Rechte an historischen Personen?

  • Hallo zusammen,


    weiß hier jemand, wie es mit den Persönlichkeitsrechten toter historischer Persönlichkeiten bestellt ist.
    Ich möchte in meinem nächsten Buch eine Figur verwenden, die Teil der jüngeren Geschichte ist, wenngleich in Europa eher unbekannt (Amerikanerin).
    Diese Person ist seit 70 Jahren tot bzw. damals verschollen (nach statistischer Lebenserwartung jetzt aber auf jeden Fall tot).
    Darf ich diese Person verwenden (hatte keine Kinder, aber evtl. andere Erben wie Nichten & Neffen) oder ist sie rechtlich noch irgendwie geschützt?


    Viele Grüße


    BronteSister

  • Hallo BronteSister,


    da ich vor einem Monat in einem Archiv gearbeitet habe, hoffe ich, dass ich dir weiterhelfen kann.
    In den Bestimmungen zu dem Archivgut heißt es bei personenbezogenen Daten:


    §5 2) Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder seinem wesentlichen Inhalt auf eine natürliche Person bezieht, kann [...] erst 10 Jahre nach dem Tod (soweit nicht feststellbar, 90 Jahre nach der Geburt) des Betroffenen benutzt werden.


    Wenn es Nachkommen von dieser Person gibt, würde ich dennoch mich mit ihnen in Kontakt setzen und ihre Erlaubnis erfragen. Das ist nur höflich und so kann es bei eienr Veröffentlichung zu keinen überraschten Briefen kommen. Vielleicht kannst du so auch noch mehr über die betroffene Person erfahren.


    Hoffentlich konnte ich dir weiterhelfen,


    LG,
    Immi!