Böser Trick z.B. man suche einen leeren Briefkasten, großgenug dass ein Buchpäckchen hineinpasst, bringe einen Namen- möglichst treudeutsch- an und bestelle Ware, leere den Breifkasten nach drei Tagen und nehme ihn dann ab und hänge ihn an ein anderes Haus. Drei Jahre Knast wen man erwischt wird, aber die arme Sau die die Ware geliefert hat bleibt auf ihren Kosten sitzen, den die dei so was machen haben nie in ihrem Leben die Kohle diese Schulden zu bezahlen, da würde ich nur bei Vorkasse liefern.
Was sagt ihr zu diesen Praktiken bei Weltbild?
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ich habe mit weltbild noch nie ein problem gehabt - im gegenteil... ich hab was mit nem gutschein gekauft und hätte noch 6 euro drauf zahlen müssen und hab vergessen den betrag anzuweisen. am ende des jahres hab ich nen brief gekriegt, dass ich ein guthaben auf meinem mitgliedskonto in höhe von 6 euro habe... konnte wohl einer nicht richtig lesen
also: die sind unfähig....beim buchclub hab ich nie ein problem gehabt... fand die immer sehr nett... ob in der filiale oder am telefon.... hab zwar mal unaufgefordert ein buch bekomen, hab dann angerufen, die haben sich nett entschuldigt und ich durfte es ohne porto zurückschicken....
und bei amazon bestell ich nicht mehr... die haben wegen 5 euro ungerechtfertigter mahngebühr - die ich natürlich nicht zahlen wollte (die haben vergessen einzuziehen und sind am telefon noch frech geworden) - mein kundenkonto gesperrt....
ich bestell meistens bei bücher.de oder bei abebooks... oder booklooker... oder eben bertelsmann...
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Also mit amazon habe ich nur gute Erfahrungen gemacht. Ich habe mal über zwei Jahre ein Buch für eine Freundin gesucht, als es dann endlich dort auftauchte, hatte ich vergessen, meine neue Kreditkarte einzugeben und dadurch hat sich der Verkauf irgendwie aufgehängt im Sytem. Sie haben sich sehr angestrengt, das wieder hinzukriegen und am Schluss habe ich das Buch doch noch bekommen.
ZU Weltbild kann ich nichts sagen, da haben wir früher immer Sammelbestellungen gemacht und die hat jemand anderes abgewickelt.
Diese Praktik mit dem unverlangt zusenden kenne ich aber von einem anderen Bücher-, CD- und DVD-Serien-Vertreiber. Mein damaliger Freund, ein Richter, hat auch den Beginn einer Sammeledition zugesandt bekommen. Er hat denen gesagt, sie sollens abholen und hat es in der Ecke liegen lassen. Ist nie was bei rausgekommen.
Liebe GrüßeNachtgedanken
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Vielleicht ist da ja nichts weiter von gekommen, weil Dein Freund Richter war! Aber vielleicht sollte ich das auch ausprobieren. Ich sehe wirklich nicht ein, dass ein Verein mit solch miesen Geschäftspraktiken damit auch noch weiter kommt. Die Frau am TElefon bekommt bestimmt Provision und war sauer, dass ich sie abgewürgt habe mit einem: Ich habe im MOment wirklich keine Zeit. Dabei hatte ich das sehr nett gesagt. Aber vielleicht war ich ja auch schon die 100. die das an dem Tag gesagt hat. Aber trotzdem: Nie wieder Weltbild!!
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Zitat
Original von Sanni
Vielleicht ist da ja nichts weiter von gekommen, weil Dein Freund Richter war! Aber vielleicht sollte ich das auch ausprobieren. Ich sehe wirklich nicht ein, dass ein Verein mit solch miesen Geschäftspraktiken damit auch noch weiter kommt. Die Frau am Telefon bekommt bestimmt Provision und war sauer, dass ich sie abgewürgt habe mit einem: Ich habe im MOment wirklich keine Zeit. Dabei hatte ich das sehr nett gesagt. Aber vielleicht war ich ja auch schon die 100. die das an dem Tag gesagt hat. Aber trotzdem: Nie wieder Weltbild!!Zurückschicken muß man was man ohne Bestellung bekommen hat natürlich nie. Wenn die Rechtslage sich nicht geändert hat muss man gar nicht reagieren, sondern die Ware aufheben, falls sie jemand abholen will, selbst wenn der eine Rücksendemarke schickt heisst das nicht, dass du deine Freizeit opfern musst das Zeug wieder einzupacken und zur Post zu bringen. Haften tust du nur wenn der Versender die Ware wieder abholen will und du hast sie nicht mehr. Dabei gibt es aber eine Haftungseinschränkung- Ursache dafür, dass alle Anwälte privat die größten Schlamper spielen :lache. man haftet nämlich mit "deliquientia quam in suis", soll heissen du musst nur genauso schlampig mit den Sachen umgehen, wie du mit deinen eigenen Sachen umgehst- bist du also ein Ordnungsfantiker - mußt du sofort alles finden. Stapelst du allen Kram im Keller so, dass den eh keiner mehr betreten kann, kannst du dem Abholer sagen- suchen sie mal dort drin.
