"Der Imam rät, seine Frau so zu schlagen, dass die Ungläubigen die Folgen nicht sehen"

  • Wie so oft wird über eine Sache geurteilt, von der niemand ausser den Beteiligten die näheren Umstände kennt. Meistens sind vereinfachende und wichtige Details auslassende Pressemeldungen die Ursache für eine solche Diskussion. Und schon beginnt das lustige Einprügeln auf eine Richterin an einem Familiengericht.


    Kennt jemand von denen, die sich dermaßen empören, einschließlich der BILD überhaupt den genauen Wortlaut des Beschlusses?


    Mir erscheint, dass hier eine sehr ungeschickte Beschlussbegründung zu dieser "Volksempörung" geführt hat. Aus diesem Grunde wurde der Richterin wegen Befangenheit auch dieser Fall entzogen. Natürlich kann man sie nicht aus "dem Verkehr ziehen" - welche dummerhaftige Aufforderung. Richter sind nun einmal unabhängig in ihren Entscheidungen und nur dem Gesetz verpflichtet, nicht aber irgendwelchen Krawallmachern bei der BILD, die dann ja auch mit Knut schnell eine neue Sau durchs Dorf getrieben haben. Man kann aber davon ausgehen, dass Richterin sich bei der nächsten Geschäftsverteilung wohl im Grundbuch oder im Nachlassgericht wiederfinden wird.


    Unabhängig davon haben sich alle hier lebenden Menschen den deutschen Gesetzen unterzuordnen, auch die allseits so gehätschelten Moslems. Wenn sie meinen, die deutsche Kultur und das deutsche Recht hindere sie an der freien Entfaltung ihrer Lebensweise, dann steht es ihnen jederzeit frei, dieses Land zu verlassen.
    Eines zeigt diese Debatte darüber hinaus aber sehr deutlich - Männer mit dieser Sichtweise auf Frauen sollten endlich mit allem Nachdruck in ihre Schranken verwiesen werden, notfalls mit drastischen Strafen - das Strafgesetzbuch hat dafür so einiges in Petto.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von Voltaire


    Männer mit dieser Sichtweise auf Frauen sollten endlich mit allem Nachdruck in ihre Schranken verwiesen werden, notfalls mit drastischen Strafen - das Strafgesetzbuch hat dafür so einiges in Petto.


    z.B.?

  • Zitat

    Original von Alexx61


    z.B.?


    Da gibt es beispielsweise den Bereich der Körperverletzung. Kein deutsches Gesetz sanktioniert Gewalt gegen Frauen.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Nö, aber was genau blüht einem Mann der seine Frau schlägt.
    Wenn sie ihn denn überhaupt anzeigt, muss sie das eigentlich?


    Also angenommen eine Frau muss deshalb ärztlich versorgt werden kann dann der Azt oder so Anzeige erstatten, auch wenn Frauchen das nicht will?

  • Zitat

    Wenn es eine Religion gibt die soetwas bewilligt, ist es keine Religion.


    Ach. Ehrlich? :wow


    Religionen - ganz allgemein - schreiben Wertesysteme, Verhalten und Denkstrukturen vor. Das ist ihr hehrer Zweck, dafür sind sie erfunden worden, um die Anhänger - völlig wertfrei gemeint - mit einen vorgefertigten Denk- und Verhaltensgerüst auszustatten, an das sie sich zu halten haben. Wer Religion mit Glauben gleichsetzt, erliegt einem Trugschluß. Und wer meint, Religionen müßten sich Werte- und Verhaltenstrends anschließen, hat ein Verständnisproblem. Es gibt in dieser Hinsicht auch nur wenig Auslegungsspielraum. Diejenigen Religionen, die mit Kontroll- und Wachinstanzen ausgestattet sind, bemühen sich zwar - zumindest verbal -, den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zu folgen, aber nur halbherzig.


  • Lieber Larix, ich meinte nicht nur die Frauen, ich sprach von allen Menschen und bei Kindern sollte sowieso nie irgendjemand schweigen.
    Dass immer wieder weggeschaut wird, wenn Unrecht passiert habe ich persönlich genug oft erfahren müssen. Meine Mutter wurde von ihrem Ehemann verprügelt bis zur Bewusstlosigkeit, mein Bruder wurde blutig geschlagen. Alles was die Behörden dazu sagten: ihre müsst euch irgendwie einigen. Na Bravo...


