@ Eddie
Der Fahrlehrer gilt ebenfalls als Fahrzeugführer und hat sich somit an die geltenden Promillegrenzen zu halten. (0,3 mit Ausfallerscheinungen / 0,5 ohne Ausfallerscheinungen) Zumindest ist das die gültige Rechtsauffassung, es gibt da ein Urteil aus Dresden, das dem widerspricht....allerdings bestätigten Ausnahmen ja bekanntlich die Regel...
Für mich wäre klar, wenn ich einen betrunkenen Fahrlehrer anhalte, daß der Führerschein und Blutpröbchen bei mir läßt, wie jeder andere Fahrer eines Fahrzeugs auch.
Ganz zu schweigen von einem Bericht an die zuständige Berufsgenossenschaft oder ähnliches...
Von MonCherie hat man keine dauerhafte Fahne, aber gerade ältere Männer benutzen oft stark alkoholhaltige Aftershaves, die dann eine Fahne vorgaukeln.
Gewohnheitstrinken merkt man ihren Alkoholkonsum häufig nicht wirklich an, weil sie erst einen gewissen Pegel brauchen, um sich überhaupt normal zu verhalten, was natürlich keineswegs heißt, daß sie in der Lage wären ein Fahrzeug sicher zu führen.
Ich an deiner Stelle würde deinen Fahrlehrer darauf ansprechen und sehen, wie er reagiert. Es geht dabei schließlich auch um deine Sicherheit im Auto.
Sollte dir das nach dem Gespräch dann noch mal auffallen, kannst du dich, wenn du nicht direkt petzen und die Polizei hinzuziehen willst auch schriftlich und anonym an die Berufsgenossenschaft oder den Fahrerlehrerverband wenden.