BGH-URTEIL: Forumsbetreiber haften für Diskussionsbeiträge

  • [URL=http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,474317,00.html]Forumsbetreiber haften für Diskussionsbeiträge[/URL]


    Wer sich durch Beiträge in einem Internetforum beleidigt fühlt, kann den Betreiber des Forums zur Unterlassung verpflichten. Mit diesem Grundsatzurteil bestätigt der Bundesgerichtshof gängige Rechtsprechung.


    da hat wolke ja glück, das wir alle so lieb und nett zueinander sind - sonst hätte sie bald eine menge zu tun!


    bo :grin

  • Totaler schwachsinn!!!
    Wir beleidigen uns nur per PN, da merkt Wolke das nicht. :lache
    Welcher Richter wohl auf dieses Schwachsinnige Urteil kommt?! Wartet mal ab demnächst möchte Wolker erstmal von jedem User oder Mitglied ein Polizeiliches Führungszeugnis und einen Wesenstest haben, um auszuschließen das sich hier Gemeingefährliche Serienmörder und Bissige Mitglieder aufhalten uns Posten. :lache :lache :lache

  • @ bonnie: kannst Du mir bitte das Urteil und seine Begründung kurz vorstellen? Ich nehme an, wenn Du es so klar ablehnst, hast Du Dich gründlich informiert und weisst, was Du so ablehnst.

  • Hmmm...


    eine gewisse Problematik für Foren könnte sich aus solch einem Urteil durchaus ergeben. Wenn es wie im verhandelten Fall ausreicht, dass die Bezeichnung mit "faul" und "arbeitsscheu" als Beleidigung gewertet wird, die es vom Forenbetreiber verlangt, die Beiträge zu löschen, kann es durchaus zu Löschorgien kommen. Oder man drückt sich geschickter aus. Wenn ich z.B. meine, dass ein Pfarrer wie licht um diese Zeit eigentlich andere Dinge zu tun haben müsste, als Beiträge bei den Eulen zu schreiben, werde ich ihn selbstverständlich nicht faul und arbeitsscheu nennen, sondern meiner Bewunderung Ausdruck verleihen, dass er trotz höchsten beruflichen Engagements noch die Zeit findet, uns Eulen an seiner Weisheit teilhaben zu lassen :grin

    „Streite niemals mit dummen Leuten. Sie werden dich auf ihr Level runterziehen und dich dort mit Erfahrung schlagen.“ (Mark Twain)

  • @ licht
    Nein ich habe das Urtreil nicht gelesen, habe mich jetzt nur an der Überschrift orientiert. Ich denke aber mal das man nicht darüber Diskutieren muß das Rechtsradikale Propaganda, Menschenverachtendes verhalten wie Ausländerfeindlichkeit, Gewaltverhärlichung und vieles mehr. In einem "serösem" Forum nicht zu suchen haben... Dagegen geht ja auch jeder Admin von um sein Forum Sauber zu halten!
    Wenn ich aber jemanden persöhnlich hier beleidige kann ich den Admin nicht Verantwortlich machen. Der Admin wird dann schon entsprechend darauf reagieren.

  • Meinem sehr geehrten und überaus fleißigen und bewundernswerten Kollegen sei hiermit (zur freundlichen Erinnerung erneut) kundgetan, dass ich diese Woche Urlaub habe. Sooo beachtlich ist es also nicht, wenn ich mich hier (statt meinen Schreibtisch abzuarbeiten, mich auf ein arbeitsames Wochenende und auf Ostern obendrein vorzubereiten) mit ein paar marginalen Beiträgen äußere. :grin


    @ bonnie:
    ich habe es schon durchaus so erlebt, dass ein Forenbetreiber meinte, dass er mit den Inhalten, die da anderen an den Kopf geworfen wurden nichts zu tun habe. Ich finde an dem, was ich aus dem Artikel über das Urteil gelesen habe, gut, dass die Verantwortung seitens der Betreiber deutlich gemacht wird. Wenn ich es richtig einschätze, wird eine Admina wie Wolke von selbst daran interessiert sein, Wildwuchs zu vermeiden, im besagten Falle hiess es aber: so etwas macht ein Forum gerade lebendig, was habe ich mit dem zu schaffen, was andere schreiben.


    edit: So weit ich es verstanden habe, geht es in dem zu verhandelden Fall darum, dass erst noch richterlich geprüft werden muss, ob eine Beleidigung vorliegt. Das würde nun ja aber bedeuten, dass kleinere Reufereien nicht gemeint sein können, sondern durchaus eine entsprechende Massivität des Angriffs vorliegen muss.

