Vielleicht sollte man einfach die Mitgliedschaftsbedingungen ändern?
"Ich finde es okay, gelegentlich beleidigt zu sein."
Vielleicht sollte man einfach die Mitgliedschaftsbedingungen ändern?
"Ich finde es okay, gelegentlich beleidigt zu sein."
ZitatOriginal von Tom
Vielleicht sollte man einfach die Mitgliedschaftsbedingungen ändern?
"Ich finde es okay, gelegentlich beleidigt zu sein."
... zu sein. Null Problem
... zu werden
@ Heaven richtig... oder du schreibst es auf französisch oder chinesisch, weil wenn der andere dich nicht versteht, liegt auch keine Beleidigung vor...
Diese kleine Gesetzeslücke nutzen unsere südländischen Mitmenschen recht häufig, seit einiger Zeit kann ich daher türkische Schimpfworte, zumindest lautsprachlich wiedergeben und damit auch verstehen .....
Tu noix stupide ....meint zumindest das Übersetzertool von Google;-)
Wunderbar.... geht doch...
ZitatOriginal von Babyjane
Wunderbar.... geht doch...
Ich muss doch ein paar Sitz-Pfunde wieder los werden. Aber....gib schon her.
...und ausserdem sind wir hier doch "in Familie", steht doch im Link von BJ, im sozialen Umfeld ist das keine Beleidigung
ät BJ
scön ist auch Latein. z.B. Sie Emeticum halten mich nicht auf.
Der Leitsatz zu diesem Urteil hat nichts Neues oder Überraschendes zu Tage gebracht. Sagt er doch im Wesentlichen aus, das auch ein Internetforum kein rechtsfreier Raum ist und das eine "gefühlte" Beleidigung nicht auch gleich eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne sein muss. Auch eine Unhöflichkeit stellt in der Regel keine Beleidigung dar. Was aber letztendlich als Beleidigung im Sinne des StGB angesehen werden muss, liegt nicht zuletzt auch im Ermessen des entscheidenden Gerichtes.
Der BGH sagt zudem auch deutlich, dass der Forumsbetreiber erst nach Kenntnisnahme einer Beleidigung einschreiten müssen. Das bedeutet nun im Umkehrschluß aber nicht, dass die oder der Admin hier 24 Stunden am Stück über das Forum wachen muss. Kenntnisnehmen tut der Forumsbetreiber in der Regel erst dann, wenn ihm der entsprechende Beitrag gemeldet wird.
In der Sache kann natürlich nach wie vor mit aller Härte diskutiert werden.
Wir hatten in Deutschland mal einen Außenminister, der ohne eine abgeschlossene Schul- geschweige denn Berufsausbildung in dieses Amt gepackt wurde. Dieser Mensch sagte einmal im Bundestag, da war er allerdings noch nicht Minister mit diesem fürchterlich staatstragenden Gesicht, folgenden Satz: "Mit Verlaub Herr Präsident, Sie sind ein A....loch." Große Empörung im Parlament! Der Ältestenrat des Bundestag sah in dieser Bemerkung allerdings keine Beleidigung sondern lediglich eine ziemlich grobe Respektlosigkeit, nicht dem Menschen Präsident, sondern dem Amt gegenüber.
Wenn ich also sage, diese Autorin oder dieser Autor schreiben ausschließlich fürcherlich schlechte Bücher, so mögen sich die Angesprochenen beleidigt fühlen, eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne ist es aber trotzdem nicht.