Soweit die Rechtstheorie- das Problem ist die Praxis, das du aufeinmal heftig kreditunwüdig wirst, keinen Handyvertrag mehr bekommst oder Zinsen oberhalb jeder Schmerzgrenze bezahlen musst, weil die Unternehmen Inkassobüros einschalten und du dann auf allen möglichen schwarzen Listen stehst- reagieren ist also immer anzuraten- am besten in dem du anfragst, wer, wann, wie den Vertrag geschlossen haben soll und angibst, dass du ein Betrugsopfer eines Dritten geworden bist- dann fühlen die sich nicht so auf den Schlips getreten, weil du Ihnen ja keinen Vorwurf machst. Taktisch klüger.
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von den ersten vier bänden meiner perry rhodan-reihe sind nur zwei gekommen. (gut, ich war zwei monate im sommer weg, kann schon sein, dass eines verschütt ging und im hausflur geklaut wurde, weil es nicht in den kasten passte) Ich hab die rechnung von band 4 verlegt, und eine neue angefordert, und da waren auf einmal alle vier drauf.
Ich hab ihnen eine protestmail-geschrieben: keine antwort.
Dann hab ich telefoniert, und er hat mir zumindest eines der nicht erhaltenen bücher erlassen, und ich habe die reihe abbestellt. Ich bin draufgekommen, es ist günstiger, sich die ganze reihe auf einmal komplett zuschicken zu lassen, das kommt insgesamt bis zu 50 % billiger.
Einzelne sammelbestellungen die eintrudeln, ob man jetzt da ist oder nicht: nie mehr wieder.
Anrufen tun sie immer wieder, aber ich hab jetzt mein negativ-erlebnis, und das erzähl ich ihnen immer wieder gerne als begründung, warum ich keine probe-exemplare mehr will. -
hallo,
ich habe grade zum thema unerwünschte warensendungen über google beim weissen ring (verein für kriminalitätsopfer) folgendes gefunden, dass wird eure fragen beantworten!http://www.weisser-ring.de/aus…_warensendungen/index.php
@ BJ
Voltaire
wie währe es bei ner anzeige mit "verstoß gegen § 241a"? näheres bitte nachlesen im link. -
Siehe meinen Post unter Rechtstheorie, bachte aber Risiko, siehe Rechtspraxis.
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Zitat
Original von oemchenli
Bei Bücher.de gehts auch ohne, also warum nicht bei Amazon.Bücher.de nimmt auch kein Porto.
Wenn ich was fürs überweisen bezahle soll heißt das auch noch lange nicht das ich bezahle also das gilt nicht.
Gehört bücher.de nicht auch zum Weltbild-Konzern? Ich bin der Ansicht, dass mal irgendwo gehört zu haben......
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@ beo
oh habe ichnicht gelesen, naja für mich käme das sowieso nicht in betracht. ich schicke lieber die pakete zurück mit dem vermerk das ich nichts bestellt habe. und wennmich das 5 euro kostet bin ich zwar sauer aber ich habe keinen weiteren ärger. zum glück ist das erst 2 mal oder so vorgekommen. ich würde auch nie ne anzeige machen, denke mir die staatsanwaltschaft hat echt wichtigeres in deutschland zu tun als sich um sowas zu kümmern. -
Zitat
Original von bonnie01
..ich würde auch nie ne anzeige machen, denke mir die staatsanwaltschaft hat echt wichtigeres in deutschland zu tun als sich um sowas zu kümmern.
Das ist wie bei Fragen an Radio Erewan:
Im Prinzip ja, aber ..... , wenn alle so denken, legt nie jemand Betrügern das Handwerk.
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@ beo
stimmt auch wiederrum :gruebel, trotzdem ich nicht!
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Zitat
Original von Voltaire
Gehört bücher.de nicht auch zum Weltbild-Konzern? Ich bin der Ansicht, dass mal irgendwo gehört zu haben......
Ja, Weltbild ist mit 25 % an Buecher.de beteiligt und mit 50 % an DroemerKnaur und noch bei vielen anderen.