  • Zitat

    Original von bonnie01
    @ licht
    Nein ich habe das Urtreil nicht gelesen, habe mich jetzt nur an der Überschrift orientiert. Ich denke aber mal das man nicht darüber Diskutieren muß das Rechtsradikale Propaganda, Menschenverachtendes verhalten wie Ausländerfeindlichkeit, Gewaltverhärlichung und vieles mehr. In einem "serösem" Forum nicht zu suchen haben... Dagegen geht ja auch jeder Admin von um sein Forum Sauber zu halten!
    Wenn ich aber jemanden persöhnlich hier beleidige kann ich den Admin nicht Verantwortlich machen. Der Admin wird dann schon entsprechend darauf reagieren.


    Hallo, bonnie01


    Genau darum geht es eben: Der/Die Admin kann damit nicht mehr einfach nur die Schultern zucken und sagen "Geht mich nix an". Wenn der oder die Beleidigende ob der Anonymität des Forums nicht "gegriffen" werden kann, ist eben der/die Admin in der Pflicht, für die Löschung des beleidigenden Postings zu sorgen.


    Deine Hoffnung "Der Admin wird dann schon entsprechend darauf reagieren." in allen Ehren, aber es geht eben gerade mal wieder nicht um solche Admins, die so etwas ohnehin nicht dulden, sondern um die, denen das alles wurscht ist.
    Der oder die Admin kann sich dann eben nicht herausreden "Nein, das habe ich gar nicht gelesen und die Überschrift sah doch ganz okay aus". Im übertragenen Sinn könnte sonst auch der oder die Hausbesitzende sagen: "Geht mich nix an, wenn Ihr auf dem Gehweg vor meinem Haus auf dem Eis ausrutscht. Ich hab es schließlich nicht schneien lassen." Geht ja nicht. Fazit: Wolken haften nicht. Außer, sie sind Admins.
    :grin


    Grüssli, blaustrumpf

    Wer einmal aus dem Schrank ist, passt nicht mehr in eine Schublade.
    Aber mein Krimi passt überall: Inge Lütt, Eine Bratsche geht flöten. ISBN: 978-3-89656-212-8. Erschienen im Querverlag

  • Der Eingangssatz des Spiegel-Artikels ist leicht verfälschend. "Sich beleidigt zu fühlen" ist etwas anderes als der Straftatbestand der Beleidgung. Manch ein Autor mag sich beleidigt fühlen, wenn seine Texte schlecht beurteilt werden oder jemand ein Posting als "merkbefreit" bezeichnet, aber gemeint sind "ehrabschneidende" Äußerungen ("Beleidigung" wird im Rechtswesen als "Ehrabschneidung" bezeichnet), also solche, die die Mißachtung einer Person kundtun.


    Gerade die Anonymität der Foren hat dazu geführt, daß zuweilen sehr heftige Angriffe gefahren werden, weil die Leute denken, sie könnten sich alles erlauben. Und das stimmt ja auch, weil es so gut wie unmöglich ist, die Verfasser solcher Nachrichten dingfest zu machen. Diesen schwarzen Peter haben jetzt die Betreiber der Angebote. Sie müssen nun ausbaden, daß es Arschl*cher gibt, die ihre Foren mißbrauchen, aber das ist aus der Sicht von Leuten, die angegriffen werden, besser als nichts.

  • Nun mal langsam mit den jungen Pferden..


