Ich bin genervt, weil....

  • ...von der Sch***-Organisation mancher Menschen. Klar, ich habe auch nichts Besseres zu tun, als mich ständig einfach mal hierhin und dahin bestellen zu lassen und die selbsternannte Spontanität (es gibt nen Unterschied zwischen "spontan" und "planend, aber doch planlos") mancher Menschen auszubaden.


    Langsam überleg ich echt, dass ich einfach nur zu Hause bleibe :gruebel

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  • ..weil ich bis eben der Meinung war ich bin ein Strafrechtspapst und mich jetzt alle ganz wuschig mit komischen Fallkonstruktionen machen.
    Betrug durch Unterlassen und Einbruchsdiebstahl in ein Gotteshaus mit Rücktritt vom Versuch und solche Scherze... mir wird schlecht, wie kann man sich so einen Kram ausdenken... :cry

  • Zitat

    Original von beowulf
    Garantenstellung beim Betrug- das macht doch sicher Spaß... Rücktritt vom Versuch? Aber nur wenn er freiwillig erfolgt und nicht weil BJ um die Ecke spechtet..


    Bäh... dann gib mir doch mal deine Ansicht, ob der Autoverkäufer eine solche Garantenstellung bekleidet, wenn er einen Unfallschaden verschweigt. (er wird nicht nach dem Schaden gefragt, sondern sagt einfach nur nix)
    Meiner Meinung nach ist das kein Betrug, sondern ne Sache fürs Zivilgericht, Dozent A schreibt in seinem Buch Ähnliches, Dozentin B sagt: Betrug und Dozent C ohne Meinung korrigiert die Klausur.


    Und der Nonnenbunkereinbrecher klaut dann doch nix aus der Spendenbuchse, weil er Mitleid mit den armen kleinen Waisenkindern hat, für die die Spendenbuchsengroschen gedacht sind....ist für mich ein klarer Rücktritt vom Versuch....obwohl er ja schon in den Nonnenbunker eingestiegen ist.
    Aber da haben wir ein Problem mit unseren Meinungen zum Thema Vollendung und Beendung der Tat, seufz. :cry



    (Ich komme grad zu dem Entschluß, daß meine Meinung die einzig Richtige ist und werde jetzt mit ordentlicher Strafrechtlektüre ins Bett gehen.... ein Krimi!)

  • Zu zwei: Vollendete Sachbeschädigung, da gibt es nichts mehr zurückzutreten. Diebstahl entfällt.


    Zu eins: Trauma- aber: Irrtumserregung oder Aufrechterhaltung durch unterlassene Aufklärung VOR Vertragsschluss? Never. Die Garantenstellung könnte ja nur und erst der Vertragsschluss begründen. FREISPRUCH!


    Wenn dem Käufer das Auto um die Ohren fliegt und der Verkäufer weiß von der Explosionsgefahr mag eine Körperverletzung drin sein, da ist der Verkauf eines gefahrgeneigten Gutes etwas was per se eine Ursache setzt, aber nicht jede arglistige Täuschung ist strafrechtlich Betrug.

  • Nix Sachbeschädigung, er ist eingestiegen, nicht eingebrochen :-]


    Ich hab also Recht, wenn der Herr Rechtsanwalt es auch besser ausdrückt, fein, bin ich doch ein Strafrechtspapst... :lache


    Gute Nacht

  • Ich hatte das so verstanden, dass er den Opferstock aufgebrochen hat, der wäre dann substanzbeschädigt. Einsteigen ist einfacher Diebstahl, dazu gehört die Zueignung, die ist nicht erfolgt, also Rücktritt möglich.

  • Da muß ich korrigieren, einsteigen durchs Fenster ist Einbruchsdiebstahl....


    Zitat

    In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält....


    Egal ich geh jetzt schlafen, für ne zwei sollte es reichen :lache

  • Jepp, wegen des Rücktritts vom Versuch....


    Ich hätte jetzt gern ein Papamobil und so eine schicke Papstmütze, damit würde ich dann gerne morgen zur Klausur erscheinen, ob die mich dann einweisen? :gruebel


  • :rofl Das ist cool ,leider bin ich nie so schlagfertig :-(

  • .... mein schönes, neues, 08/15 Bücherregal heute morgen beschlossen hat seinen Dienst zu verweigern und mit Zusammenbrechen drohte. Ich musste also, schlaftrunken wie ich morgens nun mal bin, das Regal evakuieren, also mit einer Hand das Regal stützen mit der anderen irgendwie die Bücher rausräumen, die liegen hier jetzt....naja, hier so rum. :bonk


    Und das vor dem ersten Kaffee!!!

  • Zitat

    Original von Bodo
    .... mein schönes, neues, 08/15 Bücherregal heute morgen beschlossen hat seinen Dienst zu verweigern und mit Zusammenbrechen drohte. Ich musste also, schlaftrunken wie ich morgens nun mal bin, das Regal evakuieren, also mit einer Hand das Regal stützen mit der anderen irgendwie die Bücher rausräumen, die liegen hier jetzt....naja, hier so rum. :bonk


    Und das vor dem ersten Kaffee!!!


    Einstürzende Bücherregale sind was für Anfänger. Spannend sind einstürzende Küchenregale voller Babygläschen, Blaubeer, Karotte und so, zumal wenn der Verursacher, Kindsvater und Boxenkabelverleger ("ich war's nicht, ich hab das Regal kaum berührt!") unter dieser ganzen Sauerei liegt :lache

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

  • ...weil es draußen irgendetwas in der Art von Schneeregen gibt :rolleyes


    ...weil ich Kopfschmerzen habe und überhaupt keine Lust auf dieses Gespräch, auch wenn ich weiß, dass es sein muss :bonk

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