• Zitat

    Original von Babyjane
    ...jaja...


    Was in Berlin so ist muß natürlich überall sonst genau so sein.....


    *schüttelt den Kopf und geht lieber ein Teechen trinken*


    Das Prozeßrecht gilt bundesweit. :-)


    Mir bitte auch ein Tässchen Tee - ohne Zucker bitte, danke! :grin

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Ach wirklich.... :wow


    Was ich alles nicht weiß.....Wahnsinn... was man bei den Eulen alles lernen kann. :lache :anbet



    Wenn wer Zeit hat könnte er mir vielleicht noch ein bißchen Polizeirecht erklären ? Das wäre wirklich sehr lieb.... :anbet

  • Meines Wissens gibt die ermittelnde Behörde das Gutachten zum Wirkstoffgehalt in Auftrag, nicht erst das Gericht nach Zulassung der Anklage. Aber ich kann mich natürlich irren. Und ich peile auch nicht, worüber Ihr Euch genau aufregt. :wow

  • @ Tom
    Ich rege mich nicht auf, ich bin belustigt, daß du nach ein paar Schöffensitzungen meinst, du müßtest einem Richter, einem Anwalt und einer Polizistin die Rechtslage erklären.
    Dabei reitest du auf Kleinigkeiten herum die ungefähr so relevant wie ein in China umfallender Sack Reis sind und wir sind uns in ihrer Auslegung nicht einig, weil es eben doch anders gehandhabt wird, überall.


    Wer das Gutachten in Auftrag gibt, (in der Regel ist das die Staatsanwaltschaft oder eine ihrer Ermittlungspersonen) ist wieder so eine irrelevante Kleinigkeit. Es wird ein Gutachten in Auftrag gegeben, somit wird ein Gutachter gehört, ob nun in der Form, daß er bei Gericht erscheint, oder daß sein Gutachten verlesen wird, ist die nächste Kleinigkeit.....

  • Zitat

    Ich rege mich nicht auf, ich bin belustigt, daß du nach ein paar Schöffensitzungen meinst, du müßtest einem Richter, einem Anwalt und einer Polizistin die Rechtslage erklären.


    Nun, auch wenn ich nur ein paar Schöffensitzungen (etwas mehr als hundert) hinter mir habe, bin ich doch im Rahmen dessen in der Hauptsache mit Drogendelikten befaßt, und da geht es nun einmal ausnahmslos um Wirkstoffgehalte und diesbezügliche Gutachten. Was eine Polizistin mit einem gerichtlichen Strafverfahren zu tun hat, erschließt sich mir, ehrlich gesagt nicht, weil sie als Bestandteil der ermittelnden Behörde (Staatsanwaltschaft) damit - außer ggf. als Zeugin bezüglich der Ermittlungen - rein garnichts zu tun hat, jedenfalls verfahrenstechnisch. Nach den Verhören der Beteiligten ist i.d.R. für die Polizei Feierabend.
    Die Wirkstoffgutachten werden (i.d.R. als Abschluß der Beweisaufnahme) verlesen, weil es keine erfragbaren weitergehenden Informationen gibt, aber sie sind bereits zuvor entscheidend im Hinblick darauf, was angeklagt wird. Das ist bei psychologischen, medizinischen und sonstigen kriminaltechnischen Gutachten anders. Da wird der Gutachter beigezogen, befragt und gehört.
    Was ist der Punkt?


    Edit: Möglich, daß ich nur mit hauptamtlichen Richtern zu tun habe, die erst seit kurzem (aktuell: 18 Jahre) im Geschäft sind oder noch keine Erfahrungen im Kölner Raum gesammelt haben.

  • Hier geht es ja hoch her :grin


    Trotzdem möchte ich nochmal zurück auf dass eigentliche Thema Madeleine kommen.


    Warum meldet sich erst jetzt eine Freundin der Eltern, die noch einen Mann in der Anlage gesehen haben will.
    Hätte sie es nicht von Anfang an erwähnen können?