    Die Entscheidung ist noch nicht im Internet veröffentlicht, also wird ausser den Mitarbeitern des BGH´s und beteiligten Anwälten und Parteien sie noch niemand gelesen haben. Bisher existiert eine im übrigen recht nichtssagende Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes. Darin steht zunächst nur, dass ein Forumsbeteiber - auch in sogenannten Meinungsforen- verpflichtet ist ab Kenntnis von Beleidigungen einzuschreiten- das ist der Grund, weshalb es hier den hoffentlich nie zu benutzenden Button "melden" gibt. Wenn sich jemand beleidigt fühlt kann er das der Admina melden, die kann den "Täter" ansprechen und versuchen, das ganze zu erledigen, wenn nötig muß sie alle Beleidigungen löschen, sofern es nicht gefühlte Beleidigungen, sondern tatsächliche herabsetzende Äusserungen sind. Das aber wieder ist juristisch ein weites Feld... siehe BJ, die vor ein paar Tagen berichtet hat, dass ein Richter zu ihr gesagt habe, Nutte sei keine Beleidigung. Allerdings ging es wohl gegenüber einem Vorsitzenden eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornografie- der ist vielleicht schützenswerter als eine Polizistin :pille ?( . Ernsthaft natürlich ist eine Bezeichnung faul immer genau zu prüfen, ob sie beleidigend ist, arbeitsscheu ist glaube ich unstreitig beleidigend- es kommt aber sehr auf den Kontext an. Eine Polizistin als Nutte zu bezeichnen ist sicherlich beleidigender, als wenn es sich um eine echte Bordsteinschwalbe handelt- wobei ich meine, das selbst in diesem Fall die Bezeichnung Nutte ein Unwerturteil enthält also strafbar wäre. Der Vorsitzende eines Vereins gegen Kinderpornographie wird sicherlich in Zusammenhang mit dieser Tätigkeit angegriffen worden sein-und dann enthält faul und arbeitsscheu deutlich ein Unwerturteil zur Herabwürdigung der Persönlichkeitsrechte des anderen. Aber näheres weiß man halt erst, wenn der BGH das Urteil öffentlich zugänglich macht.

  • Zitat

    Original von beowulf
    Nun mal langsam mit den jungen Pferden..


    Die Entscheidung ist noch nicht im Internet veröffentlicht, also wird ausser den Mitarbeitern des BGH´s und beteiligten Anwälten und Parteien sie noch niemand gelesen haben. .


    Diese Nachricht wurde bereits gestern und heute früh in diversen TV-News veröffentlicht und ist also doch einer breiten Masse bekannt


    LG Dyke

    "Sie lesen?"
    "Seit der Grundschule, aber nur, wenn's keiner sieht."


    Geoffrey Wigham in "London Calling" von Finn Tomson

  • ähhm beowolf, sag das doch bitte auch nochmal im Nachrichtenfred. An diesem Beispiel läßt sich einiges recht gut demonstrieren:


    Da wird ein Urteil gesprochen. Dann kommt eine Pressemitteilung raus, die darüber informiert, dass das Urteil gesprochen wurde, und in groben Zügen, den Kasus skizziert. Aus der Pressemitteilung schustern findige Journalisten eine Meldung, die sie als Nachricht anpreisen und verkaufen (das ist ihr Beruf und keineswegs anrüchig). Schließlich bekommen diese Nachricht weitere Journalisten in die Finger, die daraus einen Beitrag, einen Artikel oder was auch immer machen, was sie am ende uns Endverbrauchern unterjubeln. Und wir meinen dann, wir "wüßten Bescheid".


    (Den Hinweis zum Getränkefred (aus Mücke wird elefant) spare ich mir.)



    Hat denn keiner hier je stille Post gespielt??

  • Danke, bleibt also wie oben gesagt- wer sich beleidigt fühlt, kann das melden und dann muß Wolke reagieren, tut sie das nicht, kann der Beleidigte klagen. Auch hier hatte der Kläger zunächst aufgefordert die Beleidigung zu entfernen und der Forumsbetreiber hat sich geweigert.

  • Und damit auch alle Wissen, was eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne ist:


    http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=364


    :wave


    Besonders wichtig, dieser Teil:

    Zitat


    Ob eine Äußerung als Beleidigung anzusehen ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Bei der Beurteilung müssen insbesondere die Anschauungen und Ausdrucksweisen der Beteiligten, der Kontext sowie das soziale und örtliche Umfeld berücksichtigt werden.


    Das Äußern der Wahrheit ist für sich allein noch keine Ehrkränkung. Etwas anderes kann sich nur durch besondere hinzukommende Umstände ergeben.


    Wir erinnern uns an Dieter B., der ja bekanntermaßen jeden duzt und der daher nicht wegen des Duzens eines Polizeibeamten belangt werden konnte.
    :wave



    @ Alex
    Dein Wunsch sei mir Befehl.... :lache