Hilfe: Infos zum Thema "Als Privatperson Rechnungen schreiben" gesucht!

  • Hallo Eulen,


    ich hab da mal ne Frage... :gruebel
    (Ok, natürlich hätte ich auch ewig googeln können, aber ich wette die Antworten hier sind passgenauer und einfach besser ;-))


    Kann/Darf ich als Privatperson Rechnungen schreiben über kleinere Beratertätigkeiten? Wenn ja, wie müssen diese aussehen und was müssen sie beinhalten? Was gibts dann sonst noch so zu beachten?
    Darf ich in dem Fall überhaupt sowas wie Stundenlohn verlangen oder nur Pauschalen?


    Daß ich keine Umsatzsteuer berechnen darf ist mir klar ;-)


    Das ich das ganze als Einkommen versteuern muss ist mir auch bewußt, aber wo liegen die Grenzen zur Selbständigkeit?


    Wisst ihr überhaupt, was ich meine? :lache
    Ich hoffe doch, schonmal 1000Dank für eure Antworten :kiss

  • Ich vermute mal, du machst deine Steuererklärungen selbst?



    Also sollte heute Abend niemand die Antwort wissen, frag ich morgen im Steuerbüro für dich nach. :wave



    Jass :keks *die im Steuerbüro arbeitende*

  • Zitat

    Original von JASS
    Ich vermute mal, du machst deine Steuererklärungen selbst?



    Also sollte heute Abend niemand die Antwort wissen, frag ich morgen im Steuerbüro für dich nach. :wave


    Hallo die im Steuerbüro arbeitende,


    wie praktisch :grin
    Au ja, das wäre supernett von dir! Und nein, ich mach meine Steuern nicht selbst, zur hülf - viel zu konfus und ich will nicht in Knast :lache
    Ich laß das von ner Dame vom Lohnsteuerhilfering machen, aber die erreich ich im moment nicht, die hat Urlaub ;-(

  • Hallo Insomnia


    was meinst Du denn mit "Privatperson"?


    Wenn Du Beratertätigkeiten erbringst, auch wenn nur ab und zu, bist Du umsatzsteuerrechtlich Unternehmer (§2 Abs.1 UStG). Das hat in Bezug auf die Umsatzsteuer auch nichts damit zu tun, ob Du dabei eine Gewinnerzielungsabsicht hast oder nicht.


    Wenn Du bestimmte Umsatzgrenzen (17.500 EUR) nicht übersteigst, bist Du ein sog. "Kleinunternehmer" (§ 19 UStG). Dh Deine Leistung unterliegt nicht der Umsatzsteuer und Du weist die auf Rechnungen nicht aus.


    Ob Du nach Einkommensteuerrecht gewerblich oder freiberuflich tätig bist und ob Du daher eventuell der Gewerbesteuer unterliegst, ist eine ganz andere Frage. Die hat mit der Umsatzsteuerpflicht nichts zu tun, ist strikt zu trennen und kann nur geklärt werden, wenn man Deine Tätigkeit genau analysiert. Grundsätzlich gibt es da aber keine Grenzen. Im Grunde genommen bist Du ab dem ersten Euro einkommensteuerpflichtig.
    Für die Gewerbesteuer gibt es Freigrenzen (§ 11 GewStG - 24.500 EUR). Trotzdem unterliegst Du der Einkommensteuer. Auch da gibt es "Freigrenzen" - allerdings werden da alle Deine Einkünfte zusammengerechnet.


    Gerade einkommensteuerlich ist das nicht ganz einfach, daher rate ich Dir da dringend, Dich von einem Experten (Steuerberater) beraten zu lassen. Lohnsteuerhilfevereine dürfen Dir da nur sehr begrenzt helfen, da ihre Beratungsbefugnis auf Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit (also Angestelltenverhältnis) beschränkt sind. Aber dort mal anrufen und nachfragen schadet ja nichts.


    Ob Du pauschal abrechnest oder nach Stundenlohn ist Dir völlig überlassen - je nachdem, was Du mit Deinem Kunden vereinbart hast. Dafür gibt es ja in Deutschland die Privatautonomie.


