ZitatOriginal von Insomnia
Nicht wirklich? Oryx, da tun sich ja Abgründe auf
So?
Na gut, ich würde schon wollen, halte es aber für nicht arbeitsfördernd.
ZitatOriginal von Insomnia
Nicht wirklich? Oryx, da tun sich ja Abgründe auf
So?
Na gut, ich würde schon wollen, halte es aber für nicht arbeitsfördernd.
ZitatOriginal von Leserättin
Weil die CD mit meinen Gutenachtgeschichten als Hörspiele (da war ich für angesprochen worden und hab zwei Geschichten verkaufen können) nun erhältlich ist, so süß geworden:
http://www.babyschlaflied.de/CDProdukt_GUTENACHT.html
Das traurige Schlaf-Schaf und Die Pilzsammlerin sind von mir. Freu mich schon riesig auf meine Belegexemplar-CD
Das hört sich ja unendlich niedlich an ...
@Oryx:Da kommen wir der Sache doch schon näher,hatte Insomnia recht mit den "Abgründen" :lache.
P.S. Das mit dem Schüchtern-Smilie nehme ich Dir irgendwie nicht so ganz ab
Zum Thema:...weil ich dank eines lieben Eulentipps(Danke Ikarus :knuddel1) endlich meinen Schuhschrank eingewachst habe.
... ich einen Ex, Ex, Ex, Ex (also einen sehr lange zurückliegenden Ex) vorhin durch Zufall getroffen habe .... und musste feststellen, dass ich schon immer einen super Geschmack hatte!! *lecker*
Ich freue mich, weil ein gaanz lieber Vati mir heute einen kleinen Stapel Schweizer Schoki mitgebracht hat. Rischtige Giandor.
Er wollte ums Verrecken kein Geld. Ist das dann Bestechung? Habe ja mit seinem Sprößling nicht sooo viel zu tun. Habe nur im Gegensatz zu den Kollegen seinen Dialekt gut verstanden.
...ich gerade eine meiner LieblingsCDs höre, dazu mitsinge und auf dem Stuhl rumtanze Und morgen mit meiner besten Freundin shoppen gehe
ZitatOriginal von Heaven
Ich freue mich, weil ein gaanz lieber Vati mir heute einen kleinen Stapel Schweizer Schoki mitgebracht hat. Rischtige Giandor.
Er wollte ums Verrecken kein Geld. Ist das dann Bestechung? Habe ja mit seinem Sprößling nicht sooo viel zu tun.
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass ein Geschenk ein Geschenk und keine Bestechung ist, wenn der Wert höher als der Preis eingeschätzt wird. Das ist aber bestimmt keine strafrechtliche Definition :rolleyes...
Vorteilsannahme, Schätzchen, Vorteilsannahme....
Naja, ich nehme an, wenn der Typ keine Gegenleistung für die Schokolade verlangt hat, ist es auch keine Bestechung. Außerdem...Bestechung mit Schokolade...Entschuldigung, aber so verfressen kann ein Mensch doch gar nicht sein :nono...
Es gab da den Fall eines HEFEZOPFS....
Babyjane nahm einen Unfall mit einem Bäckereifahrzeug auf.
Der Bäckermensch bedankte sich und wollte BJ einen Hefezopf aufschwatzen.
BJ lehnte mehrfach ab, aber der Bäckereimensch schmuggelte den Hefezopf in den Streifenwagen, wo er erst auf der Wache gefunden wurde.
Dort wurde der Hefezopf auf den Tisch gestellt.
Der Chef fragte, wo kommt der Zopf her. BJ erklärte.
Der Chef packte den Zopf in eine Tüte und schickte ihn mit der Bitte um Entscheidung, wie mit dem Zopf zu verfahren sei an die Chefs.
Die Chefs berieten sich zwei Wochen lang.
Dann kam der steinharte und angeschimmelte Zopf zurück, mit einem Zettel versehen, daß man den Zopf nicht annehmen dürfe und ihn an den Besitzer zurück senden müsse.....
BJ hat den Zopf dann in den Müll entsorgt, anstatt dem Bäckereimenschen seinen schimmeligen Zopf zu schicken, aber so läuft das in Beamtendeutschland....
OMG :wow.
Aber ich habe auch schon mal von einer Kindergärtnerin gelesen, die von den Kindern, die sie betreut, nicht einmal Bilder annehmen darf :pille.
... einen wirklich sehr schönen Tag hatte mit meiner Familie die gerade zu Besuch ist. Bei einem einzigen Tag frei, ist man über jede abwechslung froh
@Oryx:Das gelingt Dir ganz gut
@Topic:...weil ich gleich mit meinem Sohn in die Stadt gehe,frühstücken und sich das Cafe direkt neben einer Buchhandlung befindet
... ich heute meinen freien Tag habe, der zwar auch schon wiedr vollgestpoft ist mit Aktivitäten, aber ein Ausflug in die Stadt mit shoppen ist auch dabei
...weil ein paar liebe Eulen "einfach so" liebe Grüße geschickt haben
... heute Freitag ist!!
ZitatOriginal von endorfinchen
... heute Freitag ist!!
1. das und 2. weil ich heut nach der Arbeit zu Ikea fahre
ZitatOriginal von Babyjane
Vorteilsannahme, Schätzchen, Vorteilsannahme....
ich darf mal zieren:
Art. 7 Verschwiegenheitspflicht, Verbot der Annahme von Geschenken
Der Arbeitnehmer darf nicht für sich oder für andere Geschenke annehmen, sich versprechen lassen oder sonstige Vorteile beanspruchen, welche seine Unbefangenheit in der Berufsausübung in Frage stellen.
Nee, wegen der paar Tafeln gibts keine Extrawurst und ich bin ja nicht sein direkter Betreuer. Ausserdem kam ich nicht drumrum gestern Abend schon einen Teil des Beweismaterials zu vernichten.
Dass man keine Bilder annehmen darf ist Quatsch, wenn es sich um Fotos handelt. Gemälde sind natürlich nicht erlaubt.
Und über ein gelegentliches Päckchen Kaffee oder nen Weihnachtsstollen als Dank für gute Betreuung sagt niemand was.
Bei BJ ist das wieder was anderes. Sie ist Beamtin (?) und da gehts gerade in ihrem Bereich schnell in die Richtung Bestechlichkeit.