„Ausgerechnet an einem solchen Tag einen derart fiktionalen Quatsch zu erzählen, der mit der Realität wenig zu tun hat, ist ein vertane Chance, über dieses dunkle Kapitel der SED-Diktatur zur besten Sendezeit aufzuklären.“ DDR-Bürgerrechtler Hollitzer.
Sehe ich auch so. Es hat übrigens keinen einzigen Fall von Begnadigung eines zum Tode Verurteilten in der DDR gegeben. Da sollte man schon bei der Wahrheit bleiben, suggeriert es am Ende doch auch, der alte Erich höchstselbst widersetzte sich zuweilen der barbarischen Strafe.
Rache ist ein starkes Motiv, es gab jüngst in Asien einen Fall, bei dem jemand nach 60 Jahren seinem Peiniger den Schädel einschlug, als er ihn bei einem Klassentreffen traf. Aber dass ein steinalter Mann nach 30 Jahren ein durch Begnadigung aufgehobenes Urteil vollstrecken will, das er einst ausgesprochen hatte, gehört vermutlich zu den Dingen, die es noch nicht gab auf unserem Planeten.
Im fiktionalen Bereich allerdings - bei einer geringeren Zeitspanne - umso mehr. Mir fallen da gleich mehrere ähnlich gelagerte Beispiele ein ...
Anders sähe das aus, wenn es um etwas ginge, dass ihm persönlich oder seinen Liebsten angetan wurde.
Problematisch wurde es, als im Zuge der Wendewirren eine Reihe von Schwerverbrechern amnestiert wurden bzw. durch die Netze der Justiz flutschten. Das hat dann mehreren Menschen (u.a. auch Kleinkindern) das Leben gekostet.