    Aber das ist off topic. Also ich werde jetzt schweigen :wave

  • Wobei das Problem ist, solche fälle habe ich zweimal im Jahr mit deutschen Ehen und die Richter sagen gelangweilt, nachdem die Frau ausgezogen ist oder der Mann sich ihr aufgrund einer Gewaltschutzentscheidung nicht mehr nähernd darf, ist es ihr zuzumuten das Trennungsjahr abzuwarten, da eine Härte zwar vorliege, eine unzumutbare Häret aber nicht.


    Stellt sich die Frage ob positive Diskriminierung von Ausländern nicht genauso von Überl ist wie negative Diskriminierung. Sind einfache Prügel weniger unzumutbar, als mit einer nicht akzeptablem Begründung abgegebene Prügel? Vielleicht hat ja der Anwalt oder die Anwältin der Frau gar keine Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt, sondern nur unzumutbare Härte behauptet? Ich kann mir über diese Fragen, ohne komplette Alktenkenntnis nur eine Meinung bilden, die von MeinungsBILDnern gefiltert ist, also jedenfalls keine eigene, sorgfältig abgewogene ist.


    Gibt es hier eine Strafanzeige, welche Häufigkeit oder Intensität hatte das Schlagen- einmaliges Ausrasten oder permanente Quälerei?

  • Zitat

    Original von Alexx61
    Nö, aber was genau blüht einem Mann der seine Frau schlägt.
    Wenn sie ihn denn überhaupt anzeigt, muss sie das eigentlich?


    Also angenommen eine Frau muss deshalb ärztlich versorgt werden kann dann der Azt oder so Anzeige erstatten, auch wenn Frauchen das nicht will?



    Das Dilemma beginnt da, wo die Frau sagt, sie sei nicht geschlagen worden. Dann nützt auch die "beste" Anzeige nichts und der Strafverfolgungsbehörde sind die Hände gebunden.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von Alexx61


    z.B.?


    Beispiel: Ein Vater (Hartz Iv- Empfänger) stellt fest sein Sohn hat ihm 50 € aus dem Geldbeutel geklaut. Er rastet aus und versetzt dem 11- jährigen Sohn einen Schlag mit einem Ledergürtel. ein blauer Fleck ist als Reaktion entstanden.


    Erst schätzen, dann spoilern


    .

  • Zitat

    Original von BronteSisters


    Lieber Larix, ich meinte nicht nur die Frauen, ich sprach von allen Menschen und bei Kindern sollte sowieso nie irgendjemand schweigen.


    Das habe ich auch so verstanden, Brontesisters! :-)


    Mit "Schwestern" habe ich eben die realen Bronte Sisters in Yorkshire gemeint.


    Nur ein kleines Wortspiel! :-)

  • Zitat

    Original von Alexx61
    Nö, aber was genau blüht einem Mann der seine Frau schlägt.
    Wenn sie ihn denn überhaupt anzeigt, muss sie das eigentlich?


    Also angenommen eine Frau muss deshalb ärztlich versorgt werden kann dann der Azt oder so Anzeige erstatten, auch wenn Frauchen das nicht will?


    Noch schlimmer, müssen muß sie nicht, der Arzt darf nicht, aber dazu auch ein Beispiel aus meiner Strafverteidigertätigkeit:


    Herr A, iranischer Staatsbürger wird von seiner Frau angezeigt, er habe sie geschlagen. Er bestreitet dies. Die Frau kann jetzt nach iranischem Recht geschieden werden (Achtung festhalten: Voraussetung dafür, daß eine Frau die Scheidung beantragen kann ist nach iranischem Recht, daß sie den Mann dazu gebracht hat gegen die Gebote Allahs zu verstoßen indem sie ihn gereizt hat sie zu schlagen hat er gegen die Gebote Allahs verstoßen- passt irgendwie nicht zur Veröffentlichten Argumentation unserer Frankfurter Richterin??). Die Scheidung erfolgt. Der Strafprozeß erfolgt, in diesem sagt die Frau nichts, sie muß gegen ihren Ex-Mann nichts aussagen, würde sie (wahrheitsgemäß?) sagen sie sei nicht geschlagen worden, wäre sie aber strafbar wegen Vortäuschung einer Straftat und müsste die Kosten des Strafverfahrens gegen ihren Mann tragen, der so aber, mangels irgendeines Beweises auf Kosten der Staatskasse freigesprochen wird. Inklusive Kosten der Anreise der Ex- Frau aus dem tiefen Westen. (Ich glaube übrigens als sein Verteidiger aus mir vorliegenden Gründen und Erkentnissen, dass er seine Frau wirklich nicht geschlagen hat und Grund der Aktion war, dass die Frau mit oder ohne ihn aus L.E. wegwollte zu ihrer Famile im Westen und das wg. Ausländerrecht nicht durfte).


