"Das Produkt wird heiß sein, wenn es erhitzt wurde", so wird der Verbraucher auf der Verpackung eines Puddings aufgeklärt. Einem Fön ist diese Warnung beigelegt: "Nicht im Schlaf benutzen!". Und bei einer Kettensäge sieht der Fabrikant besonders abwegige Gefahren kommen: "Nicht versuchen, die Kette mit der Hand oder den Geschlechtsteilen anzuhalten", steht auf der Verpackung.
Solche kuriosen bis fürsorglichen Hinweise auf Verpackungen oder Beipackzetteln hat das französische Verbrauchermagazin "UFC-Que choisir" in seiner jüngsten Ausgabe als Blütenlese aufgelistet.
So heißt es auf einer Erdnuss-Verpackung: "Achtung: Enthält Erdnüsse." Kekse verzehrt man so: "Instruktion: 1. Verpackung öffnen. 2. Kekse essen." Bei Tiefgefrorenem findet sich dieser Zubereitungsvorschlag: "wieder auftauen", und bei einem Paket mit Weihnachtsschmuck der unschlüssige Rat: "Nur für drinnen oder draußen."
Nur mit schlechtem Gewissen kann man beim Tiramisu einem Hinweis auf das Verfallsdatum auf der Unterseite folgen, wenn am Rand "nicht umdrehen" steht. Ganz besonders genial fand die Verbraucherzeitschrift das Gewinnspiel eines Chips-Produktes "mit vielen Preisen und ohne Kaufzwang": "Einzelheiten im Inneren der Packung."
Quelle: Was so auf Verpackungen steht