Ich bin genervt, weil....

  • Zitat

    Original von bonnie
    ...ich ein KFZ-Kennzeichen im Netz gesucht habe und plötzlich nackte *piep* auf dem Bildschirm hatte. Hilfe!!!


    Ich frage nicht, welches Du gesucht hast, habe nämlich schon ein paar prima (aber garantiert nicht existente) Kennzeichen im Kopf und lache mich tot. :rofl

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Von dieser Begebenheit:


    Bankomat: Geben Sie Ihren Pincode ein!
    Prombär: ****
    Bankomat: Wie viel Geld wollen Sie von Ihrem Konto beheben?
    Prombär: x Euro
    Bankomat: Ihre Karte wird aus Sicherheitsgründen eingezogen. Auf Wiedersehen! :wow

    :fetch :fetch :fetch


    Würd ich jetzt wen anderen als den Maestro-Menschen erwischen, der mir freundlich aber bestimmt erklärt hat, dass ich mich an meine Bank wenden soll, würd ich die Person jetzt fressen. :help
    Weils ja grad auch noch so schön am Feiertag ist :cry



  • bitte ???? :yikes


    das geht ja gar nicht. :knuddel

  • :cry Ich zum Spätdienst kam und mal wieder alle 3000 Parkplätze besetzt waren, bis auf die ungeschützten Behelfsparkplätz vor der Klinik. Dort ist es spiegelglatt und ich bin über das blanke Eis balanciert...Toll, die Notaufnahme hier ist heute eh schon voll genug mit Leuten, die sich was gebrochen haben. *Heul* und ich muss nachher im Stockfinstern wieder zurück finden... :cry


  • Passiert sowas bei euch öfter? Ich hätte ja Angst, dass die Karte von so nem Kriminellen am anderen Ende in Empfang genommen wird :yikes


    Mir hat mal der Kontoauszugsdrucker die Karte nicht mehr zurückgegeben (die Ausdrucke auch nicht :rolleyes), aber da ich nicht viel aufm Konto hatte, war das nicht so schlimm. Ich bekam sie ja am nächsten Tag gleich wieder.

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  • Gummibärchen :
    Ich hab keine Ahnung :nixweiss
    Ich hab dann bei dem Maestro Mensch angerufen (= die, die für das Sperren zuständig sind) und der meinte, ich sollte mich morgen an meine Bank wenden. Die Karte ist im Bankomat drinnen sicher verwahrt :wow


    Also wenn irgendwas ist, dann bekommen die ein Problem mit mir :schlaeger

  • Zitat

    Original von Prombär
    Gummibärchen :
    Ich hab keine Ahnung :nixweiss
    Ich hab dann bei dem Maestro Mensch angerufen (= die, die für das Sperren zuständig sind) und der meinte, ich sollte mich morgen an meine Bank wenden. Die Karte ist im Bankomat drinnen sicher verwahrt :wow


    Also wenn irgendwas ist, dann bekommen die ein Problem mit mir :schlaeger


    Dann viel Glück, hoffe, du bekommst sie morgen wieder :wave

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  • So jetzt hab ich die Hausarbeit fertig, aber die Problematik hab ich immer noch nicht verstanden...
    Ich sehe da einfach kein Problem... wenn hinter einer Wohnungstür eine Frau laut um Hilfe schreit, dann darf ich die Tür eintreten, ob ich das nun aufgrund des unmittelbaren Zwangs darf oder aufgrund der Selbstvornahme, macht für mich keinen Unterschied. Ich darf es, reicht doch... :cry... aber ich denke mal wieder zu praxisnah... und weil ich jetzt schon viel zu viel gedacht habe, stecke ich meinen Kopf jetzt in den Kühlschrank und hole mir Schokolade, damit meine Genervtheit wieder sinkt. :grin

  • Zitat

    Original von Babyjane
    So jetzt hab ich die Hausarbeit fertig, aber die Problematik hab ich immer noch nicht verstanden...
    Ich sehe da einfach kein Problem... wenn hinter einer Wohnungstür eine Frau laut um Hilfe schreit, dann darf ich die Tür eintreten, ob ich das nun aufgrund des unmittelbaren Zwangs darf oder aufgrund der Selbstvornahme, macht für mich keinen Unterschied. Ich darf es, reicht doch... :cry... aber ich denke mal wieder zu praxisnah... und weil ich jetzt schon viel zu viel gedacht habe, stecke ich meinen Kopf jetzt in den Kühlschrank und hole mir Schokolade, damit meine Genervtheit wieder sinkt. :grin


