Danke Trixie - das muss ich wohl überlesen haben
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Ich habe gerade keine Zeit, diesen Thread durchzulesen - aber mich hat's auch gebeutelt, als ich die Nachricht im Radio gehört habe...
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Mich hat der Brief schwer beeindruckt.
Und ich muß sagen: recht hat sie.
Vielleicht sollte man sich den Brief mal so durchlesen, wie er ist, nicht alles gleich wieder anzweifeln.Sie sagt, man solle sie in Ruhe lassen und aufhören Geschichten zu erfinden und zu verleumden.
Wieso sollte die junge Frau eigentlich ungebildet sein? Es war von Anfang an gesagt worden, der Entführer habe sie geschult und sie habe Bücher gehabt und ein Radio. Ich glaube schon, daß man sich so ein gewisses Maß an Bildung verschaffen kann.
Sie verharmlost auch nichts. Sie versucht nur klar zu machen, daß sie es überlebt hat. Und das sie aus diesen Umständen heraus stark geworden. Ich glaube schon, daß man gestärkt aus so einer Situation hervorgehen kann. Entweder entwickelt man Stärke und behauptet sich und richtet sich ein, oder man geht zugrunde. Genauso ist es mit der Beziehung zum Entführer. Er war die einzige Bezugsperson über 8 Jahre. Es ist doch nur verständlich, daß man die einzige Bezugsperson nicht nur als Feind und gehassten Gegner betrachtet.
Wenn sie sagt, daß sie sich gegenüber ihrem Entführer stark und ebenbürtig gefühlt hat, kann ich das nur so hinnehmen und warum sollte man es ihr nicht glauben? Was hätte sie denn davon, zu lügen? Wem würde sie denn was beweisen?
Die Öffentlichkeit scheint doch eher mit einem tränenreichen Zusammenbruch zufrieden sein, als mit einer Frau, die sagt: schaut her, ich habs überlebt, ich bin erwachsen geworden. Mir geht es gut und jetzt... lasst mich in Ruhe!Daraus jetzt hier zu schließen, es sei für sie kein Drama gewesen, ist auch wieder fehlinterpretiert. Der Mensch ist so gestrickt, daß er sich anpassen kann und sich in Lebensumständen zurechtfindet.
Wie heißt es so schön bei Grönemeyer:"der Mensch heißt Mensch weil er vergisst, weil er verdrängt"
So bewältigen wir unser Leben... und so hat es auch Natascha bewältigt.Nur weil sie jetzt nicht öffentlich zusammenbricht und damit den Voyeurismus befriedigt, heißt das noch lange nicht, daß sie nicht in den 8 Jahren auch mal Tränen vergossen hat.
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Zitat
Original von beowulf
Sie muß aber- nachdem es keine Anklage geben wird, nichtmal der Polizei dazu etwas sagen, wenn sie nicht will (gehe mal davon aus, dass sich Ösi-Recht da von Tetonenrecht nicht unterscheidet).Sie müsste auch bei einer Anklage nichts dazu aussagen.
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@BJ ich bin der festen Überzeugung daß sich Natascha, ( und das hat sich in dem Brief der gestern in den Medien publik gemacht wurde, bestätigt) mit ihrem Entführer, arrangiert hat. Notgedrungen um überleben zu können! Was ihr diese Zeit,genommen hat wird ihr sicher erst viel später, in Therapiesitzungen o.ä. bewusst werden,im Moment trauert sie um den Menschen (der ihr das angetan hat),mit dem sie aber,wie in dem Brief geschrieben,ein "normales"Leben geführt hat!
Ich denke,das macht es schwer alles über die Entführung und die Jahre aufzudecken. -
Zitat
Original von taciturus
Sie müsste auch bei einer Anklage nichts dazu aussagen.
Hm... das wäre dann in Deutschland anders, so lange sie nicht verwandt mit ihm ihm ist, muß sie als Zeugin aussagen. Zur Not auch unter Zwang.... In Ö ist das anders? Das würde mich schwer wundern.
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Ja, in Österreich gibt es für Opfer von Sexualdelikten ein eigenes Entschlagungsrecht.
Zitat
§ 152 Abs 1 StPO
§ 152. (1) Von der Verbindlichkeit zur Ablegung eines Zeugnisses
sind befreit:
1. Personen, die sich durch ihre Aussage der Gefahr
strafgerichtlicher Verfolgung aussetzen würden oder die im
Zusammenhang mit einem gegen sie geführten Strafverfahren Gefahr
liefen, sich selbst zu belasten, auch wenn sie bereits
verurteilt worden sind;
2. Personen, die im Verfahren gegen einen Angehörigen (§ 72 StGB)
aussagen sollen oder deren Aussage die Gefahr strafgerichtlicher
Verfolgung eines Angehörigen mit sich brächte, wobei die durch
eine Ehe begründete Eigenschaft einer Person als Angehöriger
aufrecht bleibt, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. Personen, die durch die dem Beschuldigten zur Last gelegte
strafbare Handlung in ihrer Geschlechtssphäre verletzt
worden sein könnten, sofern die Parteien Gelegenheit hatten,
sich an einer vorausgegangenen gerichtlichen Vernehmung zu
beteiligen (§§ 162a, 247);
3. Personen, die zur Zeit ihrer Vernehmung das vierzehnte
Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben und durch die dem
Beschuldigten zur Last gelegte strafbare Handlung verletzt
worden sein könnten, sofern die Parteien Gelegenheit hatten,
sich an einer vorausgegangenen gerichtlichen Vernehmung zu
beteiligen (§§ 162a, 247);
4. Verteidiger, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder
über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist;
5. Psychiater, Psychotherapeuten, Psychologen, Bewährungshelfer,
eingetragene Mediatoren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz,
BGBl. I Nr. 29/2003, sowie Mitarbeiter anerkannter
Einrichtungen zur psychosozialen Beratung und Betreuung über
das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist.