    Kosten zu Lasten des Teuerzahlers.

  • Wir haben im vergangenen Jahr einen Fall von nachehelicher Vergewaltigung verhandelt. Eine fast seit ihrer Geburt in Deutschland lebende türkische Frau hatte sich von ihrem Mann scheiden lassen, aber der Mann hatte das nicht akzeptiert; das Verständnis dieser Tatsache war bei ihm nicht angekommen, und sein Verteidiger trug vor, daß seine Religion und seine kulturellen Hintergründe - er lebte, im Gegensatz zu seiner Frau, erst wenige Jahre in Deutschland - sich diesem Verständnis verweigern würden. Das ist, euphemistisch gesagt, bedauernswert, aber so unrichtig nicht. Wir mußten bei der Urteilsfindung diesem Umstand tatsächlich Rechnung tragen. Es wurden zwar deutsche Gesetze angewendet, der Mann wurde auch schuldig gesprochen, aber bei der Bemessung des Strafmaßes spielte das eine relativierende Rolle.

  • @Doc: Nein, da besteht strafrechtlich kein Unterschied. Es ging mir nur darum, den Hintergrund aufzuzeigen, also den Ablauf und die Bedeutung aus Sicht des Angeklagten. Eine Vergewaltigung in der Ehe gibt es in der Türkei als Strafstatbestand nicht. (Ergänzung: Der § 177 StGB wurde erst nach einem höchstrichterlichen Spruch irgendwann in den Neunzigern auch bei uns auf sexuelle Nötigung innerhalb der Ehe angewandt, vorher nicht.)


    Ups. Noch ein Edit. Die Türkei hat im Rahmen ihrer EU-Beitrittsbemühungen das Zivilstrafgesetzbuch überarbeitet; seit 2001 ist dort auch die Vergewaltigung in der Ehe - zumindest theoretisch - strafbar. Interessanter Text hierzu:


    http://www.qantara.de/webcom/s…7/_p-1/i.html?PHPSESSID=5


  • Beo,


    soweit mir bekannt [sp]waren es 50 DM und der Junge ist inzwischen 18[/sp] hat sich der Prozess einige Zeit hingezogen


  • Lieber Hef.


    Weder will hier aber jemand den Japaner zu Messer und Gabel bekehren noch dem Italiener die Hände festbinden oder dem Thüringer das "Noh" sagen zur Bejahung ausreden. Ebenso wirst du nicht moralisch verurteilt, wenn du als Fremder die Sitten noch nicht beherrscht und sie dir erklären lässt. Weder hier noch in Japan. Darum geht es aber nicht. Sprich: "Sitten" und "Gebräuche" sind hier nicht das Thema.
    (Im Übrigen finde ich schon, dass sie "uns" etwas "angehen", im Sinne des Austauschs und des gegenseitigen Interesses. Unterschied bedeutet anders, nicht hierarchisch eingeteilt, es gibt an sich bekannt und weniger bekannt. Deine Haltung ist unter diesem Standpunkt ignorant und keinesfalls deinem vermeintlichen Erfahrungshorizont fremder Länder angemessen.)


