ZitatAlles anzeigenOriginal von Doc Hollywood
Und hier die Preisfragen an unsere Rechtsexperten:
a) Wie ist die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, wenn zwar jede Menge MP3-Dateien gefunden werden, aber die CD-Sammlung (Originale) des Verdächtigen durchaus den Schluss zu lassen, dass die MP3s von diesen Originalen gezogen wurden? Hockt sich dann ein Kriminaler hin und gleicht Datei für Datei mit hunderten von CDs ab?
b) Wie sieht es mit der Strafverfolgung aus, wenn zwar eine MP3 aus dem Netz geladen wurde, aber die Original-CD vorhanden ist?
Neugieriger Gruss,
Doc
zu a): Die Schuld muss bewiesen werden, nicht die Unschuld. Ein Abgleich wird wohl in der Regel kaum stattfinden, da gibt es auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit - aber sicher kann ein solches Vorgehen der Polizei im Einzelfall durchaus notwendig und angebracht sein.
zu b): Das Vorhandensein der Original-CD ist in diesem Fall wohl unerheblich, da der Downloadvorgang an sich rechtswidrig ist, und nur darum geht es.
(Ohne Gewähr :-))