Kneift mich mal jemand?
Da hat wohl einer seine Lateinische Grundregel von der ratio legis vergessen?
Richterschelte ist oft billig und in der Regel sind das ganz vernünftige Leute, die sich vernünftige Gedaken machen und dabei wegen Überarbeitung oder anderem Druck auch mal Mist bauen, aber so einen Mist?
§ 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften ( § 11 Abs. 3 ) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend
Liesst man das nur, dann hat das Gericht Recht "die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten" aber im Kontext da steht als Überschrift im Gesetz vor § 84
Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates.
Ja wie, wird jetzt durch Antifaschistische Zeichen der demokratische Rechtsstaat gefährdet? Dann doch eher durch dem Bürger unverständliche Urteile.