mal eine kurze Frage zum Arbeitsrecht...

  • ...ich hoffe, hier ist jemand, der sich damit auskennt.


    Habe heute einen Bogen zum Ausfüllen von meinem zukünftigen Arbeitgeber bekommen.


    Angeblich Angaben, die für den Steuerberater wichtig sind :lache


    Aber anstatt Angaben zu meiner Bankverbindung oder Rentenversicherungsnummer zu machen, soll ich nun folgende Fragen beantworten:


    Neben Name, Anschrift und Geburtsdatum, Familienstand und Zahl der Kinder auch noch Angaben zu durchgemachten Krankheiten, z. Zt. bestehenden Krankheiten, Drogenabhängigkeit o. ä., Zeichen von Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit und zu guter letzt, ob eine Schwangerschaft oder Anzeichen dafür bestehen.


    Sind solche Fragen erlaubt? Muß ich sie beantworten?


    Wäre toll, wenn mir jemand antworten könnte.


    LG
    Charlotte

  • Bin zwar jetzt nicht der Arbeitsrechtler, aber eine Schwangerschaft mußt du nicht angeben bei eventuellen Krankheiten weiß ich nicht wirklich bescheid.


    Offensichtliche Beeinträchtigungen deiner Arbeitskraft mußt du angeben daraus ergeben sich eventuelle Leistung die dir dann zustehen könnten.


    Also das ist nur laut gedacht aber bei der SS weiß ich definitiv.

  • Danke oemchenli :-)


    Das mit der Schwangerschaft habe ich gerade im Internet gefunden. Muß ich also definitiv nicht beantworten.


    Bei den anderen Sachen bin ich mir noch unsicher, habe dazu noch nichts richtiges gefunden.


    Ob ich HIV-infiziert bin, hätte er fragen dürfen/müßen(?). weil ich einen Beruf ausüben werde, bei dem das wichtig ist. Aber danach hat er natürlich nicht gefragt :hau

  • Solange Dein Arbeitgeber Fragen stellt, die für Deine Arbeit wichtig sind, also z.B. Vorstrafen bei einem Kassierer oder Schwangerschaft bei einem Beruf, wo das ungeborene Kind geschädigt werden könnte oder die "Un"-Schwangerschaft Voraussetzung ist, wie bei einem Bademoden-Modell, darf er Dich das fragen.


    Ansonsten geht ihn das nichts an.


    Er darf auch bei einem Rückkehrer-Gespräch nach überstandener Krankheit nicht nach der Art der Erkrankung fragen, sondern nur, ob der Arbeitsplatz Grund dafür war und er Abhilfe schaffen kann.


    Warum das so ist, also Gesetzesgrundlagen, kann ich Dir gerade auch nicht sagen. :gruebel

  • Zitat

    Original von geli73


    Warum das so ist, also Gesetzesgrundlagen, kann ich Dir gerade auch nicht sagen. :gruebel


    Einfach rechtliche- also durch Gesetz geregelte Vorschriften gibt es dazu auch nicht. Die Gerichte greifen auf die Verfassung, das Grundgesetz und das aus Artikel 2 GG hergeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung zurück. Was niemand was angeht, brauche ich auch niemand zu sagen.

  • :grin
    Ich hab mich darüber vor kurzem auch aus gegebenem Anlass schlau gemacht....


    Die Fragen brauchst du nicht zu beantworten.... (abgesehen von den von Geli genannten Ausnahmen, in bestimmten Berufen sind Gesundheitszeugnisse gefragt (Gastronomie etc.))
    Alle anderen Angaben sind "freiwillig".


    Es sei denn, du bist Beamtin, da fragen sie nämlich erst, und wenn du nicht antwortest, dann wirst du halt zum Amtsarzt zitiert und der guckt mal schnell, wie es dir denn so geht.... :bonk :rolleyes

  • [quote]Original von geli73
    Solange Dein Arbeitgeber Fragen stellt, die für Deine Arbeit wichtig sind, also z.B. Vorstrafen bei einem Kassierer ....


    Du mußt sogar immer ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen und vorlegen, sonst gibt dir keiner eine Kasse in die Hand! :wave

  • Was der Arbeitgeber aus juristischen Gründen fragen darf, ist eine Sache.


    Was man macht, wenn er Unzulässiges fragt, man den Job aber trotzdem haben will - oder ums Verrecken braucht -, eine andere.


    Ich glaub, ich würde einen höchst unverfänglichen Bullshit hinschreiben, den niemand in Frage stellen kann und bei den überstandenen Krankheiten die ganze Kinderkrankheitenklaviatur wie Masern, Mumps und Röteln aufzählen. Der Fragesteller fühlt sich informiert und man selber hat nichts wirklich Privates preisgegeben. Einfach erzählen, was die hören wollen.


    Das ist die pragmatische Lösung, nicht unbedingt die mit dem meisten Rückgrat.

    Und was die Autofahrer denken,
    das würd’ die Marder furchtbar kränken.
    Ingo Baumgartner



  • Aber legal, Lügen ist generell erlaubt, wenn und soweit die Frage unzulässig ist

  • Danke euch für die vielen Antworten :-)


    alex
    Sicherlich kann ich es verstehen, daß der Arbeitgeber sich mit diesen Fragen gern absichern möchte. Er möchte gern eine vollkommen gesunde, unschwangere Vollzeitkraft mit Berufserfahrung - die für ein Gehalt arbeitet, daß unter dem Tarif einer Berufsanfängerin liegt.


    Ich hätte auch gern die Zusage, daß ich nicht nach 6 Monaten wieder gekündigt werde, weil dann die Zuzahlungen des Arbeitsamtes wegfallen. Ich hätte auch gern vor meiner sechswöchigen Praktikumszeit die Sicherheit gehabt, zu einem vernünftigen Gehalt eingestellt zu werden. Naja, ich mußte irgendwie auch die Katze im Sack kaufen. Warum sollte es ihm da anders ergehen? ;-)


    Übrigens bin ich vollkommen gesund und auch nicht schwanger, aber das geht ihn eben nichts an und deshalb habe ich die Fragen erstmal unbeantwortet gelassen. Mal sehen, was er dazu sagt.

  • Ich meine auch das du Keine angeaben machen must wenn es für die Arbeit keine einschränkung dar stellt, bei behinderungen sieht das ganze anders aus. Da hast du sonderrechte bei Kündigung ect. die Firma bekommt für Behinderte Arbeitnehmer meine ich auch Vergünstigungen :gruebel.
    Bei Krankheiten wie Diabetes oder Astma könnte es aber schon sinnvoll sein wenn der Arbeitgeber davon Kenntnis hat. Stell dir vor ein Diabeteskranker bricht auf der Arbeit zusammen oder hat einen Arbeitsunfall. Dann kann es Lebenswichtig sein wenn die Sanitäter wissen das eine Krankheit vorliegt... Wegen Medikamentengaben und schockzuständen ect.
    Den gläsernen Arbeitnehmer sollte es aber nicht geben...