Musik aus dem Internet - Kripo im Haus!!


  • zu a): Die Schuld muss bewiesen werden, nicht die Unschuld. Ein Abgleich wird wohl in der Regel kaum stattfinden, da gibt es auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit - aber sicher kann ein solches Vorgehen der Polizei im Einzelfall durchaus notwendig und angebracht sein.


    zu b): Das Vorhandensein der Original-CD ist in diesem Fall wohl unerheblich, da der Downloadvorgang an sich rechtswidrig ist, und nur darum geht es.


    (Ohne Gewähr :-))

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Mmh.


    Das hier ist Halb-, bestenfalls Dreiviertelwissen.


    Es gibt ein aktuelles Urheberrechtsurteil aus Frankreich, wonach privat genutzte MP3-Dateien, auch wenn sie illegal erworben wurden, nicht automatisch strafbar sind. Es ist m.E. davon auszugehen, daß keine Straftat begangen wird, wenn eine ausschließlich private Nutzung vorliegt. Strafbar machen sich vor allem gewerbliche Nutzer bzw. Anbieter. Der Download einer MP3-Datei oder die Nutzung selbst einer illegalen Tauschbörse ist an und für sich ein zweifelhafter Straftatbestand. Ich wage zudem zu bezweifeln, daß die Kripo in solchen Fällen Hausdurchsuchungen vornimmt. Ganz anders verhält es sich allerdings, wenn gewerblich vorgegangen wird. Und die Problematik liegt hier vorrangig auf Seiten der Anbieter, nicht der Nutzer.


    Allerdings gibt es eine nicht unerhebliche zivilrechtliche Komponente, und wie Voltaire schon angedeutet hat, kann die in der Konsequenz sehr viel schmerzvoller sein. Durch die Musikverbreitung per Internet ist der Musikindustrie ein irrsinniger Schaden entstanden; die CD-Verkäufe und die legalen Downloads sind insgesamt rückläufig, während es gleichzeitig sehr viel mehr Musik in Datenform gibt. Wer dabei erwischt wird, sich Musik in dieser Form zu verschaffen, muß mit Schadenersatzforderungen in zuweilen exorbitanter Höhe rechnen. Beweismittel hierfür dürften in erster Linie die Logs der Server sein, und nur in Ausnahmefällen durch Durchsuchungen akquirierte Beweise wie beschlagnahmte Rechner. Es handelt sich hierbei um zivilrechtliche Vorgänge, und da greift die Kripo überhaupt nicht ein.


    Übrigens: Wenn ein Gegenstand für eine Straftat benutzt wurde, hat ein Angeklagter im Rahmen eines Strafverfahrens (bzw. nach dessen Abschluß) das grundsätzliche Recht, diesen Gegenstand zurückzuerhalten. Das gilt orginellerweise sogar für Drogenfunde. Theoretisch zumindest, denn kein Verurteilter ist so deppert, sich gleich wieder strafbar zu machen. Deshalb werden solche Asservaten in der Regel nicht zurückgefordert, sondern von Amts wegen vernichtet (nach entsprechender Rückfrage durch den vorsitzenden Richter nach Urteilsverkündung). Aber ein Mobiltelefon, das als Beweis sichergestellt wurde, weil damit Drogengeschäfte organisiert wurden, kann ebenso zurückgefordert werden wie ein PC, auf dem illegales Datenmaterial gefunden wurde.


    Ich behaupte einfach mal, daß niemand eine Hausdurchsuchung fürchten muß, der ein paar MP3s irgendwo nicht ganz legal geladen hat. Es geht hierbei auch nicht so sehr um den Besitz solcher Daten (wie Doc ganz richtig schreibt, ist es auch für findige Kriminalbeamte manchmal außerordentlich schwierig, die Quelle solcher Daten beweissicher auszumachen), sondern um den Ladevorgang selbst, also die Akquise der Dateien. Aber gerade bei ausschließlich privatem Gebrauch dürfte m.E. die Staatsanwaltschaft selten zu solchen Maßnahmen greifen. Im Ziel der Fahndung sind eher die Anbieter als die Nutzer.


