ZitatDer mutmaßliche Wille des Verstorbenen ist aber eben schlecht in einem solchen meist ja Unglücksfall herauszufinden.
Und es kostet wertvolle Zeit, die im Zweifesfall dazu führt, dass zwei Leute sterben - der Verunglückte und ein potentieller Spendenempfänger.
ZitatWas also spricht dagegen, wenn man energisch dagegen ist, dies auch in einem negativ beschrifteten Organspendeausweis kundzutun und damit die Entscheidung zu erleichtern?
Nicht sonderlich viel. Da aber die Ängste in diesem Bereich sehr diffus und zumeist nur emotional begründbar sind (sie reichen von noch immer kursierenden Gerüchten über vorzeitige Hirntoderklärungen - Stichwort "Organmafia" - bis hin zu Glaubenskrisen), ist vorstellbar, dass manch einer meint, alleine die Existenz des Ausweises, wenn auch negativ ausgefüllt, würde schon dazu führen, dass man stantepede ausgeweidet wird. Wahrscheinlicher aber ist, dass viele einfach nicht wissen, wie die aktuelle Gesetzeslage aussieht.
@Edit: Davon abgesehen entsteht hier auch eine Situation, die fürchterlicher kaum sein könnte: Man ist als Angehöriger blind vor Trauer um den Verlust einer geliebten Person, und dann muss jemand daherkommen und fragen, ob man Organe entnehmen dürfe. Die österreichische Regelung ist in dieser Hinsicht sehr viel humaner.