Und die Türkei will in die EU...


    ...und warum sollte sie aus diesem Fall heraus nicht?


    Meinst du in anderen Ländern Europas oder vorallem auch in Deutschland gebe es keine überforderten Richter?

  • Zitat

    Original von Idgie
    Es stünde auch was anderes in diesem fred, wenn der Verdächtige der Engländer und das vermeintliche Opfer eine Deutsche wäre. *bösebin*


    Wobei in Deutschland als Tatort wäre der Türke/Engländer oder woher auch immer nach sechs Monaten U- Haft in der Regel wieder freigelassen- kann aber sein ein überforderter Richter begründet mit der Tatsache die Aussage des Opfers nicht erhalten zu haben die Haftverlängerung und kommt damit durch.

  • Ich habe heute morgen im Radio gehört, daß das mit den 7 (und mehr) Monaten U-Haft in der Türkei so üblich sei.


    Dieses wurde deshalb so geregelt, damit der vermeintliche Täter vor Selbstjustiz geschützt wird.
    Klingt für mich auch ganz plausibel. In der Türkei würde ich nicht so gern als vermeintlicher Vergewaltiger entlassen werden, solang meine Unschuld nicht bewiesen ist ;-)

  • Wenn sie ihn nach Deutschland zurückschicken würden, bis endgültig feststeht, ob er schuldig ist oder nicht, könnte das ja gar nicht passieren.


    Ja, das wäre eine Ausnahme. Aber ich sehe das hier auch als Ausnahmefall an.

  • Das Opfer weigert sich bisher, vor Gericht auszusagen. Ihre schriftliche Aussage allein ist wertlos. Auch nach türkischem Recht muss sie sich einem Kreuzverhör stellen, sonst ist das Verfahren hinfällig und Marco muss sofort freigelassen werden. So jedenfalls hat es ein türkischer Jurist neulich im Fernsehen erklärt. Er hat angedeutet, dass die Türkei aus Angst vor der Reaktion der britischen Regierung den Jungen nicht freilässt. Das ist doch der Hammer, oder?


    Falls das in dem Thread schon erwähnt worden sein sollte ... sorry, aber ich habe jetzt nicht alles gelesen, sondern mich nur ganz hinten eingeklinkt.


    Liebe Grüße
    Anna-Lisa

  • Mir wollen bei dieser Geschichte zwei Dinge nicht begreiflich werden:


    A) Wieso die Untersuchungshaft so lange dauern muss? Schutz möglicher weiterer Opfer und Schutz des Beschuldigten vor 'Blutrache' schön und gut. Doch diese Ewigkeit des Aufschiebens ohne sichtbares Vorankommen, ohne Einleitung eines Hauptprozesses? Wer schützt denn da einen möglicherweise unschuldigen Angeklagten?


    B) Wieso ist man beim Inhaftieren des Angeklagten so rigoros und wieso fordern die Justizbehörden nach all den Monaten noch immer nicht mit der selben Rigorisität eine persönliche Aussage der Klägerin/des Opfers?

    Shalom, kfir
    :lesend Andrea DeCarlo - Wenn der Wind dreht
    :lesend Farin Urlaub unterwegs 1 - Indien & Bhutan


    "To the left?" - "Right!"

  • Erstens gibt es immer und überall überforderte Richter und zweitens haben Reaktionen wie die der deutschen Boulevardpresse nicht unbedingt dazu beigetragen in der Türkei Begeisterungsstürme auszulösen. Und man sollte sich nie wundern, dass wen man jemand auf die Füsse tritt, das der daraufhin nicht schneller in die vom Treter gewünschte Richtung rennt.

  • Ich persönlich denke, der Hauptgrund, daß Marco noch nicht auf freiem Fuß ist, ist der daß man in der Presse mehrfach angekündigt hat, ihn so schnell wie möglich aus der Türkei herauszuschaffen, wenn er frei kommt.
    Damit wäre er grob gedacht der türkischen Gerichtsbarkeit entzogen....


    Hätten Eltern und Presse in dieser Hinsicht den Ball flach gehalten, wäre er meiner Ansicht nach schon lange nicht mehr in Haft.....aber das sind nur meine stillen kleinen Gedankengänge....