ZitatAlles anzeigenOriginal von oemchenli
Genervt ist vielleicht nicht das richtige Wort aber stink sauer trifft es eher.
Habe eben meine "Kündigung" bekommen von einem Vertrag den ich garnicht hatte.
Na und den Restgeld kann ich auch abschreiben von diesem Blödmann.
Ich kann nur sagen Leute gibts die gibts garnicht.
Also wenn man wo arbeitet hat amn einen Arbeitsvertrag. Punkt. Der muß nicht schriftlich sein, du hasst "nur" vor dem Arbeitsgericht das Problem, dass du über die Bedingungen, soweit sie nicht im Gesetz stehen beweißpflichtig bist. Es gilt aber in jedem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist, also heute gerechnt zum 15.10., da vier Wochen zum Monatsende oder zum 15ten undder 30.09 wäre vier Wochen gestern gewesen - kein schriftlicher Arbeitsvertrag, keine Probezeit. Restgeld einklagen und wenn er nicht zahlen kann- so what- Insolvenzantrag stellen und Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit holen.