    Die Pflichtangaben auf einer Rechnung sind in §14 Abs.4 UStG geregelt:
    - Name, vollständige Anschrift von Dir und Deinem Kunden
    - Steuernummer (hast Du die schon beantragt?)
    - Ausstellungsdatum
    - fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)
    - Art der Leistung
    - Zeitpunkt der Leistung
    - Entgelt
    - Hinweis, dass Du unter §19 fällst und die Leistung daher steuerfrei ist


    Das gilt allerdings auch nur recht beschränkt. Insbesondere, wenn Du irgendwie mit dem Ausland zu tun hast oder wenn Du mit Grundstücken zu tun hast, gelten Unmengen von Spezial- und Sonderregeln.


    Auch hier würde ich Dir auf jeden Fall wieder zu einem Beratungsgespräch raten. Man glaubt einfach nicht, wie schnell man steuerlich was falsch machen kann und das kann dann wirklich teuer werden. Daher lieber mal 1-2h in ein Beratungsgespräch investieren, dann ist man auf der sicheren Seite.


    Das Umsatzsteuergesetz kannst Du unter anderem mal hier nachlesen, wenn Du zu den Rechnungen näheres wissen willst.


    Grüße
    Queedin

  • Och je Inso


    so schnell kommst du nicht in den Knast, das Finanzamt sagt dir schon Bescheid, wenn du Umsatzsteuerpflichtig wirst,( ca 17000 Euro im Jahr)
    Du machst einfach eine Einnahmen/Überschuß Buchhaltung...alle Belege sammeln und in einem E/Ü Programm eingeben, nix leichter als das, dazu brauchts keinen Steuerberater.
    Ach ja, ruf auf dem Finanzamt an und frag ob du einen Gewerbschein brauchst, bzw. ob du ein Gewerbe anmelden musst..ich denk mal schon


    Am Ende des Jahres das Elster-Formular ausfüllen, auch das ist für Doofe.


    So, dann würde ich auf dem Finanzamt anrufen und einfach mal nachfragen, bzw. im Netz einen Steuerrechner suchen,
    Du musst eh eine EKSTE machen..alles was du nebenher verdienst, sei es deien Beratertätigkeit, Vermietung Verpachtung wird dann im Gesamten versteuert..ganz normal
    Und du kannst eben deine Ausgaben geltend machen

  • Nur zwei klitzekleine Anmerkungen:



    Aus Queedins Aufstellung:


    - Art der Leistung


    Dabei verflixt gut aufpassen. Wir hatten in der Apotheke gerade eine Betriebsprüfung, und sind genau mit diesem Punkt "auf die Schnauze gefallen". Ich kann nicht erkennen (um mich vorsichtig auszudrücken), daß man bei den Finanzbehörden mit gesundem Menschenverstand weit kommt. Die denken so verquer, da würde mancher aus dem "normalen Leben" für in die Irrenanstalt eingewiesen. Also Vorsicht bei der Formulierung, gut beraten lassen!



    @ Alexx61


    Ich bewundere Deine lockere Herangehensweise. Wir sind hier in Deutschland - dem Land der Vorschriften, deren absoluter Einhaltung, weil sie wichtiger sind als das Leben, und dem Grundsatz "alles gehört dem Staat, außer dem, was der Staat seinem Bürger gnädigerweise überläßt".


    Ich kann Queedins Rat nur dringend unterstützen: guten Steuerberater aufsuchen und beraten lassen.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Ja, SiCollier


    Wir wohnen in einem Land wo alles geregelt ist, dennoch sollte man mal die Kirche im Dorf lassen
    Wie Inso das beschreibt ist eine nebenberufliche Tätigkeit, mit der er sich ein paar Euro dazuverdient.
    Und man kann sehr wohl auf dem Finanzamt anrufen, sich einen Termin geben lassen und wird dort sehr nett "bedient"

  • Seh ich das richtig: Der Fragesteller hat bezgl. seiner Beratertätigkeit weder ein Gewerbe angemeldet noch eine freiberufliche Tätigkeit? Ist entweder gar nicht berufstätig oder abhängig beschäftigt?


    Bin mal gespannt, was die ExpertInnen an Board dazu sagen.