    Nicht, dass ich wüsste, was "unmittelbarer Zwang" oder "Selbstvornahme" ist, aber so wie du es schreibst, klingt es logisch.
    Was mich mehr wundert, ist die Tatsache, dass du bei diesen Temperaturen deine Schokolade im Kühlschrank hast. Das mach ich höchstens im Sommer, aber das mag auch daran liegen, dass ich Schokolade dann am liebsten mag, wenn sie fast schon zu schmelzen beginnt :lache

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  • @ Gummibärchen
    Erklärungen führten zu weit, es gibt halt zwei Möglichkeiten das Handeln zu rechtfertigen, beide sind in dem Fall rechtmäßig, warum ich mir also nicht einfach eine aussuchen darf, sondern beide begründen muß, versteh ich nicht, wenn mir das eine Gesetz ja schon sagt, DARFST DU, warum soll ich dann noch einen Paragraphen raussuchen, der ebenfalls sagt: DARFST DU.... egal... ich schreib einfach, was die wollen und alles ist fein.


    Schoki muß kalt sein, außerdem ist meine Bude so fein warm (zumindest wenn man sich von den Fenstern fern hält) daß kalte Schoki ein Genuß ist :anbet

  • @ BJ:
    In SH unterscheidet man zwischen sofortigem Vollzug, Ersatzvornahme und unmittelbarem Zwang. In NRW ist die Angelegenheit etwas anders geregelt. Da ich die Gesetze zurzeit nicht parat habe, geht meine Vermutung in Richtung Spezialität. Lies mal den Gesetzestext genau.
    Wobei ich mich schon wundere, warum Du Dich erst jetzt damit beschäftigst :gruebel und was mich daran erinnert, warum mir vor Jahren ein Polizist bei einer Kofferraumdurchsuchung nicht erklären konnte, ob er nach Landesverwaltungsrecht (präventiv) oder nach StPO vorgeht.

  • @ Salonlöwin
    Sehr süß von dir...
    Natürlich kann ich das, ich kann dir das sogar auswendig runterbeten, ich verstehe nur nicht, warum ich eine Sache mehrfach begründen soll, wenn doch eine Begründung bereits ausreichend ist, um mir zu zeigen, daß ich etwas bestimmtes tun darf oder nicht.
    (Im Fall des Tür Eintretens kann man es je nach Begründung einmal auf die Ersatzvornahme stützen in Form einer Selbstvornahme, sprich der öffnet nicht also öffne ich für ihn, oder aber ich stütze es auf den unmittelbaren Zwang und sage, das Eintreten der Tür ist Gewalt gegen Sachen im Sinne des unmittelbaren Zwangs und der Wohnungsinhaber hat keine Handlungsverpflichtung.... geht beides, ist beides richtig und rechtmäßig, aber eins reicht....)
    Vermutlich ist das wieder so eine didaktische Geschichte, für unsere Neulinge, damit die es auch wirklich raffen, ich finde es Quatsch... seufz.
    Sorfortiger Vollzug ist im Grunde ein Oberbegriff, den du da mit Ersatzvornahme und Zwang in eine Kiste wirfst, es geht da vorallem um die Androhung des Verwaltungsaktes/Zwangs. Du kannst eine Ersatzvornahme im sofortigen Vollzug durchführen, aber auch unmittelbaren Zwang, man unterscheidet also nur diese beiden und in manchen Ländern auch noch das Zwangsgeld. (ich denke nicht, daß sich die Gesetze da groß unterscheiden, mir ist lediglich bekannt, daß einige Länder die Selbstvornahme nicht als Ersatzvornahme, sondern als unmittelbaren Zwang einstufen)


