Tantiemen

  • Tantiemen heißen doch die Zahlungen der Verlage an die Autoren, wenn Bücher verkauft werden.


    Mich würde mal interessieren, wie das ist, wenn der Verlag (auch der Hörbuchverlag) die Bücher, bzw. die CDs plötzlich ganz billig abgeben. Oder an Tchibo weitergeben!


    Wird da der Autor vorher gefragt, denn er/sie bekommt ja doch dann weniger Geld, weil die Prozentanteile geringer sind? Oder ist das Im Vertrag eher so gehandelt, dass der Autor seine Rechte am Buch ganz dem Verlag überträgt und eine einmalige Zahlung bekommt?


    Wie weit hat der Autor denn überhaupt Einfluss? Muss er z.B. Fernsehtalkshows mitmachen um den Verkauf anzukurbeln, oder muss er nicht.......na, ja, das ist ja noch eine ganz andere, eine zweite Frage!

  • Ich denke, ich kann der Fred schon noch stehenlassen, oder?


    Irgendwann, da bin ich ganz sicher, wird einer unserer Autoren meine Neugierde stillen.
    Doch mich trieb zu diesem Fred, gar nicht so sehr die Neugier, sondern eher die Sorge, die Autoren könnten über den Tisch gezogen werden....... :cry

    Wer das Ziel nicht kennt, wird den Weg nicht finden.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Bea ()

  • Hallo, Bea.


    Üblicherweise wird bereits im Vertrag festgelegt, ab welchem Zeitpunkt der Verlag Restbestände verramschen darf. Wenn sich ein Buch innerhalb von x Monaten nur noch y Mal (oder weniger) verkauft hat, darf der Verlag verramschen - oder ähnlich. Der Autor erhält dann i.d.R. den vertraglich festgelegten Prozentsatz des reduzierten Preises.

  • Das hat etwas mit der Gestaltung des Vertrages zu tun, den ein Autor mit einem Verlag abschließt. Dabei tritt der Autor (meist zeitlich begrenzt) die Vervielfältigungsrechte für das Werk, das Gegenstand des Vertrages ist, an den Verlag ab. Der Verlag kann sogenannte Nebenrechte ("Lizenzen", also TB-Ausgabe, Sonderausgaben, Buchclubausgaben, Auslandslizenzen, Film-, Hörbuch-/.spielfassung, Vertonung, Bühnenbearbeitunge usw. usf.) dann an dritte Lizenznehmer weitervergeben, wobei der Autor wiederum an diesen Honoraren beteiligt ist.


    Zum Ende des Vertragszeitraums kann der Vertrag verlängert werden; falls das nicht geschieht, fallen die Vervielfältigungsrechte wieder an den Autor zurück, der sie dann anderweitig vergeben kann.


    So ein Verlagsvertrag ist ein umfangreiches juristisches Dokument, in dem all diese Fragen bis ins Detail geregelt werden.


    Allerdings darf man als Nicht-Jurist keine allzu umfangreichen Informationen abgeben, da das evtl. als Rechtsberatung aufgefaßt werden könnte, deren Ausübung standesrechtlich nur Volljuristen zusteht.

  • Ich verstehe das jetzt so, dass solche Eventualitäten bereits bei Vertragsabschluß geregelt werden, oder?


    Das finde ich ok!


    Ich fand es nur so komisch, dass Andreas Franz (ausgerechnet) bei Tchibo vermarktet wird. Kam mir irgenwie vor, wie ein Ramschausverkauf: Ich sehe Bücher bei Tchibo mit einem zugekniffenem Auge....irgendwie passt mir das nicht! Ist aber sicher nur mein eigenes ganz persönliches Empfinden.................


    Danke für die Antworten!