"Raub" ist im deutschen Strafrecht ein Diebstahl, bei dem Gewalt eingesetzt oder angedroht wird. Der Begriff "Räuber" hingegen ist kein juristischer Terminus; man spricht generell von "Täter", auch "Mörder" oder "Dieb" sind nicht gerichtsgebräuchlich. Aber ich denke nicht, daß hier eine juristisch konforme Nutzung des Themas intendiert war, sondern die weitgehend freie Auslegung des Begriffs durch die Autoren. Wie immer.
Schreibwettbewerb Januar 2007 - Kommentare
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Für Leon ist das, was er da treibt, sicherlich ein Räuberspiel.
Raubvögel werden übrigens selten verurteilt, und bei Raubkopien wird in der Regel auch niemand verletzt.Hat mal jemand ein etymologisches Online-Wörterbuch parat?
Ach, und kann bitte mal einer von den Mods das C aus meinem Namen im Wettbewerbsthread herausoperieren? Mit Flaschen hab ich nämlich nix zu tun.