Es ist eben nicht so.
Da gibt es das Opferanspruchssicherungsgesetz, das die Verpfändung dieser Gelder für die Opfer ermöglicht (seit 1998), darüberhinaus gibt es (theoretisch schon lange, praktisch wenig angewandt) im Strafverfahren Ansprüche der Opfer sofort mit geltend zu machen (sog. Adhäsionsverfahren).