    Ein Polizist aggiert selten nach Landesverwaltungsrecht, ein Polizist aggiert nach Polizeirecht/gesetz.
    Das sollte er eigentlich schon drauf haben, Problem war wahrscheinlich, daß er dir die Begründung nicht liefern konnte, weil die Durchsuchung nicht rechtmäßig war... da druckst man dann gerne ein wenig rum.
    Manchmal möchte man aus dem Bauchgefühl heraus gerne in einen Kofferraum sehen, das darf man aber nur unter bestimmten Voraussetzunge, die das Bauchgefühl leider nicht erfüllt... hehe... entweder man nimmt dann den Umweg und behauptet man will Verbandskasten und Warndreieck sehen, die ja meist im Kofferraum sind, oder man muß auf die Durchsuchung verzichten, wenn man es ganz genau nimmt... oder man probiert es einfach und fragt freundlich, ob man mal gucken darf, wenn dann aber der Autofahrer mit Nachfragen kommt, verabschiedet man sich lieber eilig ... :lache


    Das ist es ja was mich zur Zeit auch so unheimlich nervt, ich lerne Dinge, die ich seit Jahren beherrsche, du kannst mich nachts wecken und ich bete dir jeden erwünschten Paragraphen runter... aber dann kommen die mit so einem Unfug, daß sie uns erst was prüfen lassen, was so nicht geht, um dann als Lernerfolg zu verbuchen, daß wir feststellen es geht nicht... und ich erkenne beim Lesen des Textes bereits nach zwei Zeilen, daß das und das nicht geht und muß trotzdem zig Seiten schreiben, damit ich am Ende sagen kann: Geht nicht.... :bonk :bonk


    Das ist ungefähr so, als würde man einen Busfahrer noch mal in die Fahrschule setzen... :rolleyes

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Vermutlich ist das wieder so eine didaktische Geschichte, für unsere Neulinge, damit die es auch wirklich raffen, ich finde es Quatsch... seufz.


    Manchmal möchte man aus dem Bauchgefühl heraus gerne in einen Kofferraum sehen, das darf man aber nur unter bestimmten Voraussetzunge, die das Bauchgefühl leider nicht erfüllt... hehe... entweder man nimmt dann den Umweg und behauptet man will Verbandskasten und Warndreieck sehen, die ja meist im Kofferraum sind, oder man muß auf die Durchsuchung verzichten, wenn man es ganz genau nimmt... oder man probiert es einfach und fragt freundlich, ob man mal gucken darf, wenn dann aber der Autofahrer mit Nachfragen kommt, verabschiedet man sich lieber eilig ... :lache


    Darf ich hier auch rumjammern, wenn ich die Einsendeaufgaben meines Fernstudiums wiedermal für bekloppt und Kindergartenniveau halte? :grin


    Zur Kofferraumdurchsuchung: Wieder mal was gelernt (und der Verbandskasten ist bei uns im Fahrgastraum)! :lache

  • @ Vulkan
    Ja darfst du.
    Vor den Ferien hab ich übrigens gelernt, was ein Täter und was ein Zeuge ist, außerdem was eine Unterschlagung von einem Diebstahl unterscheidet. Ich weiß wirklich nicht, was ich ohne dieses Wissen 10 Jahre lang gemacht habe :lache


    Zum Kofferraum, Mist, hätte ich mal besser geschwiegen, aber verpetzt mich nicht. :lache

  • Zitat

    Original von Babyjane


    Natürlich kann ich das, ich kann dir das sogar auswendig runterbeten, ich verstehe nur nicht, warum ich eine Sache mehrfach begründen soll, wenn doch eine Begründung bereits ausreichend ist, um mir zu zeigen, daß ich etwas bestimmtes tun darf oder nicht.


    Es ist immer sinnvoll sein Handeln auf mehrere Beine zu stellen. Wenn ein Gericht die eine Begründung um die Ohren haut (habe ich in anderen Situationen durchaus erlebt) dann ist es nie schlecht, mit einer weiteren Begründung nachlegen zu können.


    Das ist im Zivilrecht nicht anders. Es schadet nie einen Anspruch mit mehreren Begründungen bzw. Anspruchsgrundlagen zu unterlegen. :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Seufz... aber in einer Hausarbeit, wo ich so schreibfaul bin? :cry :grin


    Die drei faulen Herren, die mich haben tippen lassen, sind bis jetzt mit meinen Ausführungen einverstanden, ich frage mich nur, waren sie auch zu faul zum Lesen oder haben sie Angst, daß sie die Änderungen vornehmen müssen, wenn sie welche anmerken. :lache