    Und was die Autofahrer denken,
    das würd’ die Marder furchtbar kränken.
    Ingo Baumgartner

  • @ Alexx61


    Sicher sollte man die Kirche im Dorf lassen, da stimme ich Dir voll zu. Doch weder Politiker noch Behörden tun das. Beispiel "lebenslange eindeutige Steuernummer". Viele haben noch überhaupt nicht kapiert, das damit auf uns zukommt. "Mal schnell nebenbei eine kleine Nebentätigkeit" ist nicht mehr.


    Es hängt auch immer von der, sagen wir, Risikobereitschaft des einzelnen ab. Ich tendiere in steuerlichen Dingen sehr zur Vorsicht, drum habe ich den Rat von Queedin unterstützt. Letztlich ist es jedem überlassen, wie er es handhabt. Du würdest beim Finanzamt nachfragen, ich würde das NIEMALS tun. Noch haben wir die Freiheit, das selbst zu entscheiden. Hoffentlich behalten wir die auch. :wave



    @ Insomnia
    Falls Du angestellt bist, stellt sich ja ggf. auch die Frage der Genehmigung einer Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Vielen Dank für die ausführlichen Antworten, ich wußte doch das auf die Eulen Verlass ist :knuddel1


    Nun gut, dann werde ich das nochmal alles vor meinem geistigen Auge vorbei ziehen lassen und dann wohl eine Entscheidung treffen müssen, wie und in welcher Form das zukünftig aussehen soll.


    Nebenbei erwähnt, mein Arbeitgeber hat kein Problem damit, solange ich ihm nicht ins Gehege komme, das ist schon lange geklärt ;-)
    Da ich auf Arbeit allerdings ausschließlich Firmenkunden betreue und der Rest ausschließlich Privat-Privat stattfinden soll, ergibt sich keine Problematik. Außerdem unterscheiden sich die "Baustellen" doch nicht unerheblich.


    Und um nun mal ein wenig definitiver zu werden, um Spekulationen zu vermeiden:
    Es geht einfach nur darum, daß Hilfsbereitschaft im PC-Support-Bereich sich meist zum undankbaren Selbstläufer entwickelt. Das ganze fängt irgendwann mal an, daß man einem Bekannten mit einem PC Problem hilft. Dieser meldet sich dann immer öfter wegen jedem Kleinmist und irgendwann ist es so selbstverständlich, daß mein Telefon klingelt und eine wildfremde Person mein, er sei ein bekannter vom bekannten vom bekannten und ich würde doch "so gerne helfen" :fetch


    Irgendwann muß auch mal gut sein und alles hat Grenzen. Und meine Frage ist nun, kann/darf/soll ich dann einfach Knete verlangen (was natürlich ein netter Nebenverdienst wäre, wer kann schon auf Geld verzichten) oder es einfach bleiben lassen und den gewerblichen PC-Notdienst aus der Umgebung empfehlen?!


    So, das wäre meine Überlegung :kiss


    Und wenn sich nun einige denken "Mein Gott ist der bescheuert. Einfach machen und Fresse halten!" haben sie vielleicht sogar recht, aber ich habe aus vergangenheitstechnischen Gründen einfach keinen Bock auf Stress oder Ärger und deswegen soll das ganze hieb- und stichfest sein und 100%ig auf der offiziellen und legalen Seite!


    :wave

  • ok, beim PC-Support handelt es sich nicht um einen freien Beruf - Du wirst ein Gewerbe anmelden müssen. Das macht an übrigens nicht beim Finanzamt sondern in der Regel beim örtlichen Gewerbeamt.


    Aber ich würde mir das noch einmal gut überlegen, weil das nämlich auch einen ganzen Rattenschwanz mit sich zieht. Die melden Dich dann auch bei der IHK, bei der Berufsgenossenschaft und beim Finanzamt an. Das heißt, dass dann demnächst IHK und Berufsgenossenschaft mit Forderungen über Mitgliedsbeiträge auf Dich zukommen. Überleg Dir gut, ob sich das für Dich lohnt - oder ob es nicht geld- und nervenschonender ist, tatsächlich auf den örtlichen PC-Service zu verweisen.



    edit: warum sehe ich Fehler immer nur hinterher?

