ZitatOriginal von columbo
Nach welchen Maßstäben sollen Richter urteilen????
Dieses Problem hat man aber in fast allen Grundrechtbereichen. Hier hängt viel von der Auslegung ab, wie weit oder wenig weit der Schutz reicht.
Ich würde vermuten, dass europäische Gerichte bei der Meinungsfreiheit eher viel Spielraum gewähren, was zulässig ist und was noch von der Meinungsfreiheit gedeckt wird.
Die Grenze wird vermutlich bei jedem etwas anders liegen, aber es lassen sich schon ähnliche Schranken erkennen. Du weißt ja auch, was sich im Umgang mit anderen Menschen gehört und brauchst dazu keine Anleitung durch das Strafgesetzbuch.
Dieses hier zur Debatte stehende Gesetz, soll (soweit ich das erkenne) auch nur Extremfälle unter Strafe stellen. Alles andere wäre ohnehin ein Verstoß gegen die Menschenrechte.