ZitatIst denn schon jemand angeklagt? Wow
Na logisch. Nur nicht von den offiziellen Stellen. Aber das scheint nicht wirklich zu stören.
ZitatIst denn schon jemand angeklagt? Wow
Na logisch. Nur nicht von den offiziellen Stellen. Aber das scheint nicht wirklich zu stören.
Eben nicht, deshalb habe ich die schönen Schilder Ironie an und Ironie aus auch nicht eingeblendet.
Zur Erklärung:
Im Zweifel für den Angeklagten bezieht sich nie auf die Auslegung des Rechtes, sondern immer auf die Frage gibt es Zweifel an der Schuld, so darf der Richter nicht verurteilen. Soll heissen, solange die Eltern "nur" verdächtig sind gilt eben weiter die Unschuldsvermutung- zumindestens für die Juristen und die Polizei, nicht unbedingt für die Medien. Für den Richter gilt, verurteilt wird nur, dem man eine Tat nachweisen kann- oder altdeutsch: Man hängt niemand, es sei den man hätte ihn. Die gewisse Art von gewissenloser Presse hängt halt notfalls den, den man gerade hat. Entschuldigung auf Seite zwei rechts unten kann man nachher immer noch schreiben.
edit: Tom hat recht- ich habe mich viel zu flapsig ausgedrückt und so wie es dastand war es sogar noch unrichtig! War zu sehr auf den zweiten Teil meines Gedankens fixiert- nicht gut.
ZitatOriginal von beowulf
Entschuldigung auf Seite zwei rechts unten kann man nachher immer noch schreiben.
Kleingedruckt.
"Im Zweifel für den Angeklagten" ist ein (in Deutschland allerdings nicht festgeschriebener, aber als Interpretation aus Gesetz und Strafprozeßordnung hervorgehender) Entscheidungsgrundsatz. Wenn Zweifel an der Schuld eines Angeklagten bestehen, ist dieser freizusprechen. Wie genau diese Zweifel aussehen können/auszusehen haben, ist allerdings nicht festgelegt. Nicht ausreichend gewürdigte Zweifel sind allerdings ein Revisionsgrund.
Derlei setzt allerdings zweierlei voraus: Es gibt eine Tat und es gibt einen Angeklagten.
Aber es geht hier ja nicht um die rechtliche Würdigung einer Straftat. Die beteiligten Menschen werden unfreiwillig zu den Protagonisten einer Horrorstory, die jedermann für sich selbst fortschreibt, und wer die noch blutigere, haarsträubendere, gemeinere Idee für diese Fortsetzung hat, gewinnt. Es ist der Reiz daran, sich das Unfaßbare vorzustellen. Sobald feststeht, was tatsächlich geschehen ist, werden alle das Interesse an dieser Sache verlieren. Der Ausgang eines wie auch immer aussehenden Prozesses wird dann nur noch eine Randnotiz sein.
ZitatOriginal von Tom
Der Ausgang eines wie auch immer aussehenden Prozesses wird dann nur noch eine Randnotiz sein.
Kommt darauf an- wenn sich der Prozess gut vermarkten lässt wird jeder Prozeßtag für eine Schlagzeile gut.
Das ist einer der Gründe, weshalb fern von jeder Realität die Bevölkerung der Meinung ist Morde an Kindern mit sexuellem Hintergrund hätte in den letzten Jahren stark zugenommen- weil vom ersten Kind vermisst, bis zum letzten Prozeßtag immer wieder alles wiedergekäut wird.
Für mich versagt leider die Justiz manchmal.
Es ist schon richtig "Im Zweifel für den Angeklagten" aber was ist denn mit den Opfern.
Ich möchte nicht wissen was alles in deutschen Gerichtssälen vertuscht wird.
Da werden die Angeklagten im Fall Pascal freigesprochen, aus Mangel an Beweisen.
Da bin ich wohl etwas zu emotional um das zu verstehen.
Mord ohne Leiche ist halt immer ein Problem und wenn dann Geständnisse von Alkoholikern und geistig minderbegaten Personen durch Verhöre "erzeugt" werden, da kann man nur sagen es gilt die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils.
Mal eine Frage an die Rechtsexperten. Gibt es auch im portugiesischen Recht den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten"? Denn es geht hier nicht um Deutsches Recht, allein entscheidend ist hier das Recht des Landes Portugal. So gibt es beispielsweise im portugiesischen Recht die ganz besondere Rechtsstellung des "Verdächtigen", etwas was das Deutsche Recht in dieser Form nicht kennt.
gute Frage- aber eigentlich sollte esden Grundsatz geben, da auch das portugisische Recht lateinisches Recht aufgenommen hat, aber ehrlicherweise- nichts genaues weiß ich nicht.
ZitatOriginal von Vanity
Ich möchte nicht wissen was alles in deutschen Gerichtssälen vertuscht wird.
Da werden die Angeklagten im Fall Pascal freigesprochen, aus Mangel an Beweisen.
Da bin ich wohl etwas zu emotional um das zu verstehen.
Dir wäre es also lieber gewesen, wenn die Angeklagten in diesem Fall ohne eindeutige Beweislage zu langen Haftstrafen verurteilt worden wären?
Gruss,
Doc
Doc Hollywood
nein, aber ein Freispruch schmeckt mir auch nicht.