  • Yo, so dachte ich mir das
    Geh aufs Einwohnermeldeamt und hol dir eine Gewerbeanmeldung..kostet ca.15 Euro, das Finanzamt meldet sich dann bei dir und vergibt eine Nummer
    Du bist über deinen AG versichert und zahlst auch darüber deine Lohnsteuer.
    Alles andere gibst du, wie ich oben beschrieben habe in ein ganz leichtes Buchhaltungsprogramm ein (KHK) oder so und gibst es in deiner Einkommensteuererklärung an...fertisch


    Da du ja alles "richtig" machen willst, musst du evtl. auch ein paar Euro Steuern zahlen, aber wenn schon denn schon.

  • alex


    Danke, aber keine Chance. Auf keinen Fall per Gewerbeanmeldung. No way, denn Queedin hat da vollkommen recht. Das zöge einen enormen Rattenschwanz mit sich, nicht nur eine Zwangsmitgliedschaft in der IHK. Und das kostet alles soviel, daß ich nebenher gar nicht so viel verdienen könnte, um auf 0 zu kommen. Macht also überhaupt keinen Sinn.


    Ich wollte einfach nur wissen, ob es sowas wie eine legale Zwischen- oder Nischenlösung gibt, aber anscheinend nicht.


    Und was KHK angeht, ich bin einer von den Futzis, die dafür zuständig sind, daß diese Sage-Produkte beim Kunden laufen...zumindest was die zuständigen Server betrifft :lache
    Ich kenne es also ;-)


    Queedin


    Danke, zwar nicht unbedingt das, was ich erhofft hatte zu hören, aber auf jeden Fall ist es für mich nun sehr klar ... :nono


    edit: Fehler...

  • So, mein kleiner Inso,


    ich dachte, du meldest dich mal im MSN ;-)


    Das, was du vorhast, funktioniert so gar nicht.



    Numero Uno: Als Priatperson solltest du wenn dann mit Quittung arbeiten, weil auf Rechnungen musst du -ich hoffe, ich hab mir jetzt die richtige der ganzen Zahlen gemerkt- die Steuernummer des Unternehmens angeben. -Ach ja und natürlich unter KEINEN Umständen eine Umsatzsteuer darauf vermerken.


    Zum zweiten: Du darfst als Privatperson als zusätzlichen Verdienst außerhalb eines angestellten Verhältnisses nicht mehr als 500 € verdienen ( da waren sie allerdings nicht ganz einig, ob es vielleicht auch nur 400 € waren, weil sich die Gesetze ja immer ändern, würde dann auf das Jahr der Bezahlung ankommen)


    und das dritte, warum das so nicht funktioniert: Sobald du mehrere solcher Einkünfte -ich sag jetzt mal Quittungen- einreichst, kann das als >nachhaltig<, sprich, mit Absicht auf Gewerbetätigkeit interpretiert werden. Eine einmalige Summe hingegen kann problemlos unter sonstige Einkünfte genommen werden.



    Dass du für Gewerbe dann einen Steuerberater bräuchtest und nicht mehr den Hilfeverein, wurde ja schon gesagt :-)



    Ach ja, zum legal (und das hab ich jetzt nie gesagt...): Die Meinung meiner Kollegen: Gib es überhaupt nicht an, denn wer in Deutschland versucht ehrlich zu sein, hat nur die Arschkarte. ( ich zitiere nur)


    Noch ein PS: In dem Falle solltest du dann auch keine Quittungen oder so ausstellen, denn es kann sonst passieren, dass das Finanzamt bei der anderen Partei eine Prüfung hat, dabei prüft, wohin das Geld gegangen ist und dann darauf stößt -gerad, wenn du mehrmals bei demselben hilfst- dass du diese Summe gar nicht privat hättest verdienen dürfen.



