Musik aus dem Internet - Kripo im Haus!!

  • Hallo zusammen!
    Da in diesem Forum sehr viele Kids aktiv sind, habe ich mit Wolke abgesprochen, dieses Thema hier zu bringen.
    Momentan ist die Kripo in unsere Gegend sehr aktiv und hat schon einige Familien mit einer Hausdurchsuchung überrascht!
    Es geht dabei um das Runterladen von Musiktiteln, um z.B. seine IPOT oder MP3 Player zu bestücken. Verschiedene Anbieter im Internet forden die Jugend regelrecht auf, dies auch zu tun und locken, es kostenlos(!) zu tun. Aber es ist illegal und somit strafbar. Da die Musikindustrie Milliarden im Jahr dadurch verliert, hat sie eine große Anwaltskanzlei damit beauftrag, sich in PCs einzulocken.
    Wenn die Kripo vor der Tür steht, kann man nichts dagegen tun!
    In meinem nahen Umfeld wurden 15 Computer konfisziert und die Leute bekommen ihn frühstens in einem Jahr zurück. Außerdem haben sie eine Anzeige bekommen, die zwischen 500€ und 3000€ Strafe kosten wird. Plus die Ansprüche, die die Musikbranche erhebt und die wird 5-stellig sein!!!!
    Das Schlimme ist außerdem, auch, wenn man in den letzten Wochen nichts runtergeladen hat, kann die Polizei kommen, denn bei diesen Fällen wurde die Anzeige bereits im letzten Oktober gemacht. Doch die Kripo hatte soviel zu tun, dass sie erst jetzt in unserem Ort tätig werden konnte.
    Ich weiß, dass es sich sehr übertrieben/panikmäßig anhört. Und ich weiß auch, dass die Meisten von euch es nicht tun, aber ich kenne einige Kids, die sich sogar eine zweite Festplatte installiert haben, um Spiele, Filme ect. runterzuladen.
    Deshalb wollte ich dieses Thema bringen, denn es ist nicht nur ein Schock, wenn die Kripo vor der Haustür steht, sondern auch sehr teuer.
    Nun kann jeder überlegen, was er macht. :-]


    Liebe Grüße
    Deana

    Der Pestreiter 2014
    Der Hexenschwur 2013
    Das Pestzeichen 2012
    Der Schwur der Sünderin 2011
    Der Hexenturm 2010
    Die Gabe der Jungfrau 2010
    Das Hexenmal 2008
    Fliegen wie ein Vogel 2006
    Der Duft der Erinnerung 2006

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Deana ()

  • War das jetzt versuchte Strafvereitelung :gruebel :grin


    Das Problem ist, dass die gemeinerweise bei 14-jährigen Tätern auch versuchen an Papas und Mamas Geldbeutel zu gehen, wobei die Beschlagnahme des Tatmittelss (PC) ja in der Regel die Eltern als Zahlende eh trifft. Übrigens wiederkriegen- das passiert nur bei Schrottmaschinen-- schöne neue PC´s werden beschlagnahmt und dem Staatsvermögen einverleibt und der Herr oder die Frau POK arbeitet damit weitere Ganaven zu erwischen.


    Aussedem wenn die Herrschaften schon am Durchsuchen sind, finden sie manchmal auch andere Sachen, das dürfen die dann auch verfolgen, sei es etwas zum rauchen, oder zum hauen und stechen, oder Spiele, die verboten sind- Papas Pornofotos im versteckten Verzeichnis helfen auch nichts, das finden die. Verfolgt wird ab 1* Runterladen- es gibt keine Bagatellgrenze- der Rest ist Strafzumessung.

  • Zitat

    Original von beowulf
    War das jetzt versuchte Strafvereitelung :gruebel :grin


    Ist das strafbar? :help


    Zitat

    Original von beowulf
    Das Problem ist, dass die gemeinerweise bei 14-jährigen Tätern auch versuchen an Papas und Mamas Geldbeutel zu gehen, wobei die Beschlagnahme des Tatmittelss (PC) ja in der Regel die Eltern als Zahlende eh trifft.


