Das ist das Problem eine unechte Urkunde ist eine Urkunde, die über ihren Verfasser und ihren Inhalt täuscht. Die eine Rechtsmeinung sagt, daß es ausreicht, wenn der Inhalt erstunken und erlogen ist, die andere Rechtsmeinung sagt, daß auch der Verfasser nicht richtig sein muß.
Der B ist aber grundsätzlich zum Ausstellen der Urkunde befugt, er stellt sie halt nur unter falschen Voraussetzungen aus.
Das was du nennst ist eine verfälschte echte Urkunde. Der Wisch vom Einwohnermeldeamt ist ja tatsächlich eine Urkunde und du fälschst sie ab, indem du die Unterschrift deiner Mutter fälschst. Das ist ein klarer Fall von Urkundenfälschung. Weil du ja zum einen dadurch aussagen willst, daß deine Mutter die Urkunde unterschrieben hat und somit den Verfasser fälschst und zum einen auch die Aussage abgefälscht wird, nämlich daß deine Mutter mit der Urkunde einverstanden ist.
Ich hasse Urkundenfälschung, daß ist so ein Fitzeldummesthema...