Was bedeutet eig. alles "publizieren"?

  • Hier komm mal wieder ich mit einer (dummen?) Frage...


    Ich möchte an einem Schreibwettbewerb teilnehmen, bei dem es den Veranstaltern darum geht, dass die eingereichten Texte noch nirgendwo publiziert wurden.
    Jetzt frage ich mich, was "publiziert" alles beinhaltet.
    Geht es nur um Zeitschriften, Zeitungen Anthologien usw? Oder würde auch eine Geschichte im Eulenforum darunter fallen? (bittebitte nicht... :grin)


    Wäre lieb, wenn ich heute noch eine Antwort bekäme, ich bin mit dem Einsendeschluss ziemlich knapp dran...


    LG
    Eny

  • Hallo, Eny.


    Das ist ein dehnbarer Begriff. Möglicherweise ist damit gemeint, daß der Beitrag noch nicht gedruckt worden sein darf, andere schließen ein, daß Beiträge auch im Internet noch nicht die Runde gemacht haben dürfen. Aber, um ehrlich zu sein - ich glaube kaum, daß das bei jedem Beitrag tatsächlich geprüft wird. Im Zweifelsfall kann man immer sagen: "Hey, ich wußte nicht, daß das und das auch damit gemeint war. Stand ja nicht explizit drin." Also. Abschicken. Viel Glück! :wave

  • Eny


    soweit ich weiß, gelten Veröffentlichungen im Internet als 'veröffentlich'.


    Deswegen kam hier immer wieder mal der Rat von Profi-Autoren, Geschichten, die man anderweitig publizieren will bzw. bei Wettbewerben einreichen, aber vorher kritisiert haben möchte, unbedingt per PN oder Privat-Mail an die gewünschten KritikerInenn zu schicken und auf keinen Fall im Volltext/Wortlaut online zu stellen.


    Mußt Du was neues schreiben, poor lamb!


    :knuddel1


    magali

    Ich und meine Öffentlichkeit verstehen uns sehr gut: sie hört nicht, was ich sage und ich sage nicht, was sie hören will.
    K. Kraus

  • Nur im Eulennest...
    wenn du es genau wissen willst, es geht um "Augenblick" und "Sonntagnachmittag". Die beiden will ich zusammen mit einem dritten Text hinschicken.


    EDIT
    Wobei... fast vergessen, Sonntagnachmittag habe ich schonmal im Hamburger Literaturhaus gelesen... tut das irgendwas zur Sache?

    Logisch: Wer immer den anderen hinterherläuft, wird niemals Erster sein.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Eny ()

  • Hallo, Eny.


    Dann bitte Wolke doch einfach, die Threads bzw. Texte im Hinblick auf die Wettbewerbsteilnahme zu löschen. Den Gefallen wird sie Dir sicher tun.


    (Edit: Und wir halten natürlich dicht, sollten wir gefragt werden. Eny? Texte? Nie gehört.)

  • hi Any und die anderen,


    macht hier keinen stress und verunsichert die arme Any nicht.


    Die Rechtslage, die hinter dem Wort "publikation oder publizieren" steckt ist eindeutig:
    Publizieren heißt jemanden etwas zeigen (im Sinne von Veröffentlichen).
    Dazu gehört die gesamte Bandbreite der Medien. TV. Radio, Internet und Printmedien.
    Aber, es gibt eine Grauzone im Gesetz....und das ist die Publikation vor Freunden. Das fällt...z.Zt. noch nicht unter Publikation.


    Also, das Eulenforum ist, rein rechtlich, in diesem Sinn ein Freundeskreis, denn ohne "Mitgliedschaft" kann hier niemand Beiträge posten (publizieren)


    Mach dir daher keine Sorgen. Deine Beiträge sind von "Freunden" begutachtet worden, demnach noch nicht publiziert.


    dein hef

  • Hallo, Hef.


    Wir befinden uns hier nicht in einer zivil- oder strafrechtlichen Auseinandersetzung, sondern in einer Diskussion um Wettbewerbsregeln. Und wenn diese die Publikation im Internet ausschließen, dann ist völlig wurscht, was irgendeine Expertenkommission, ein Bundesverwaltungsrichter oder Hef Buthe dazu sagen. Davon abgesehen können hier auch Gäste Nachrichten posten - und lesen kann jedermann alles. Bei vielen Ausschreibungen gelten auch solche Texte als publiziert, die im Internet zu lesen sind oder waren. Und Eny heißt immer noch Eny, nicht Andy. :grin

  • Zitat

    Original von hef
    Also, das Eulenforum ist, rein rechtlich, in diesem Sinn ein Freundeskreis, denn ohne "Mitgliedschaft" kann hier niemand Beiträge posten (publizieren)


    Echt jetzt? Wieso sieht die Rechtssprechung des BGH denn die Foren als Öffentlichkeit an?

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Einspruch Tom,


    hier liegst reichlich daneben und ich muss Voltair Recht geben.
    Also schieß nicht übers Ziel hinaus.
    Den Rechtsbegriff "Foren"und schon überhaupt nicht "Internetforen", wenn sie nicht von einem Unternehmen getragen werden, das nur auf Gewinnerziehlung aus ist, wird nicht erwähnt.
    Oder hast du schon die neuen EU Richtlinien? Dann bist du weiter als die Ploitik-Fuzzies


    hef

  • Hallo, Hef.


    Es geht nicht um Rechtsnormen. Ein Text, der bei den Eulen "publiziert" wurde, ist für jedermann im Internet einsehbar, ob Mitglied oder nicht. Und wenn die Teilnahmebedingungen das ausschließen, dann spielt keine Geige, welcher Richter oder welche EU-Norm was dazu gesagt hat. Wenn in den Bedingungen steht, daß Leute mit grünem Darmausfluß nicht teilnehmen dürfen, dann muß man auch keine diesbezüglichen DIN-Vorschriften wälzen. Man muß nur nachsehen, welche Farbe es hat. :lache

  • hi tom


    wir bringen die arme Eny total durcheinander.
    Ihre Frage war was "publizieren" im Sinnes eines Wettbewerbes bedeutet.
    Da Sie diese Beiträge aber bereits....irgendwo...bei der Eule "eingstellt" hat,
    sind die definitiv als "nicht publiziert" zu bezeichnen.
    Sie braucht noch nichtmal zu lügen


    host mi?


    hef