ZitatOriginal von Prombär
taciturus :
Blöde, peinliche Frage meinerseits, aber du weißt das sicher
Darf man eigentlich aus einer OGH Entscheidung ohne Gänsefüßchen und kursiv zu schreiben wörtlich zitieren? Weil wenn ich mehrere Rechtssätze aneinander reihe, dann schaut das doch blöd aus oder muss ich die tatsächlich alle umschreiben? Ich hatte da letztens einen "leichten" Disput mit einer Kollegin, weil im Klang Kommentar wird mW ohne "" und kursiv zitiert, in anderen Kommentaren anscheinend schon. Kenn mich nicht aus.
Da bin ich mir auch nicht ganz sicher. Ich hatte einmal bei einer Seminararbeit sehr viele Rechtssätze vom OGH. In allen möglichen Literaturstellen waren sie vom OGH 1:1 abgeschrieben und zwar ohne "" und kursiv. Soweit ich mich erinnern kann, hab ich soweit es sinnvoll möglich war die RS umformuliert, aber die wesentlichen Wortgruppen sind dabei erhalten geblieben. Die, bei denen das nicht möglich war, hab ich auch ohne "" kursiv übernommen, außer wenn ich gezielt auf eine prägnante Wortwahl hinweisen wollte. Wenn es um einen beliebigen Satz aus der E selbst geht, würde ich aber im Zweifel "" kursiv schreiben. Solchen Problemen bin ich aber idR immer aus den Weg gegangen, weil ich wörtliche Zitate nicht mag.
@ Gummibärchen:
Das unangenehme bei dieser Plagiatskontrolle ist, dass es die Arbeit mit dem Internet vergleicht (keine Ahnung wie das funktioniert). Da hat man schon ein leicht mulmiges Gefühl, da man nie wissen kann, was im Internet dazu stehen könnte und auf einen solchen Stolperstein am Schluß verzichte ich lieber. Aber zum Glück, hat die Kontrolle scheinbar ein richtiges Ergebnis erbracht. Man bekommt es ja selbst nicht mitgeteilt.