Was bedeutet eig. alles "publizieren"?

  • Eny, ich glaube zwar kaum, dass die hier nachgucken, aber ich würde dir auch raten, die Texte hier vorsichtshalber per Editier-Funktion zu löschen (auch die Namen der betreffenden Beiträge in diesem verräterischen Thread ;-) ) und die Texte erst nach dem Ende des Wettbewerbs gegebenenfalls wieder einzustellen.
    Dann bist du auf der sicheren Seite. Und unsere Schnäbel sind versiegelt. :-)


    PS: Viel Glück!

  • Die sichere Seite ist schlicht nachzufragen, da aber der Text aus dem Eulenforum von Jedermann auch ausgedruckt werden kann würde ich zunächst davon ausgehen, dass er als veröffentlicht gilt. Ich gehe aber davon aus, dass es hier um Verlagsrechte geht, also publizieren im engeren Sinne gemeint ist- die Kontrolle darüber, dass der Wettbewerbsausrichter keine Probleme mit einem andern bekommt, der Rechteinhaber geworden sein könnte. Ich kann mir schlicht kein anderes Interesse des Wettbewerbsausrichters vorstellen.


    Aber Nachfragen hilft und macht sicher!

  • hef


    Nein, durcheinander bringt ihr mich wahrlich nicht.
    Ich stelle eine Frage und bekomme Antworten, wenn auch manch gegensätzliche. :grin



    Der eine Text ließ sich löschen, der andere leider nicht, weil er im Wettbewerb steht. Diesen werde ich geringfügig ändern, dass er nicht mehr Google-gefährdet ist.
    Ansonsten scheint mir meine meine Sorge ein wenig übertrieben... Aber Prävention ist wohl besser...


    On vera.

  • Weil er im Wettbewerb steht.
    Titel?
    :grin


    Das hier ist die öffentlichste Geheimverschwörung ( "Wir wissen von nichts" "Ich auch nicht"), die mitzuerleben ich je das Vergnügen hatte.
    Es lesen nur Millionen mit. Alle Nescafétrinker.


    :rofl


    magali

    Ich und meine Öffentlichkeit verstehen uns sehr gut: sie hört nicht, was ich sage und ich sage nicht, was sie hören will.
    K. Kraus

  • Hi Eny und Beo....


    wollt ihr das Thema denn nun wirklich noch weiter walzen.
    Ich sagte doch, dass es sich hier...noch...um eine Grauzone handelt.


    Eny kann glatt...und ohne schlechtes Gewissen...nein sagen.
    Der Text ist noch nicht publiziert worden.
    Glaubst du, dass die Verlage blöd sind? Die haben eine Rechtsabteilung, da fällt dir nix zu ein.
    Und genau deshalb will ich Eny beruhigen.


    Diese Ausschreibungstexte sind reine Formalien und bedeuten (im Hintergrund) hat da schon ein Verlag die Finger drauf, den du uns verschweigst...nur weil der mit der Antwort nicht zu Potte kommt?
    Mehr nicht.


    Aber zu Rechtsberatungen bin ich nicht berechtigt.
    Also hört jetzt mit dem Thema auf.


    Ich wünsche Eny jeden erdenklichen Erfolg...und mach dir keine Gedanken.
    In den Foren wird alles heißer gekocht, als es gegessen wird.....


    dein hef, der sich hiermit aus diesem thread verabschiedet

  • Zitat

    Original von hef


    wollt ihr das Thema denn nun wirklich noch weiter walzen.
    Ich sagte doch, dass es sich hier...noch...um eine Grauzone handelt.


    Wieso Grauzone?
    Es gibt eine Öffentlichkeit, deren Begriffsdefinition vom Wettbewerbsveranstalter festgelegt wird und es gibt den rechtlichen Begriff der Öffentlichkeit, an den aber wohl niemand beim Formulieren des Ausschreibungstextes gedacht hat.


    Um nun genau zu wissen, wie der Veranstalter Öffentlichkeit und publizieren verstanden wissen will, müsste man da nachfragen oder man definiert die beiden Begriffe für sich selbst und handelt dann danach - eingedenk, dass man da natürlich auch auf die Schnauze fallen kann.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • hi Voltaire....


    glaub mir. Diese Grauzone gibt es wirklich.
    Wenn in der Ausschreibung steht....auch nicht im Internet veröffentlicht...,dann zählen Foren, wie die Eule...noch nicht...dazu.


    Ich weiß von berufswegen, wovon ich spreche


    dein hef

  • Zitat

    Original von Tom
    Wenn in den Bedingungen steht, daß Leute mit grünem Darmausfluß nicht teilnehmen dürfen, dann muß man auch keine diesbezüglichen DIN-Vorschriften wälzen. Man muß nur nachsehen, welche Farbe es hat. :lache


    ein klarer Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz! :lache

  • Hallo, flashfrog.


    Üblicherweise überläßt man dem Verlag im Verlagsvertrag für eine bestimmte Zeit - zum Beispiel 5 Jahre - die alleinigen Verwertungsrechte an einer Geschichte, die in einer Anthologie erscheint; der Verlag will ja, daß Leser die Anthologie u.a. wegen dieser Geschichte kaufen. Das gilt auch für Zeitschriftenbeiträge. Die Geschichte darf üblicherweise innerhalb dieser Zeit nirgendwo sonst als an explizit vom Verlag genehmigter Stelle erhältlich sein. Davon ist auch ein offenes Forum (hier kann jedermann lesen) betroffen. Daß die Geschichte vorher "öffentlich" war, sollte man dem Verlag mitteilen, weil man sich sonst in Regreßgefahr begibt. Wenn im Vertrag steht, daß die Geschichte bisher unveröffentlicht ist (was Standard bei solchen Verträgen ist), dann darf man eine Story, die schon im Internet kursierte, eigentlich nicht mehr anbieten. Oder man verhandelt das eben. Grundsätzlich sollte man Geschichten nicht im Internet "veröffentlichen" - auf der eigenen Site oder in Foren wie der Büchereule -, wenn man sie vermarkten möchte.