6. jedermann darüber, wie er sein Wahl- oder Stimmrecht ausgeübt
hat, wenn dessen Ausübung gesetzlich für geheim erklärt ist. -
Oha... das kannte ich nicht, danke.... erachte ich übrigens als sehr sinnvoll!
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In Österreich erwägt man - ich denke, man wirds auch tun - die Strafen für Freiheitsentzug zu erhöhen.
Da es keine räuberische Erpressung war - also keine Entführung um Geld zu fordern, hätte der Täter max. 10 Jahre bekommen. Da so ein Fall bisher nicht vorkam, war das Gesetz bisher wohl nicht darauf eingerichtet. -
Zitat
Original von taciturus
2a. Personen, die durch die dem Beschuldigten zur Last gelegte
strafbare Handlung in ihrer Geschlechtssphäre verletzt
worden sein könnten, sofern die Parteien Gelegenheit hatten,
sich an einer vorausgegangenen gerichtlichen Vernehmung zu
beteiligen (§§ 162a, 247);[/quote]
Was heißt den der Verweis auf die vorherige gerichtliche Vernehmung? Das ginge in D nämlich auch unter Hinweis darauf, dass dann vor dem Richter ausgesagt werden muß und im Prozeß dessen Aufnahme der Zeugenaussage verlesen wird.
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Heute hieß es, dass die Flucht vorher schon möglich war, dass Zeugen Natascha Kampusch außerhalb des Hauses gesehen haben, und dass sie fröhlich wirkte.
Ehrlich gesagt: Muss das alles veröffentlicht und aufgerollt werden? Wenn sie nicht eher geflohen ist, gab es vielleicht Gründe. Der Täter ist tot, sie lebt. Reicht das nicht?
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Zitat
Original von beowulf
Was heißt den der Verweis auf die vorherige gerichtliche Vernehmung? Das ginge in D nämlich auch unter Hinweis darauf, dass dann vor dem Richter ausgesagt werden muß und im Prozeß dessen Aufnahme der Zeugenaussage verlesen wird.
Es gibt verschiedene Erleichterungen für Opfer unter 14 und Opfer von Sexualdelikten. Darunter eine Vernehmung mittels Videoübertragung, damit das Opfer dem Täter nicht begegnen muss. Wenn dabei dem Angeklagten ausreichend Möglichkeit gegeben wurde, dass er auch Fragen stellen kann, muss die Befragung nicht erneut in der HV durchgeführt werden.
Darüber müssen die betreffenden Personen aufgeklärt werden. -
Ich finde es voll blöd dass im Radiosender Ö3 die ganze Zeit über Natascha Kampusch geredet wurde, obwohl sie doch gebeten hatte dass man sie einmal in Ruhe lassen soll. Im Radio haben sie selbst gesagt dass sie das wünscht und ein paar Minuten später ging das geplaudere schon wieder los. Das hat mich echt zornig gemacht...
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Zitat
Original von Babyjane
Mir geht diese Hobbypsychologie und dieses Schubladendenken ein wenig auf den Geist.
ZitatDa direkt "abfällig" von diesem Syndrom zu sprechen erachte ich als respektlos.
Nix da, abfällig hin abfällig her. Ich könnte auch abwertend sagen, die junge Frau wird da schon wieder in eine Schublade von der Öffentlichkeit gesteckt, die die Öffentlichkeit nichts angeht.
Sie hat ja auch ausdrücklich darum gebeten, in Ruhe gelassen zu werden. Statt dessen ergehen sich die Medien in Spekulationen, die von den Leuten eifrig diskutiert werden. -
Zitat
Original von Wilma Wattwurm
Mir fiel sofort "The Collector" von John Fowles ein, zu deutsch "Der Sammler".
Ein wahnsinnig gutes Buch mit eben diesem Thema.
Das ist mir jetzt richtig unheimlich ...Laut Süddeutscher Zeitung geht die österreichische Polizei der Frage nach, ob das Buch den Täter inspiriert haben könnte ...
[url=http://www.sueddeutsche.de/,spom5/panorama/artikel/251/84167/]Womöglich Roman als Vorlage für Entführung von Natascha Kampusch[/url] -
Guckt mal, welchen Verkaufsrang das Buch aktuell bei Amazon.de hat. 18, als ich eben geschaut habe.
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Diese Marketingkampagne hätte der Verlag sich ja fast nicht besser wünschen können.
Aber ich danke Mr. Fowler dürfte nciht ganz so begeistert sein, daß sein Name im Zusammenhang damit gebracht wird.
Und wären wir in Amerika, wäre schon längst jemand auf die Idee gekommen, den Autor für die Ideensgebung zu verklagen.Um eine so grausame literarische Fantasie in die Tat umzusetzen gehört ein krankes Hirn. Sollte es denn so sein. Aber bei der Fülle an Krimis wird sich vermutlich für jedes Verbrechen eine literarische Vorlage finden lassen.
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Wenn ich es nicht falsch mitbekommen habe, will sie sich ja nun doch im TV äussern. Wohl nur im ORF. Liegt wohl daran, dass jemand aus dem zum Schweigen verpflichteten Bereich doch Einzelheiten ausgeplaudert hatte.
Der Vater will nun auch vom Erbe des Täters seinen Anteil einfordern, wegen seelischer Schmerzen. Das wird langsam grotesk.
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Mir ist das langsam nicht mehr ganz geheuer was da vorgegangen ist und noch vorgeht.
Da bilden sich bei mir zu viele Fragezeichen. -