Veröffentlichung einer überarbeiteten Fassung

  • Hallo zusammen,


    ich bin erst vor kurzem auf dieses Forum gestoßen und habe eine Frage zu rechtlichen Dingen, vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben.


    Es geht um das Buch einer Autorin, das bereits über BoD auf dem Markt ist. Es hat meiner Meinung nach einen sehr brisanten Inhalt, weist aber stilistische Mängel auf, da die Autorin, eine ältere Dame, eben nicht "vom Fach" ist. Ich habe das Manuskript in Zusammenarbeit mit ihr komplett überarbeitet, gekürzt ... und so in eine Form gebracht, in der es Chancen hat, bei einem "richtigen" Verlag angenommen zu werden. Es hat auch schon ein Verlag Interesse gezeigt. Und jetzt kommt meine Frage:


    Muss ich den Verlag darüber informieren, dass das Buch in anderer Version und unter anderem Titel bereits auf dem Markt ist? Oder kann die Autorin einfach bei BoD kündigen (sie muss eine Austrittsgebühr bezahlen). Ich möchte nur sicher gehen, dass ich da keine rechtlichen Dinge verletze.


    Vielleicht noch etwas zu meiner Person. Ich bin Journalistin und Autorin des Reiseromans "Der Krokodilfelsen. Sehnsucht nach Sri Lanka", der hier leider noch nicht rezensiert wurde. Falls sich jemand dafür interessiert, Infos gibt es auf meiner Homepage unter www.claudia-ackermann.com.


    Über Tipps bezüglich der überarbeiteten Fassung würde ich mich sehr freuen.


    Viele Grüße


    croco

  • Hallo, Croco.


    Ja, Du solltest den Verlag darüber informieren, daß dieses Buch - wenn auch in einer anderen Fassung - bereits erhältlich war und ggf. noch ist, und außerdem avisieren, es natürlich sofort bei BoD abzukündigen, wenn die Vertragsverhandlungen beginnen.

  • Hallo Tom,


    vielen Dank für die prompte Antwort. Ich wollte den Verlag, den ich an der Hand habe, mit der Info nicht abschrecken, aber wenn es rechtlich erforderlich ist, muss ich das wohl tun.


    Jedenfalls ist es sehr hilfreich, in diesem Forum Tipps zu Fragen wie diesen zu bekommen. Herzlichen Dank!


    Sollte sich jemand für Reiseromane, oder speziell für die wunderschöne Insel Sri Lanka interessieren, würde ich mich über eine Rezension meines Romans in diesem Forum freuen.


    Ach, übrigens Tom, klasse Homepage! :wave


    Liebe Grüße
    croco

  • Hallo, Croco.


    Danke für die Blumen. :wave


    "Rechtlich erforderlich" ist es nicht unbedingt. Das hängt davon ab, was a) im Verlagsvertrag steht/stehen wird ("Unveröffentlichtes Manuskript ... Erstveröffentlichung ... Autor sichert zu, alle Rechte am Manuskript zu halten" usw.) und was b) die entsprechende BoD-Veröffentlichungsvereinbarung vorsieht (ich kenne die BoD-Publikationsverträge nicht). Wenn es nicht thematisiert wird und im Vertrag nicht explizit hervorgehoben wird, daß es sich um eine Erstveröffentlichung o.ä. handelt (was aber meistens der Fall sein wird), muß es nicht erwähnt werden - aber es würde einen schlechten Eindruck machen. Vor allem, wenn es später herauskäme. Andererseits schmälert derlei natürlich die Chancen möglicherweise ein wenig, daß der Verlag das Buch (dann abermals) herausbringt. Soweit ich aber weiß, behalten BoD-Veröffentlicher alle Rechte am Manuskript. Aber es war jedenfalls bereits veröffentlicht. Und derlei kommt einfach raus. Früher oder später. Lieber mit offenen Karten spielen. Tendentiell. :grin Wie gesagt, wenn derlei ohnehin Vertragsbestandteil sein soll, wirst Du es spätestens dann erwähnen müssen (um Dich nicht schon vor der Veröffentlichung eines Vertragsbruchs schuldig zu machen).

  • Hallo, Croco.


    Es heißt auf der BoD-Site:


    "Im Wesentlichen räumt der Autor BoD die Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung seines Titels für die Dauer der Vertragslaufzeit ein."


    Der BoD-Autorenvertrag ist auch online vorzufinden:


    http://www.bod.de/fileadmin/bo…are/autorenvertrag_de.pdf


    Darin heißt es, daß die Exclusivrechte am Werk für die Dauer des Vertrages bei BoD liegen. Zusätzlich zum Autorenvertrag wird ein Buchvertrag abgeschlossen, der erst nach einer bestimmten (anscheinend individuell vereinbarten) Frist kündbar ist. Wenn zuvor gekündigt werden soll, was für die Veräußerung der Rechte an einen Verlag unabdingbar wäre, wird eine im Buchvertrag vereinbarte Gebühr fällig. Du müßtest also mal die Unterlagen prüfen.

  • Hallo Tom,


    die Autorin hat bei BoD alle Rechte an der Veröffentlichung. Sie kann den Vertrag kündigen, wenn sie eine Ausstiegsgebühr von ca. 250 Euro bezahlt, wozu sie bereit ist. Damit wäre das für BoD erledigt.


    Der Lektor des neuen Verlags, der mit mir telefoniert hat, zeigte sich von dem Manuskript ziemlich begeistert. Aber Du als Autor weißt ja sicher selbst, dass das noch nichts bedeuten muss. Ich habe ihm die Sachlage bis jetzt nicht dargestellt.


    Aber Du hast recht, ich muss mit offenen Karten spielen. Spätestens, wenn es zum Vertragsabschluss kommen sollte, muss ich den Verlag darüber aufklären.


    Danke für Deine Denkanstöße. Ich hirne schon eine ganze Weile darüber nach, wie ich das handhaben soll. Normalerweise überarbeite ich nicht die Manuskripte anderer Autoren. Aber was diese ältere Frau geschrieben hat, ist in meinen Augen wirklich der Knaller! Sowohl inhaltlich, als auch sprachlich. Nur hat es ein wenig am "Handwerkszeug" gehapert. Es wäre zu schade, wenn diese Story bei BoD versauern würde.


    Danke, und viel Erfolg mit Deinen Romanen


    croco
    www.claudia-ackermann.com


    P.S. Habe gerade erst Deinen neuen Beitrag gesehen. Danke für die Hilfe.