"Raub" ist im deutschen Strafrecht ein Diebstahl, bei dem Gewalt eingesetzt oder angedroht wird. Der Begriff "Räuber" hingegen ist kein juristischer Terminus; man spricht generell von "Täter", auch "Mörder" oder "Dieb" sind nicht gerichtsgebräuchlich. Aber ich denke nicht, daß hier eine juristisch konforme Nutzung des Themas intendiert war, sondern die weitgehend freie Auslegung des Begriffs durch die Autoren. Wie immer.
Die tiefgreifenden System-Arbeiten sind soweit abgeschlossen. Weitere Arbeiten können - wie bisher - am laufenden System erfolgen und werden bis auf weiteres zu keinen Einschränkungen im Forenbetrieb führen.