    Das ist ja das Problem: die PCs, Anschlüsse ect. laufen auf die Eltern und die sind somit haftbar.


    Zitat

    Original von beowulf
    Übrigens wiederkriegen- das passiert nur bei Schrottmaschinen-- schöne neue PC´s werden beschlagnahmt und dem Staatsvermögen einverleibt und der Herr oder die Frau POK arbeitet damit weitere Ganaven zu erwischen.


    Aber doch nicht bei solch einem Vergehen - oder?


    Zitat

    Original von beowulf
    Aussedem wenn die Herrschaften schon am Durchsuchen sind, finden sie manchmal auch andere Sachen, das dürfen die dann auch verfolgen, sei es etwas zum rauchen, oder zum hauen und stechen, oder Spiele, die verboten sind- Papas Pornofotos im versteckten Verzeichnis helfen auch nichts, das finden die. Verfolgt wird ab 1* Runterladen- es gibt keine Bagatellgrenze- der Rest ist Strafzumessung.


    Das wären ja schon die besagten Härtefälle von den ganz bösen Jungs. Wenn dies bei einer Hausdurchsuchung tatsächlich gefunden werden sollte, dann ist sie 100% gerechtfertigt!! :hau


    Schönen Feiertag
    Deana

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  • Hm Meine Mädels (Hermine und meine Nichte) die an unserem DSL- Anschluß hängen, haben von unserer Seite aus das strikte Verbot irgendwelche Musik aus dem Internet runterzuladen. Auch filme, Videos etc. werden von unserem Anschluß aus generell nicht runtergezogen. Ansehen im Internet - ja immer, auch anhören - aber erst nach Abklärung aller Details was die Legalität des Angebotes angeht.


    Auch ich ziehe mir keine- und werde es auch nicht - Filme oder Musik aus dem Internet.


    Gruß


    Telefonhexe

  • In Fachkreisen nennt man sowas FUD: Fear, Uncertainty and Doubt.


    Die Polizei braucht keine Hausdurchsuchungen zu machen. Ich weis nicht, ob die überhaupt schon mal deswegen eine gemacht haben. Als Beweis für eine Anklage reichen die Protokolle des Providers, die er bei einem Strafverfahren rausgeben muss.


    Was die Straftäter bekommen ist ein Brief der Staatsanwaltschaft, dass ein Verfahren gegen sie eingeleitet wurde.


    Auch dass die den Computer beschlagnahmen ist absoluter Quatsch. Mit welchem Recht soll hier ein Bürger enteignet werden? Manche Leute arbeiten auch mit dem Ding von zu hause.


    Für mich klingt das danach, dass hier jemand versucht Leichtgläubige zu verschrecken.

  • Übrigens ist es illegal solche Dateien zu verbreiten der Download ist aber nur aus "offensichtlich Illegaler Quelle" verboten... Und diese Offensichtlichkeit ist bei vielen Anbietern nicht gegeben.

  • Ich weiß ja nicht in welchen Fachkreisen Phil verkehrt- ich jedenfalls habe im letzten Jahr zwei Fälle gehabt in denen ich versuchen sollte die beschlagnahmtem SpitzenPC´s ihren Eigentümern wiederzubesorgen und die PC´s waren längst nicht mehr in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft- in einem Fall ging es um einen in Deutschland noch gar nicht erschienenen Film, im anderen um etliche tausend Musikdateien. natürlich ganz ordnungsgmäß mit Durchsuchungsbefehl und Beschlagnahmebeschluß. Und zu sagen die Kripo habe wahrlich besseres u tun als sich um Wirtschaftskriminalität zu kümmern ist heftig daneben. Dieses angebliche Schülerbusiness vernichtet tausende von Arbeitsplätzen und die Hochrechnungen der Steuerschäden finde ich immer etwas übertrieben, weil zu den regulären Kosten die Waren gar nicht gekauft würden. Millionen werden es aber sicherlich sein. Gäbe es aber die Betrugsfälle nicht, wären auch die regulären Kosten für den ehrlichen Endverbraucher billiger.