    Hoffentlich ist der Fall bald abgeschlossen und die Spekulationen haben dann ein Ende.

  • @BJ und Tom
    Durchaus möglich, dass ich im Irrtum bin. Mit der Strafverfolgung haben ich nun schon seit Jahren nichts mehr zu tun und da verwischen sich dann schon mal die Eindrücke. Und das Prozeßrecht ändert sich ja auch. Da ich seit Jahren im Verwaltungsrecht rumtobe, bekomme ich wahrscheinlich alles so richtig durcheinander.
    Und warum soll es in der Praxis nicht so zugehen wie Tom sagt? Klingt doch durchaus plausibel. :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Wow.... 100 Schöffensitzungen, was ne Menge.... :rofl


    Ich hab 100 Kurzgeschichten geschrieben, würdest du dir von mir die Kommaregeln erklären lassen?
    Wohl kaum...



    Aber nur um zu verdeutlichen, was mich annervt:
    Ich schrieb:


    Zitat

    Ein Gutachter zum THC-Gehalt bei Cannabis wird immer gehört.


    Tom :

    Zitat

    Ein Gutachter wird übrigens nicht immer gehört, aber es gibt immer Gutachten über den Wirkstoffgehalt der sichergestellten Drogen (die dann verlesen werden).


    Unsere Aussagen unterscheiden sich überhaupt und in gar keinsterweise, da es im Grunde das gleiche ist, ob der Gutachter nun in Person erscheint oder ob seine Meinung verlesen wird..... das sind die Kleinigkeiten die ich meine, die im Grunde schnurzenlatte sind.
    In Köln (oder engen wir es noch mehr ein, in den Verhandlungen bei denen ich anwesend war) war es üblich, den Gutachter selbst vorzuladen und im Anschluß an die Verlesung des Gutachtens noch einmal zu befragen, wenn das in Berlin nicht so ist, ist das ein netter zeitsparender Faktor, ändert aber an meiner Aussage nichts.


    Im übrigen, kann dir einer deiner hauptamtlichen Richter sicherlich erklären, was die Polizei mit dem Gerichtsverfahren zu tun hat.
    Die Polizei bereitet das Gerichtsverfahren vor, also ist eine Grundkenntnis der Verfahrensabläufe bei Gericht eine Arbeitsgrundlage, die man als PVB besitzen sollte.....
    Es heißt übrigens Vernehmungen und nicht Verhöre.....




    Sorry wegen der vielen Edits.... aber ich hab nen Kater, ich mach Tippfehler! :rolleyes

  • Sicher erinnert ihr euch noch an diesen Fall.



    Zitat

    Die Eltern der seit zwei Jahren vermissten Madeleine McCann geben nicht auf: Jetzt haben sie ein neues Foto ihrer Tochter veröffentlicht. Das Bild wurde mit einem speziellen Computerprogramm erstellt und zeigt, wie Maddie heute aussehen könnte.


    London - Kurz vor dem zweiten Jahrestag ihres mysteriösen Verschwindens haben die Eltern von Madeleine McCann ein neues Foto des vermissten britischen Mädchens veröffentlicht. Mit Hilfe eines speziellen Computerprogramms hat ein Gerichtsmediziner ein Bild entworfen, das zeigt, wie sich Maddies Gesicht in den vergangenen zwei Jahren verändert haben könnte. Madeleines Eltern, Gerry und Kate McCann, präsentierten das Foto am Freitag in einer Sendung der US-Talkshow-Queen Oprah Winfrey.


    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,622412,00.html

    Man sollte nichts auf morgen verschieben, wenn man es genausogut auch übermorgen erledigen kann. (Mark Twain)

  • Zitat

    Original von Vanity
    Hoffentlich ist der Fall bald abgeschlossen und die Spekulationen haben dann ein Ende.


    Das war vor 2 Jahren.


    Und noch immer ist der Fall nicht abgeschlossen ....

    Man sollte nichts auf morgen verschieben, wenn man es genausogut auch übermorgen erledigen kann. (Mark Twain)