Tag alle zusammen.
Folgendes:
Ich hatte vor mehr als einem Monat nen haufen Bücher bestellt, von denen ich erst die Rechnung zu zahlen hatte, um diese dann zu bekommen (Betragsüberschreitung :hau)
Nach einer Woche hatte ich dann die Bücher bekommen.
In Einem jedoch war ein Fehler - einige Seiten waren stark zerknittert.
Ich habe den Reklamationszettel zum Umtausch des Buches ausgefüllt und abgeschickt.
Nun bin ich gerade eben aus meinem Stadtbummel zu Hause angekommen, und was sehe ich?
Das verpackte Buch hängt im Briefkasten!
Theoretisch hätte es sich nun jeder es nehmen können (Haus liegt direkt an der Hauptstraße) - und was wäre dann?
Hätte der Postbeamte nicht eine Empfangsbestätigung unterschreiben lassen müssen?
Darüberhinaus liegt dem Buch eine Rechnung bei, inder der Buchbetrag nochmalig von mir gefordert wird.
Nun möchte ich den bösen Jungen spielen und folgendes hatte ich mir erdacht:
In etwa 2 Wochen ruft die Buchfillialie an oder schickt ne Mahnung zur Erinnerung.
Ich gebe vor das Buch immer nochnicht bekommen zu haben und die Rechnung nicht bezahlen zu wollen, da das Buch ja schon bezahlt war und welches ich eigentlich erhalten sollte nur das Umtauschexemplar der bezahlten Version ist.
Ich kann alleine durch die Mahnung beweisen, dass ich das Mangelexemplar weggeschickt habe, und das Buch, durch die Zahlungsbestätigung der großen Lieferung bezahlt habe.
Jedoch kann mir nicht nachgewiesen werden, dass ich das Buch erhielt, da ja keine zweite Empfangsunterschrift vorliegt.
Nun ist diese Fillialie entweder dazu verpflichtet mir das Buch erneut zu liefern oder den Preis mir zurück zu erstatten, richtig?
Wäre das nun eher eine Form von Betrug oder eine ausnutzung der Vorschriften?