ZitatOriginal von Prombär
Also von dem Titel hab ich bis jetzt noch nie was gehört
Also nein
Es ist eh noch nicht fix, ob ich dieses Thema nehmen kann, aber mir fällt absolut kein anderes familien- oder erbrechtliches Thema ein, dass mich interessieren würde
Dr.iuris utriusque bedeutet Dotor beider Rechte- der Titel wird für eine Promotion im Kirchenrecht verliehen- dann ist der Titelträger Doktor des Zivilen und des Krchenrechts.