    edit: Ich bin von Hause aus kein Strafverteidiger, das mache ich nur so nebenher- meine Mandanten sind die Mütter, die sich bei mir scheiden liessen und deren Söhne dann erwischt wurden. Die Spezialisten im Strafrecht werden da sicher die Fälle dutzendweise kennen.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übersiet :grin


    :lesend  :lesend

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von beowulf ()

  • hm...Beoweulf, ich hab keine AHnung WIE die Kripo arbeitet, aber Schülern den PC zu beschlagnahmen, anstatt die Anbieter zu verknacken..na ich weiß ja nicht.


    Okay..ich warte auf die Kripo, kann ja dann nicht mehr lange dauern :rolleyes

  • Erwischen tut man stehts das schwächste Glied der Kette, das ist absolut nichts neues. Dein Server steht halt nicht im Dschungel oder irgendwo im Ozean auf einer Insel, sondern den kann man getrost ins Revier tragen.


    Ausserdem ist es eine alle ökonomische Weisheit, dass sich wo eine Nachfrage da ist immer ein Angebot findet, so daß es sehr rationell ist die Nachfrageseite auszutrocknen. Siehe zum Beispiel die Tengelmannkampagne gegen Schildkrötensuppe und Froschschenkel.

  • Beim Einsatz von Tauschsoftware sind die Schüler meines Wissens automatisch auch Anbieter, weil ihre Rechner dann quasi als Server zur Verfügung stehen. Die heruntergeladenen Filme und Musik werden dadurch weiter verbreitet. Das macht die Sache für die Schüler natürlich nicht gerade besser ... Klar wäre es sinnvoller, die richtig dicken Fische zu fangen, die diese Dateien überhaupt erst in Umlauf bringen, aber das kann durchaus der Schüler sein, der eine Musik-CD kauft, kopiert und erstmalig anbietet. Außerdem erhofft sich die Kripo vermutlich, auf den Rechnern die Quelle zu finden.

  • Für mich hört sich das auch etwas sehr übertrieben an. Vor allem, dass diese PCs dann vom Staat genutzt werden würden. Keine Menschenrechte in Deutschland? Das widerspricht doch klar dem Eigentumsrecht.


    Dass sich dabei noch kein findiger Anwalt bis zu den Höchstgerichten durchgeschlagen haben sollte, wenn dies gängige Praxis wäre, würde mich sehr wundern. Spätestens beim EGMR müsste man zu seinem Recht kommen. Aber bei den langen Verfahrensdauern würde ein möglicher Fall dort wahrs. auch noch sehr lange warten müssen.


    Ich lade zwar auch nicht runter, aber gut, dass bei uns in der Alpenrepublik nicht mit Kanonen auf Spatzen (zumindestens in solchen Fällen) geschossen wird.

  • Zuerst einmal: Ich bin kein Experte in diesem Bereich! Allerdings muss ich aus beruflichen Gründen wenigstens ein paar Grundkenntnisse haben.


    Die sagen mir folgendes: Jeder Provider kann angesichts des traffics, der auf seinen Servern stattfindet, unmöglich jeden illegalen Transfer mitbekommen.


    Wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnet, kann sie mit Durschuchungsbeschluss auch die Rechner beschlagnahmen d. h. mitnehmen.


    Das heißt nicht, dass der beschlagnahmte Rechner in Staatseigentum übergeht. Das wäre Enteignung und das ist nicht vereinbar mit der Rechtsordnung in Deutschland. Hier gilt m. W. die Unschuldsvermutung.


    Das Verfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Solange dürfen die Ermittlungsbehörden die Rechner behalten. Auch, wenn das für die Eigentümer auf einen beruflichen Bankrott hinauslaufen würde.


    Deswegen hat auch ein gewerblich Tätiger, wenn er schlau genug ist, ein backup System, so dass die Staatsanwaltschaft in dem Fall, in dem auch unbeabsichtigt - meinetwegen ein Unbefugter - illegale Daten auf dem Server deponiert hat.


