Der Roman „Esra“ von Maxim Biller bleibt verboten.
Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde des Verlags Kiepenheuer und Witsch ab. Vor zwei Jahren hatte der Bundesgerichtshof das Buch bereits verboten, da es in eklatanter Weise die Persönlichkeitsrechte von Billers Ex-Freundin verletzen würde. Diese sei in der Figur der „Esra“ eindeutig zu erkennen gewesen.
Der Verlag hatte sich in seiner Verfassungsbeschwerde auf die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Kunst berufen, die er durch das Urteil des Bundesgerichtshofes als verletzt ansah.
Eine solche Entscheidung des obersten deutschen Gerichts liest man mit sehr zwiespältigen Gefühlen. Einerseits haftet einer solchen Entscheidung so etwas wie ein „Geruch von Zensur“ an, andererseits sind aber auch die Persönlichkeitsrechte ein wichtiges und schützenswertes Gut.
Meine ganz persönliche Meinung allerdings ist, dass hier die Freiheit der Kunst über das Interesse einer einzelnen Person gestellt werden müsse. Solche Entscheidungen könnten sehr negative Auswirkungen auf den Kunstbetrieb dieses Landes haben.