Steuern und Abgaben auf wissenschaftliche Artikel?

  • Hallo und guten Tag,


    ich habe eine vielleicht etwas naive Frage (und bitte dies aufgrund meines weltfremden Tätigkeitsfelds zu verzeihen).


    Ich bin hauptberuflich als Ingenieur tätig. Habe in den letzten Monaten mehrmals für Verlage in Polen, Frankreich und USA wissenschaftlich Artikel teilweise unter Alias verfasst. (Wegen Interessenkonflikte zum Arbeitgeber was z.B. Inhaltsstoffe und Fertigungstechniken angeht.)


    Da diese Artikel gut angekommen sind, fragt man mich nun nach weiteren.
    Zeit hätte ich als Single genug, Themen hätte ich auch noch ein paar.


    Ich würde jetzt gerne wissen, was ist da nun mit Steuern und Abgaben (Versicherungen) zu tun? (Bisher hab ich im meinem Jungen Leben nur 1x eine Steuererklärung gemacht, da es nichts gebracht hat und vieeeeel Zeit gekostet hat habe ich jetzt darauf verzichtet.)


    Würde es zu regelmässigen Publikationen kommen könnte ich im Jahr so 4500-5500 Euro dazu verdienen. Davon müssen Kosten (Leihkosten für Messeinrichtungen, Laborzeit, Rechenzeit, Fachliteratur, Korrekturlesen geschätzt 30-50%) noch abgezogen werden.


    Muss ich ein Gewerbe anmelden und mich um den ganzen Papierkram kümmern? Die Tätigkeit ist natürlich für mich auch Beruflich von Interesse, da ich so gezwungen bin mich Persönlich weiterzubilden und Wissen aktuell zu halten. Kann ich auf Liebhaberei verweisen? Ist das eine schriftstellerische Tätigkeit?


    Gibt es irgendwelche Tips&Tricks (z.B. Ltd gründen) um das möglichst einfach zu halten?

  • Bei einem regelmäßigen Einkommen und einem nicht ganz unbedeutendem Nebeneinkommen, solltest Du in jedem Fall eine Einkommenssteuererklärung machen. Die Honorare für die Beiträge sind mit einiger Sicherheit als steuerpflichtiges Einkommen anzurechnen.


    Wie das alles im Einzelnen und am Besten zu regeln ist, kann Dir im Detail aber nur ein Steuerberater verraten.


    Ansonsten sollte da auch die IHK ordentliche Berater haben, wenn mich nicht alles täuscht.


    Auf die leichte Schulter würde ich es in jedem Fall nicht nehmen. Der Staat hat im Zweifel den längeren Arm, wenn er Geld haben will...

  • Gewerbe anmelden - eher nicht, da das eine freiberufliche Tätigkeit sein dürfte.


    Papierkram - wir sind hier in Deutschland, aber ja, und nach allen Regeln der Kunst!


    Und im übrigen kann ich mich nur Lichts Ratschlag dringend anschließen, den fachkundigen Rat eines Steuerberaters einzuholen (alleine auf die IHK würde ich mich nicht verlassen).

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Papierkram.... arggggg ist zufällig eine Steuerprüferin online die mich ehelichen möchte?


    Ich kann zwar einen Teilchenbeschleuniger designen, hab aber keine Ahnung von Steuern, Anlagen und schon gar nicht von Ordnung.


    Gewinnüberschussrechnung, da kann ich dann benötigtes Material/Leistungen von dem was ich eingenommen habe abziehen,
    und der Rest wird dann versteuert? (Bedeutet dann natürlich wohl auch das ich z.B. das 100 000 Euro Ozilloscop nicht mehr mal eben für nen 50er auf die Hand beim Kollegen/Bekannten ausleihen kann, sondern das professionell Leihen muss für hunderte wenn nicht tausende Euro...)


    Wird das dann zu meinem "normalen" Gehalt dazu addiert und dann der Steuersatz berechnet oder werden die Steuersätze getrennt berechnet?
    Freibetrag ist ja ziemlich klein mit 400 Euro...

  • Hallo, Bobo.


    Schriftstellerei (worum es sich ja im weitesten Sinne handelt) als Nebentätigkeit mußt Du nicht als Gewerbe anmelden. Die in diesem Bereich getätigten Einnahmen mußt Du allerdings sehr wohl versteuern, und dazu ist unbedingt eine Einkommensteuererklärung nötig (ggf. sogar eine Umsatzsteuererklärung, je nach Art der Honorarzahlung). Du hast allerdings tatsächlich die Möglichkeit, die hierbei anfallenden Ausgaben abzusetzen bzw. gegen die Einnahmen aufzurechnen; solche Ausgaben sind Recherchematerial (Bücher), entsprechende Reisen, technisches Material, Büromaterial, Computer usw., aber auch Kosten für die Nutzung eines Arbeitszimmers und vieles mehr. Derlei duldet das Finanzamt unwidersprochen aber nur für zwei Jahre, wenn die Einnahmen sehr gering sind (ist aber meines Wissens abhängig vom sonstigen Einkommen). Ich würde dringend empfehlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Außerdem ist zu empfehlen, sich nach den ersten bezahlten Veröffentlichungen bei der VG Wort anzumelden (Fachartikel kann man m.E. sogar online melden), dann erhält man ein paar Euro zusätzlich aus der Umlage. Außerdem kann es sein, daß Du (je nach Gehalt) unter das Künstlersozialversicherungsgesetz fällst, was eine schöne und für Dich weitgehend kostenlose zusätzliche Altersabsicherung wäre. Undsoweiter. Wie gesagt - Steuerberater fragen. Am besten einen, der sich mit so was auskennt.