Es ist doch ganz einfach.
Es gibt ein Urteil von einem Bundesgericht, ich weiß im Moment nicht welches, in dem festgeschrieben ist, daß Sendungen, die nicht bestellt wurden, müssen auch nicht zurück gesendet werden.
Daher ist wohl klar, was ihr tun müsst:
1. irgendwo hinlegen und nicht berühren
2. überhaupt nicht zurück senden
3. auf Mahnungen warten
4. sollten die Mahnungen kommen unfrei zurück senden mit einem falschen Absender, ist zwar nicht ganz o.k. aber anders lernen es diese Heinis nicht.