    Worauf will ich aber eigentlich hinaus?
    Dass du andere Kulturen degradierst. Weshalb?
    Punkt 1: Weil der Einsatz für Menschenrechte nichts mit dem Kampf gegen andere Kulturen zu tun hat. "Menschenrechte" mögen eine Idee der Aufklärung, sprich einer europäischen Denktradition, sein. Sie sind aber keinesfalls ein Eigentum oder Trademark Europas. Und sie finden sich im Grundprinzip, nicht zuletzt in der Aufforderung den anderen zu achten und ihm kein Leid zuzufügen, in anderen Kulturen. Wenn ich mich also für den Schutz von Kindern, Frauen, Unschuldigen jeglicher Art (politische Gefangene, welche ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrgenommen haben) einsetze... missioniere ich nicht Europa in die Welt hinein, sondern trete in die Verantwortung, meinen Mitmenschen Entscheidungen und Selbstraum zu ermöglichen. Was sie daraus machen, bleibt ihnen überlassen, solange sie nicht den Entscheidungsraum eines anderen gewalttäig eingrenzen.
    Anders gesagt. Was haben deine Sitten mit schlichten moralischen Grundsätzen zu tun?
    Willst du unterstellen, jede Kultur habe eine andere Moral?
    Andere Sitten ja, andere Moral - nein.


    Es ist ein Unterschied zwischen gesellschaftlichen Konventionen und Traditionen wie Sitten und Gebräuchen und Moral und gar Recht.
    Daher mag in einem Staat es traditionell sein, dass man sich einmal im Jahr rote Nasen aufsetzt. Das führt auch zu keiner Verletzung von menschlichen Grundrechten, auch wenn es den ein oder anderen gerne mal nervt.
    Es mag weiterhin in einem Staat nun rechtens sein, dass man Menschen, die sich ein Buch kaufen wollen, in den Knast steckt, weil es auf der roten Liste des Staates steht. Das mag nun die Bibel sein oder Harry Potter. Gleichweg, es mag in DIESEM Staat hinsichtlich des Strafrechts rechtens sein, aber dies macht es noch lange nicht moralisch rechtens.
    Und hierbei tritt durchaus ein Verantwortungsprinzip in Kraft, welches über-national, interkulturell undwasweißich ist.


    Um mein allseits beliebtes Inuit-Beispiel einzubringen:


    Dort wurden einst die Eltern ab einem gewissen Alter von ihren Kindern getötet. Auf den ersten Blick ein für uns unmoralisches Verhalten. Aber: aufgrund der harten Lebensumstände, der Knappheit an Nahrung und dem täglichen Kampf in dieser Region soll so den Alten ein Dahinsiechen und Verhungern/Erfrieren erspart werden. Dahinter steht also ein ähnlicher moralischer Satz wie bei uns: Den Eltern Gutes tun und Leid vermeiden.
    Deswegen finden wir das immer noch nicht gut, aber es wird verständlich.
    Es ist ein und derselbe Grundsatz, der aufgrund unterschiedlicher Lebensbedingungen zu divergenten Handlungen führt. Diese Lebensumstände können sich ändern und du wirst sehen, dass sich auch der Umgang ändert.
    Weil nicht das Töten der Eltern, sondern das Vermeiden von Leid im Vordergrund steht. Ist dieser Leidfaktor nicht mehr vorhanden, wird auch das Töten nicht mehr relevant sein.


    Unterstellst du anderen Kulturen eine völlig andere Moral, führst du nicht nur den Begriff der Moral ad absurdum, du rückst unterschiedliche Kulturen in ein Gegnerverhältnis, welchen den anderen als jeweils unmoralisch erscheinen lassen soll. Das führt eher zu Krieg, als zu Verständnis.


    Vertrittst du nun die Ansicht, dass das Schlagen der Frau ein Kulturgut des arabischen Raumes ist, ist dies eine Beleidigung für... den arabischen Kulturraum und eine lange Tradition weiser und gelehrter Denker.
    Ich würde Ausländer verprügelnde Neonazis ja auch nicht als deutsches Kulturgut und deutsche Sitte verorten.



    Punkt zwei: DEN Buddhismus gibt es nicht, das ist eine romantische Vision des von dir so latent verhassten Westens. Es gibt zig Untergruppierungen, von denen einige durchaus totalitäre Züge tragen. Klar, das klingt dann halt nur nicht mehr so schön... romantisch. Durchaus aber historisch und theologisch entsprechender.




    Bevor du also zum nächsten mal einen solchen Schwachsinn vom Stapel lässt, denk doch bitte daran, dass du neben der freien Meinungsäußerung auch noch das Recht zu denken hast. Nutze es zur Abwechslung doch mal.


    Bitte.