    Und ein privates PPS hintendran: Was hast du denn bitte für Freunde und Bekannte? Es ist doch ein Gebot der Höflichkeit, jemandem, der eine Hilfeleistung für einen erbringt, wenigstens ein Glas Wein oder Bier anzubieten und am Ende eine Kleinigkeit in die Hand zu drücken. :wow



    Jass :keks *zu gut erzogen*

    Es ist erst dann ein Problem, wenn eine Tasse heißer Tee nicht mehr hilft. :fruehstueck

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 Mal editiert, zuletzt von JASS ()

  • Zitat

    Original von JASS
    Was hast du denn bitte für Freunde und Bekannte? Es ist doch ein Gebot der Höflichkeit, jemandem, der eine Hilfeleistung für einen erbringt, wenigstens ein Glas Wein oder Bier anzubieten und am Ende eine Kleinigkeit in die Hand zu drücken. :wow


    Yup, auch ein Grund wieso sich die Frage gestellt hat und ich außerdem kräftig aussortiert habe bzw. noch immer tue. Aber das ist eine andere Geschichte und soll ein andermal erzählt werden ;-)

  • @ Inso:
    Ich habe jetzt hier soviel gelesen und denke, dass die Bedenkenträger es geschafft haben, dich von einer Nebentätigkeit abzuhalten.
    Jetzt mal ein positives Beispiel:
    Herr Salonlöwe hat ein festes Angestelltenverhältnis. Während seiner Studienzeit (vor circa 15 Jahren) meldete er ein Gewerbe EDV- Beratung und Verkauf von Hard- und Software an. Der Gewerbeschein kostete ihn damals 10 DM bei der Stadtverwaltung. Es gab dann eine Weitermeldung seitens der Behörde an IHK, Berufsgenossenschaft und Finanzamt.
    Gegenüber dem FiAmt verpflichtete er sich wegen seiner geringen Einkünfte auf 5 Jahre eine Umsatzsteuererklärung zu tätigen. Und das am Jahresende, was die Auflistung der Einnahmen und der Ausgaben bedeutet plus AfA und Fahrtkosten. Konkret bedeutet das, es werden 2 Formulare (USt und GS) am Jahresende ausgefüllt. Die GUV ist formlos; bei Herrn Salonlöwe 1 Seite; Aufwand 15 Minuten.
    Was die Berufsgenossenschaft betrifft, hilft ein Blick in die ersten Vorschriften des SGB VII. Für dich kein Problem, weil keine Angestellten. Das erkläst du einmal am Anfang deines Gewerbes auf einem dir zugeschickten Zettel. (Zur Info: du darfst dich gerne freiwillig versichern). Ansonsten entstehen keine Kosten.
    Bei deinen geringen Einnahmen (unterstelle ich bei deiner Nebentätigkeit) wird keine Gewerbesteuer fällig und die IHK kassiert auch nichts.
    Herrn Salonlöwes einziger Kontakt zur IHK besteht darin, monatlich eine Zeitschrift zu erhalten. Die darfst du dann auch gerne entsorgen :-], wenn sie dich nicht interessiert.


    Und nun zum eigentlichen interessanten Punkt:
    Das Gewerbe kann, sofern du es nicht übertreibst, dein Hobby (Computer, Computerliteratur) finanzieren, denn im besten Fall erhältst du einen Teil deiner Umsatzsteuer zurück.


    Was das Thema Steuerberater angeht, muss ich lächeln. So wie ich dich kennengelernt habe, bist du clever genug, deine Steuererklärung allein zu machen. Man muss einfach Muße dafür haben. Meine Aussagen gelten wie gesagt für ein Kleinstgewerbe und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine GUV selbständig zu bewältigen ist.

  • Zitat

    Original von JASS
    Zum zweiten: Du darfst als Privatperson als zusätzlichen Verdienst außerhalb eines angestellten Verhältnisses nicht mehr als 500 € verdienen ( da waren sie allerdings nicht ganz einig, ob es vielleicht auch nur 400 € waren, weil sich die Gesetze ja immer ändern, würde dann auf das Jahr der Bezahlung ankommen)


    wo steht das? dazu hätte ich jetzt gern das Gesetz gesehen!
    eine steuerliche Regelung kann das nicht sein

  • Salonlöwin, ich betrachte mich nicht als "Bedenkenträger" - oder von mir aus doch, wenn Du willst. Wichtig ist mir aber, dass jemand alle Vor- und Nachteile gegeneinander aufwiegt. Ich habe schon einige Existenzen den Bach runter gehen sehen, weil sie die Steuerpflichten auf die leichte Schulter genommen haben.


    und wenn ich sehe, was in diversen Internetforen so an Halbwissen unterwegs ist - manche "Tipps" sind da wirklich fahrlässig!