    In den Fällen, die hier allerdings hauptsächlich beschrieben werden, müssen die Jugendlichen und deren Eltern damit rechnen, dass im Falle einer Beschlagnahme der Rechner durch reinen Zeitablauf nichts mehr wert ist, wenn das Verfahren abgeschlossen ist und die Eigentümer ihre Rechner zurückbekommen. In diesen Fällen schützt Unwissenheit auch die Eltern vor Strafe nicht.


    In welchen Fällen die Polizei großangelegte Razzien veranstaltet, ist mir nicht bekannt. Ich kann mir aber vorstellen, dass das passiert, wenn sie nur auf einem Rechner Hinweise finden, die auf einen Tauschring hinweisen. So ist das hier bei uns im Ort schon vorgekommen.

    Lieben Gruß Idgie



    Erst wenn man viel gelesen hat, lernt man wenig Bücher schätzen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Idgie ()

  • Der Gegenstand geht durch die Beschlagnahmung nicht in Staatseigentum über, jedoch kann der Richter im Urteil bzw. bereits in der Hauptverhandlung die Einziehung von Gegenständen anordnen, die zur Tatbegehung genutzt wurden.


  • Deine Antwort zeigt nur, dass Du wahrlich null Ahnung hast. Eine Richterin bestätigte mir, dass sie hunderte von diesen Fällen auf ihrem Schreibtisch hat! In einem Nachbarort mussten die Eltern 12.000€ an die Musikbranche bezahlen + Strafe für die Anzeige.
    Wenn die Kripo mit einem Durchsuchungsbefehl vor Deiner Tüt steht, dann hast Du gar keine Rechte mehr, sondern musste sie gewähren lassen.
    Außerdem will ich niemanden er/verschrecken, sondern nur informieren. Welchen Grund sollte ich haben Unwahrheiten öffentlich zu machen - so ein Blödsinn!


    alex
    der Kripo ist es egal, wem der PC gehört. Er wird mitgenommen und ausgewertet.


    Freundliche Grüße
    Deana

    Der Pestreiter 2014
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    Der Duft der Erinnerung 2006

  • Gegenstände die zur Tatbegehung verwendet werden, können eingezogen werden, gehen aber nicht automatisch in das Eigentum des Staates über. Sie müssen analog der Gewinnabschöpfung der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Würden die PC's beispielsweise an Schulen weitergegeben werden, so würden sie erst zu diesem Zeitpunkt in das Eigentum des Staates übergehen, so es denn eine staatliche Schule ist.


    Die strafrechtliche Seite dieser Sache ist beim ersten Mal nicht so dramatisch, allerdings kann der zivilrechtliche Aspekt der Geschichte, wenn es denn dumm läuft, zu einer riesigen Hypothek, gerade auch für Jugendliche, werden. Die Schadenersatzpflicht trifft den Schädiger in vollem Umfang und der kann meines Wissens bei illegalen Downloads schon sehr beträchtlich sein.


    Das illegale Downloaden ist kein Kavaliersdelikt - es ist eine Straftat mit einem fürchterliche zivilrechtlichen Rattenschwanz. Als ehemaliges Mitglied einer Strafverfolgungsbehörde habe ich es oftmals erleben müssen, dass die Täter dachten, mit der strafrechtlichen Verurteilung sei alles gegessen - mitnichten, der zivilrechtliche Ersatzanspruch kann weitaus mehr schmerzen als beispielsweise irgendein Strafbefehl oder eine geringe Bewährungsstrafe.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Ich frage mich sowieso, warum die Leute ihre Musik für ihren iPod nicht von iTunes holen. Ist gar nicht so teuer.


    Demnächst werden Musikanbieter und Lizenzinhaber (wie Sony, BMG oder EMI) sowieso ihre Preise senken oder zu einem Pauschalpreis anbieten - man muss nur ein wenig Geduld haben.



