Dieser Strang wurde motiviert durch den aktuellen Titelartikel des Magazins der Spiegel dieser Woche.
Der Anlass des Artikels ist das Skandalurteil einer deutschen Richterin , die in einem Ehestreit entschied, dass die Schläge des Ehemanns aufgrund der religiösen Tradition des Züchtigungsrecht in der Ehe kein Härtefall seien, die eine schnelle Scheidung durch die Ehefrau zu berechtigen.
Der Artikel beschreibt ausführlich die Schwierigkeiten der deutschen Justiz, die Auswüchse islamischer Traditionen mit dem richtigen Maß an Toleranz zu begegnen.
Es werden einige haarsträubende Gerichtsurteile angesprochen, Beispiele wie jenes einer Muslimin, die sich nur 81km vom Elternhaus entfernen darf, weil sie außerhalb dieser Entfernung, die etwa der Tagesattrappe einer Kamelkarawane entspricht (kein Witz!), eine Vergewaltigung zu befürchten hätte.
Es ist von deutschen Großstadt-Lehrerinnen die Rede, die sich regelmäßig von den Brüdern der so absurd eingeschränkten muslimischen Frauen als „Nutte“ beschimpfen lassen dürfen und „jeden Tag froh sind, zu überleben“.
Es ist von Imamen die Rede, die empfehlen, Frauen so zu schlagen, dass die Ungläubigen die Folgen nicht sehen.
Als Wink zum parallel laufenden Strang „Verallgemeinerung“ hier: Kann man das hier wirklich noch entsprechend abtun? Oder ist es wirklich an der Zeit, der hilflosen Appeasement gegenüber den Auswüchsen der Gegensätze des modernen mitteleuropäischen Verständnisses vom Zusammenleben und dem teils erzkonservativen und chauvinistischen Traditionsvorstellungen eines in Deutschland merklich erstarkenden Islam entgegenzuwirken?
(erstarkender Islam: Muslime in D:2005 3,3 Mio, 4%; Prognose 2030: 7 Mio, ca. 10%; Quelle: ebenfalls dieser Spiegel-Artikel)
Der Aufruhr, den das Urteil der Richterin aktuell verursacht hat, legt den Anschein nahe! Viele dachten schon längst, was nun immer öfter ausgesprochen wird:
Allzu viele Urteile spielen Islam-Fundamentalisten in die Hände!
Unser Verständnis von Gleichberechtigung aller Religionen (und Atheismus), der Respekt gegenüber den zugehörigen Traditionen, darf nicht dazu führen, dass unsere anderen wertvollen Grundrechte konterkariert werden können.
Dazu zitiere ich noch einmal aus dem Spiegel-Artikel, eine Aussage des Bundesverfassungsrichters Udo diFabio:
„Die Religionsfreiheit ist nur ein Grundrecht unter anderen. Sie ist kein Grundrecht de luxe.“