hallo,
ich möchte einen historischen roman schreiben und habe ein paar rechtliche fragen dazu.
inwieweit muss man bei den tatsachen bleiben, was historische charaktere und ereignisse betrifft? meine fragen betreffen grundsätzlich das mittelalter-also keine lebenden personen oder aktuelle geschehnisse...
beispiel 1-PERSONEN:
kann ich behaupten papst soundso hatte im jahre xxxx (mittelalter) eine affäre ODER kaiser soundso hatte eine halbschwester ODER königin sonundso litt an dieser und jener krankheit, etc.?
beispiel 2-EREIGNISSE: zwischen dem 1. und dem 2. kreuzzug gab es noch einen weiteren kreuzzug (welchen es dann eben nicht gab) ODER in diesem oder jenem land herrschte ein bitterer krieg ODER es gab ein herzogtum namens soundso (was es nicht gab), etc.
also inwiefern darf ich tatsachen/Personen ändern bzw. komplett neu erfinden ohne auf rechtliche hindernisse zu stoßen? wo sind die grenzen der künstlerischen freiheit?
ich hab im forum schon nach urheberrecht etc. gesucht, aber so eindeutige infos hab ich dann speziell zu meinem buchprojekt nicht gefunden.
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...