    Zudem denkt die Musikindustrie gerade wieder ein bißchen um. DRM befindet sich als Konzept auf dem Rückzug, und selbst Marktführer iTunes bietet inzwischen einen Gutteil der ladbaren Songs als MP3 an, nicht mehr in geschützten, propreitären DRM-Formaten.

  • Man braucht also einen Anfangsverdacht. Na, dann ist ja für mich Durchschnitts-Dödel alles im Lack.


    Ich hatte schon die Befürchtung, die kämen im Zuge einer Razzia in jede Wohnung eines Viertels und würden mir auf gut Verdacht und Nimmerwiedersehen den Geschäfts-Computer abschrauben. Einfach mal so. Auch wenn ich nicht mal wüsste, wo und wie man Mucke runterlädt, selbst wenn man mir eine Uzi an die Birne hielte. Ich hab auch keinen MP3-Player. Ich hab CDs mit Mucke für die nächsten 100 Jahre daheim. Wir *machen* die Dinger in der Firma, und ich krieg sie umsonst.

    Und was die Autofahrer denken,
    das würd’ die Marder furchtbar kränken.
    Ingo Baumgartner

  • Zitat

    Original von Tom
    Es gibt ein aktuelles Urheberrechtsurteil aus Frankreich, wonach privat genutzte MP3-Dateien, auch wenn sie illegal erworben wurden, nicht automatisch strafbar sind. Es ist m.E. davon auszugehen, daß keine Straftat begangen wird, wenn eine ausschließlich private Nutzung vorliegt. Strafbar machen sich vor allem gewerbliche Nutzer bzw. Anbieter. Der Download einer MP3-Datei oder die Nutzung selbst einer illegalen Tauschbörse ist an und für sich ein zweifelhafter Straftatbestand.



    Solche Straftatbestände werden natürlich nicht von Amtswegen verfolgt, da es keine Offizialdelikte sind. Und auch bei einem Antragsdelikt besteht seitens der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. In einem solchen Fall wird das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung verneint. Trotzdem gilt auch hier, dass illegale Handlungen in der Regel - nicht immer - einen Straftatbestand erfüllen.


    Unabhängig davon bleibt natürlich der zivilrechtliche Anspruch des Geschädigten gegenüber dem Schadensverursacher.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Hallo zusammen!


    Ich wollte weder eine Diskussion in Gang bringen, noch Panik verbreiten. Schließlich weiß ich, dass wir keine Fachleute bezüglich des Strafgesetztbuches sind (außer einigen wenigen Ausnahmen hier - und dann ist diese Sache auch wieder sehr speziell) Ich wollte nur informieren bzw. wachrütteln.
    Aber das, was ich geschildert habe, ist in meinem nahen Umfeld passiert - mit Durchsuchungsbefehl und von der Kripo und der PC ist jetzt beim LKA zur Auswertung.
    Es sind ganz unbescholtene Bürger, falls der Verdacht aufkommen sollte, dass da noch etwas anderes im Argen liegen könnte. Nein, so ist es nicht, sondern das ist die Vorgehensweise.
    Bei dieser Familie kam es zu einer Anzeige von der Musikbranche, weil diese bestimmte Titel im Netz verfolgen und dann willkürlich kontrollieren, wer diese bei den sogenannten Tauschbörsen runtergeladen hat - so funktioniert das.
    Und durch das Runterladen ist das Lied meist auf der Festplatte gespeichert und zugänglich für andere. Das ist dann strafbar.
    Die Anzeigen kosten definitiv Geld und dann kommt noch die Strafe der Musikbranche hinzu. Außerdem: wäre meine Bekannte nicht zu Hause gewesen, wäre die Kripo nochmals vorbei gekommen, wäre sie dann wieder nicht da gewesen, hätte die Kriop einen Schlüsseldienst kommen lassen und wären dann rein gegangen - so die Aussage der Kripobeamten! Ob sie es tatsächlich gemacht hätten, sei einmal dahin gestellt.


    In diesem Sinne,
    einen schönen Tag
    Deana

    Der Pestreiter 2014
    Der Hexenschwur 2013
    Das Pestzeichen 2012
    Der Schwur der Sünderin 2011
    Der Hexenturm 2010
    Die Gabe der Jungfrau 2010
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    Fliegen wie ein Vogel 2006
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