Ich habe mir das von Relaxo gepostete Dokument mal durchgelesen und etwas möchte ich hier zitieren:
ZitatEine oft gestellte Frage ist, ob die Vorstellung des Täters vom Alter des Mädchens eine Auswirkung auf die Strafe hat. Sexueller Missbrauch ist ein „Vorsatzdelikt“. Der Täter muss also die einzelnen Fakten, die laut Gesetz zur Bestrafung führen, kennen und zu dem Schluss kommen, dennoch zu handeln. Dass dies zur Strafbarkeit führt, muss er nicht wissen. Nun kannte Marco die Tatsache nicht, dass das Mädchen 13 Jahre alt ist. Das muss Marco beweisen oder zumindest so plausibel erklären können, dass das Gericht guten Gewissens den Grundsatz in dubio pro reo anwenden kann.
Dazu reicht vermutlich nicht der Umstand, dass das Mädchen sich selbst für älter ausgegeben hat (haben soll). Die für Marco beste Lösung wäre daher, wenn
Charlotte im Gerichtssaal auftaucht und sich das Gericht selbst einen Eindruck von der Persönlichkeit des Mädchens verschaffen kann. Kommt das Mädchen nicht, werden Zeugen gehört müssen, die sich selbst einen Eindruck verschaffen konnten und – möglichst einhellig – die Wahrnehmung von Marco bestätigen.
Ich möchte folgendes anmerken und das ist mehr eine persönliche Sicht. Welches Mädchen sieht ihrem Alter entsprechend aus? Allein durch die biologisch schnellere Entwicklung bei weiblichen Jugendlichen und außerdem, dass man sich älter schminken und auch älter kleiden kann. Dementsprechend ist das für mich persönlich fragwürdig, ob man sich wirklich mit diesem Satz "Sie sah älter aus!" retten kann.