Interessant finde ich auch die Unternehmensphilosophie:
"Christliche Weltanschauung mit den Erfordernissen des Marktes überzeugend in Einklang zu bringen, heißt die tägliche Herausforderung, die Orientierung an Werten ist Maßstab. Die Gesellschafter der Verlagsgruppe Weltbild sind 14 katholische deutsche Diözesen und die Soldatenseelsorge Berlin." Quelle
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@ Bonnie
Wenn du mir erklärst, wie man gegen diesen Paragraphen verstoßen kann, dann schreibe ich gerne eine Anzeige....
Anders (einfacher) gesagt, dieser Pragraph beinhaltet keinen Tatbestand, sondern tritt lediglich regelnd in Kraft, ein Verstoß gegen diesen Paragraphen ist daher nicht möglich.
(BGB ist nicht mein Lieblingsfach, daher mag ich mich täuschen, würde mich aber enorm wundern.... :grin)§ 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
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Von Weltbild bekam ich auch schon zweimal etwas zugeschickt, obwohl ich nichts bestellt hatte. Ich hatte aber Glück und war selbst zu Hause und habe die Sendungen einfach nicht angenommen. Damit hatte sich das erledigt und ich hatte keinen Ärger damit.
Was mich aber überhaupt auf die Palme bringt, sind die zahllosen Versuche, die Ware per Telefon an den Mann zu bringen. Selten so hartnäckige Telefonisten erlebt und es bleibt einem nichts anderes übrig, als unhöflich einfach aufzulegen. Aber das ist ja wieder ein anderes Thema.
Viele Grüße
Shirat -
@ bj
ja super! wieder mal ein fall von meiner dummheit und voreiligem handeln :cry. ich habe mir den paragraphen nicht durchgelesen. habe ihn gefunden bei weisser ring und gepostet. war so naiv und meinte wenn es einen § 241a gibt, kann man bestimmt gegen das was da drin steht verstoßen. wozu ist der dann da?
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Zitat
Original von Babyjane
Anders (einfacher) gesagt, dieser Pragraph beinhaltet keinen Tatbestand, sondern tritt lediglich regelnd in Kraft, ein Verstoß gegen diesen Paragraphen ist daher nicht möglich.
(BGB ist nicht mein Lieblingsfach, daher mag ich mich täuschen, würde mich aber enorm wundern.... :grin)§ 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
@BJ
Da muss ich jetzt ganz leise widersprechen - nicht böse sein, okay? Diese Vorschrift enthält zwar keinen Straftatbestand, aber ansonsten besteht jede Vorschrift aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge - egal jetzt auf welchem Rechtsgebiet die Vorschrift erlassen wurde.In Absatz 1 beispielsweise besteht der Tatbestand aus diesem Satz "Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher" - die Rechtsfolge ist dann folgender Satzteil "wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet."
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liege ich denn richtig wenn ich §240 anwende "nötigung". oder verstehe ich das jetzt falsch. ich werde doch von weltbild mit dem erhalt des packetes genötigt in irgendeiner weise zu handeln oder es einfach zu dulden was ja auch wieder eine folge für mich hat...
ich hasse sowas ich bin doch nur otto normal verbraucher und nicht vom fach.
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Das übersenden der Ware dürfte noch keine Nötigung sein, aber Mahnungen schon, wenn der Versender auch sicher weiß, dass nichts bestellt wurde, liegt sicher Betrug oder versuchter Betrug vor, da der Versender ja beim Empfänger den Irtumm erregt er sei zur Zahlung verpflichtet, wenn dieser bezahlt liegt mit der Vermögensverfügung die zweite Voraussetzung vor- und der Vermögensschaden liegt darin, dass der Empfänger hätte nicht bezahlen müssen.
In der Regel wird aber der Versender behaupten, dass eine Bestellung vorgelegen hat, deshalb muss man am Telefon auch aufpassen, wen jemand einem etwas andrehen will, Tonbänder lassen sich sehr bequem schneiden und irgendwann sagt man in so einem Gespräch mal "ja" und das findet sich dann im Gesürächsprotokoll wieder als Antwort auf die Frage, Wollen Sie ..... geliefert erhalten?
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Ich habe eben eine E-mail bekommen, dass das Notebook im Wert von 1.785 Euro jetzt verschickt wird und das die Summe von meinem Konto abgebucht wird....von amazon die Mail...dabei hab ich überhaupt kein Notebook bestellt!!! Und bei amazon angemeldet bin ich auch nicht...nur meine Mutter unter einer anderen E-mail adresse...
Hilfee!!!
Na ich hoffe mal das kommt nicht an...sonst nehme ich das einfach nicht an...