  • Eigentlich sollte man sich aus solchen Diskussionen raushalten. :grin


    Die Eltern sind natürlich nicht für ihre Kinder schadensersatzpflichtig, es sei denn, ihnen kann die Verletzung ihrer Aufsichtpflicht nachgewiesen werden. Schadensersatz und eine eventuelle Geldbuße richten sich in der Regel also ausschließlich gegen die oder den Täter. Zur Aufsichtspflicht der gesetzlichen Vertreter gibt es eine Reihe von Urteilen, die gerade auch in diesem Punkt für Rechtssicherheit sorgen.


    Auch wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, ist man natürlich nicht rechtlos. Welch ein Unsinn! Man hat die Durchsuchung zwar zu erdulden, kann aber gegen die Beschlagnahme von Gegenständen und gegen die Durchsuchung als solche, Rechtsmittel einlegen. Wird dieser Einwendung stattgegeben, dürfen die beschlagnahmten Gegenstände nicht als Beweismittel ins Hauptverfahren eingeführt werden. Durchsuchungsbeschlüsse müssen im übrigen konkret sein.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Also: Ich arbeite als Informatiker in der Server-Administration und habe daher einen guten Einblick, was technisch machbar ist, und was aus Logfiles ausgelesen werden kann.


    Was FUD genau ist, kann man schön in der Wikipedia nachlesen.


    Die Polizei kann viel auch schon ohne Hausdurchsuchung feststellen, und tut das, soweit ich weis auch. Allerdings: Die Polizei wird nur auf Anzeigen hin aktiv, und sucht nicht von sich aus in allen Logfiles deutscher Provider.


    Also muss jemand Anzeige erstellen. Das tun Agenturen, die im Auftrag der Musikindustrie z.B. die File-Sharing Netzwerke absuchen und User finden, die unter den freigegebenen Stücken urheberrechtlich geschützte MP3s haben.


    Sobald die dann die IP-Addresse des anderen kennen leiten sie ein Verfahren gegen Unbekannt ein. Der Provider muss dann der Polizei die Daten des Kunden geben.


    Wie ein kluger Leser feststellt, werden diejenigen belangt, die die Dateien anbieten. Und nein, nicht alle Downloader bieten die Dateien auch wieder an. Die meisten tun das, aber eben nicht alle.


    Ausserdem ist inzwischen vermutlich eh jedem klar, dass die MP3s in Tauschbörsen illegal sind. Daher ist das eben auch eine "illegale Quelle". Nur: In Tauschbörsen werden Dateien mit einem Hash-Wert gespeichert. Es kann niemand beweisen, das der User beim Download wirklich diese Datei suchte. Irgendjemand anderes könnte bei einer Suche einen falschen Hash zurückgegeben haben.


    Der Download von Seiten wie YouTube, Rapidshare, MySpace usw. ist auch idR. nicht strafbar. Eigendlich sollte man sich als User darauf verlassen können, dass die Leute nur Material einstellen, wenn sie das dürfen. Ist ja auch in den AGB so hinterlegt. Ich kann ja nicht jedes mal, wenn ich eine Seite ansehe erstmal alle Urheberrechte klären.


    Die rechtlichen Möglichkeiten wenn die Polizei vor der Tür steht kenne ich nicht, ich bin nunmal kein Jurist. Aber Informatiker. Und nicht alle Juristen haben von Internet so wenig Ahnung wie die hier gezeigten Exemplare.

  • Und hier die Preisfragen an unsere Rechtsexperten:


    a) Wie ist die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, wenn zwar jede Menge MP3-Dateien gefunden werden, aber die CD-Sammlung (Originale) des Verdächtigen durchaus den Schluss zu lassen, dass die MP3s von diesen Originalen gezogen wurden? Hockt sich dann ein Kriminaler hin und gleicht Datei für Datei mit hunderten von CDs ab?


    b) Wie sieht es mit der Strafverfolgung aus, wenn zwar eine MP3 aus dem Netz geladen wurde, aber die Original-CD vorhanden ist?



    Neugieriger Gruss,


    Doc