Aber schließlich sind wir ja nicht bei "Wünsch Dir was" und ich muß mit solchen Urteilen leben.
ZitatOriginal von Doc Hollywood
Dir wäre es also lieber gewesen, wenn die Angeklagten in diesem Fall ohne eindeutige Beweislage zu langen Haftstrafen verurteilt worden wären?
Gruss,
Doc
Genau, Doc, Unschuldige gehören eben nicht in den Knast. Denn wer möchte unschuldig hinter Gitter?
Im Fall Maddie - es besteht die Möglichkeit, dass die Eltern etwas mit dem Verschwinden zu tun haben, aber es ist nicht bewiesen, es ist nicht sicher und die Medien haben sich schon oft getäuscht ... und die portugiesische Polizei steht unter Zugzwang ....
Hallo, Vanity.
Zitatnein, aber ein Freispruch schmeckt mir auch nicht.
Aber "ein bißchen schuld" gibt es nicht. Das ist auch ein gutes Beispiel für öffentliche Vorverurteilung gewesen. Ich habe keine Ahnung, was wirklich geschehen ist, natürlich nicht, aber es sind vor Gericht nun einmal Beweise zu würdigen und nicht Vermutungen, Empfindungen oder die öffentliche Meinung. Es muß etwas seltsam sein, als Richter einen solchen Fall beurteilen zu müssen. Nach Medien- und damit öffentlicher Meinung saßen da Bestien auf der Anklagebank, und es ist in unserer Informationswelt nicht leicht, sich solchen Vorverurteilungen zu entziehen. Trotzdem muß ein Richter nach dem urteilen, was die Beweisaufnahme hergibt. Und wenn die eine Schuld nicht beweist, kann es keine Verurteilung geben. Fraglos gibt es viele Fehlurteile, vielleicht war das auch eines. Aber es ist gleichzeitig beruhigend, zu wissen, daß eine Schuldvermutung alleine (oder etwa öffentlicher Druck) nicht ausreicht, um verurteilt zu werden. Das war nicht immer so. Beim "Publikum" hinterläßt in dubio pro reo aber immer einen sehr faden Nachgeschmack (bei den Richtern vermutlich auch), und dieser Nachgeschmack ist umso fader, je spektakulärer der Fall war, je stärker er im Mittelpunkt des Medieninteresses stand. Mir fällt in diesem Zusammenhang immer "Turbo-Rolf" ein, bei dem war es genau umgekehrt. Es gab letztlich (jedenfalls zum Zeitpunkt der Verhandlung) keine wirklich schlüssigen Beweise für seine Schuld, und er ist dennoch verurteilt worden.
Wir hatten gestern (ich bin Schöffe) einen Angeklagten, dem Handel mit Drogen an Minderjährige vorgeworfen wurde. Er hat gleich zu Verhandlungsbeginn ein Geständnis abgelegt, um ein möglichst geringes Strafmaß zu erhalten. Da dennoch einige Fragen zu klären waren, wurden anschließend trotzdem die beiden Hauptbelastungszeugen vernommen. Tatsächlich hätten deren Aussagen niemals zu einer Verurteilung führen können, die Zeugen haben sich wiedersprochen, konnten sich nicht mehr erinnern, irgendwie stimmte überhaupt nichts mehr. Hätte der Mann nicht gestanden, wäre es auf einen Freispruch hinausgelaufen. So kann es auch gehen.
Total off topic
Aber Tom, mich würde interessieren, wieviel er bekommen hat...
Ich kenne (leider) nur die recht lasche Gerichtsbarkeit hier im nahen Grenzgebiet zu den Niederlanden, mich würd interessieren, wie ein solcher Fall in Berlin ausgeht....
Das hängt doch immer von der Drogenkarriere des Richters ab...
Hallo, BJ.
Es ging um geringe Mengen (insgesamt 50 Gramm), es war kein gewerblicher Handel, er war letztlich "nur" derjenige, der für eine illustre Kifferrunde das Gras besorgt hat, und als Gegenleistung hat er sich einen Bong bauen dürfen. Acht Monate auf Bewährung und eine Geldbuße.
Böser Beo....
Allerdings hast du Recht, die Urteile varieren da so stark, daß dieser Gedanke gar nicht soooooo abwegig ist.
@Beo: Bei einem Schöffengericht gibt es drei Richter (am Landgericht sogar fünf).
Hm..... 8 Monate.... find ich dann doch wenig.... auch unter den von dir genannten Aspekten.
@ Tom:
Das Schöffengericht ist in der Regel mit zwei Schöffen und einem Berufsrichter besetzt. Wenn die zu verhandelnde Sache von besonderem Umfang ist, kann ein weiterer Berufsrichter hinzugezogen werden. Dieses Schöffengericht wird dann erweitertes Schöffengericht genannt. Die Voraussetzungen und Zuständigkeitsregelungen sind dieselben wie beim eigentlichen Schöffengericht.
Beim Schöffengericht am Amtsgericht gibt es einen Richter und zwei Schöffen- und nun lese ich dich ja schon ein Weilchen und traue dir einiges zu- aber gehst du wirklich davon aus, dass der Richter in seinem Vorschlag für das Strafmaß von den Schöffen jemals überstimmt wird?