Im Irrenhaus

  • Was heisst so lasch, leben und leben lassen


    Und ERST sucht man das Gespräch, dann nochmal, wenn dann alle Stricke reissen, evtl.
    Sie schreibt oben selbst, dass sie die Musik aufdreht
    Naja egal, wir sind hier anders gestrickt

  • Reizende Nachbarn ... ja, da braucht man keine Feinde mehr. Dass die über mir einen anderen Lebensrhythmus haben als ich und eine Stunde, bevor ich aufstehen muss, Wäsche waschen, damit kann ich leben. Wenn man mal kapiert hat, dass das, was da nachts um halb vier dröhnt, kein Ufo ist, sondern die Schleuder der Waschmaschine über mir, ist das ganz okay.


    Dass die öfter mal drei Stunden lang bis Mitternacht grölen, keifen, mit Zeug schmeißen und mit Türen knallen ("Halt's Maul" - "Hau doch ab!"), kann mir auch noch relativ egal sein.


    Nur dass sie ihren Müll auf dem Balkon aufbewahren und keinen Mülleimer besitzen, weshalb als mal verschissene Babywindeln auf meinem Balkon landen, das nehme ich übel.


    Jetzt hamwer mal bei der Hausverwaltung gepetzt, denn Reden fruchtet nix. Siehe oben: "Halt's Maul, hau doch ab", ist das, was als Antwort kommt. Auch auf anständige Bitten.

    Und was die Autofahrer denken,
    das würd’ die Marder furchtbar kränken.
    Ingo Baumgartner

  • Zitat

    Original von Babyjane


    Für Deutschland gilt jedoch, es gibt laut Gesetz keine Ruhezeiten. Also auch tagsüber, wenn sich jemand berechtigt gestört fühlt durch tatsächlichen vermeidbaren Lärm, dann ist dieser Lärm einzustellen.



    Jein.... Muss ich dir ein wenig widersprechen....


    Nach WEG-Gesetz muss der Verwalter eine Hausordnung aufstellen und für die Durchführung der Hausordnung sorgen §27 Abs.1.1 WEG.... Fazit: Der Verwalter hat Ordnungshüter zu spielen... wenn er es nicht tut, haftet er...


    Bei Lärmbelästigung gibt es die Gesetzliche Mietminderung...


    Sich mit dem lärmenden Nachbar auf eine Stufe zu stellen ist m.E. unfug... Gleiches kann ich nicht mit gleichen vergelten....


    :winkt

  • Bisher musste ich auch noch niemanden anzeigen. Meist reichten ein paar klare Worte (wenn nötig auf dessen Niveau ;-) ) und die Sache war erledigt. Polizei rief ich nur einemal, weil mir das Theater des damailigen Nachbarn zu heftig wurde und dessen Frau laut um Hilfe kreischt.

    _______________________
    Grüßle, Heaven


    Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. (Goethe) ;-)

  • Mondstein....


    Sorry, aber dein Widerspruch, widerspricht mir nicht.


    Es gibt keine gesetzlich geregelte Ruhezeit. Punkt!


    Mann... manchmal glaub ich, ich red Spanisch oder Kisuaheli oder so...

  • 1. Leute die Techno hören sind schon per Definition keine Freunde der Musik.
    2. Womit Du deinen Gegenangriff starten könntest? Slayer :grin

    Welchen Weg muss ich nehmmen?

    Das kommt ganz drauf an wohin Du möchtest.

    Das weiß ich nicht.

    Dann ist es egal welchen Weg Du nimmst!


  • Die meisten Hausordnungen enthalten Regeln zur häuslichen Ruhe. Diese Bestimmungen müssen beachtet werden. Auch wenn die Hausordnung hierzu nichts festsetzt, sind Ruhezeiten einzuhalten.


    Es gibt keine bundeseinheitlich festgelegten Zeiten, in denen störender Lärm unterbleiben soll. Ruhezeiten sind allerdings in den meisten Landesimmissionsschutzgesetzen festgelegt, die von Bundesland zu Bundesland leicht abweichen.


    Üblicherweise liegen die Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 22 und 7 Uhr. Samstags ist Lärm bis 8 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und ab 19 Uhr zu vermeiden. An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig Ruhezeit (OLG Braunschweig, WM 86, 353).




    für Berlin:


    § 3 LImSchG Schutz der Nachtruhe
    Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.


    § 4 LImSchG Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe
    An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird.



    Hinweise:



    Die Regelung des § 4 LImSchG Berlin gilt ganztags an Sonn- und Feiertagen.



    An Sonnabenden - wie an anderen Werktagen - ist § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (siehe oben) zu beachten.



    § 5 LImSchG Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente
    Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nicht in einer Lautstärke benutzt werden, durch die jemand erheblich gestört wird. Weitergehende Einschränkungen nach den §§ 3 und 4 gehen vor.




    link 1


    link 2


    :winkt

    EINEM HAUS EINE BIBLIOTHEK HINZUFÜGEN HEISST, DEM HAUS EINE SEELE ZU GEBEN.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Mondstein100 ()

  • Zitat

    Original von Squdus
    1. Leute die Techno hören sind schon per Definition keine Freunde der Musik.


    Meine Mutter nennt ihn den Terroristen, weil es der reinste (Psycho)-Terror ist, der da aus dem Fenster dröhnt.


    Zitat

    Original von Squdus
    2. Womit Du deinen Gegenangriff starten könntest? Slayer :grin


    Ich fürchte, hier auf dem Mars lebe ich buchstäblich hinterm Mond. Wer oder was ist Slayer?
    Wie ich weiter oben schrieb, mein Gegenangriff wäre Wagner oder Mariah Carey gewesen, um nur einige zu nennen. Ich glaube aber nicht, dass ich diesen Gegenangriff hätte durchziehen können, nach einer Viertelstunde Mariah in voller Lautstärke bin ich reif für die Gummizelle. Nicht falsch verstehen, ich liebe ihre Songs, aber in kleinen Portionen und nicht zu laut.
    Und obwohl ich ein Klassikfan bin, steht Wagner nicht unbedingt auf meiner Favoritenliste. Für mich wäre also dieses musikalische Zurückschlagen schlimmer als für die Nachbarn. :-)


    ***
    Aeria

  • Mondstein...


    Vergiß es einfach... :lache


    Edit:
    Zur Erklärung meiner Heiterkeit....
    vielleicht solltest du lesen und verstehen, was du da gepostet hast.


    Glaub mir, ES GIBT KEINE GESETZLICH GEREGELTE RUHEZEIT.


    Ich erkläre dir auch gerne warum:


    Das LimschG ist ein Landesgesetz und da können tausendmal Ruhezeiten genannt werden.


    Das OwiG ist ein Bundesgesetz und dort wird keine Ruhezeit genannt.
    Das hast du ja auch fein als Link gepostet, vielleicht hättest du dir den Link auch komplett durchlesen sollen?? :gruebel


    Bundesrecht bricht Landesrecht und somit gibt es keine Ruhezeit, wenn sich wer gestört fühlt, fühlt sich wer gestört und es ist ür Ruhe zu sorgen....


    Immer wieder süß, wenn Leute über Dinge reden, von denen sie keine Ahnung haben... :grin