Was habt Ihr schon veröffentlicht?

  • treogen : Auch ein wichtiger Gedanke. Es gibt gerade bei diesen Mindestabnahmeverträgen Varianten, bei denen der Autor je nach aufgelegter Stückzahl abnehmen muß, also zum Beispiel 150 Stück je 500 gedruckten Exemplaren oder ähnlich. Wichtig ist immer, daß man als Autor das Recht hat, sich vom Verlag die buchhalterischen Bücher bezogen auf das Werk zeigen zu lassen. Der Verlag darf nicht einfach behaupten, tausend Stück ausgeliefert zu haben (die gedruckte Auflage ist genaugenommen nebensächlich), er muß das auch rechtssicher belegen. Aber bei einem Verlag, dessen Autoren "Hersteller" heißen, gehe ich ohnehin davon aus, daß ein Geschäftsmodell zugrundeliegt, das mit dem üblichen Verlagswesen nur wenig zu tun hat.

  • Zitat

    Original von Marit-Inga
    Das Buch kostet 17.90 € und ich bekomm Honorar.


    Irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung: Du bekommst Honorar - also eine Vorabsumme - aber musst trotzdem 150 Stück abnehmen?

  • Zitat

    Du bekommst Honorar - also eine Vorabsumme


    Nö, das ist nicht notwendigerweise dasselbe. Eine "Vorsumme", also ein Vorschuß, wird - i.d.R. auch nicht rückforderbar - auf die zu erwartenden Tantiemen (Anteile aus dem Buchverkauf) gezahlt, aber das gibt es fast nur bei großen Publikumsverlagen. Es ist nicht unüblich, gerade bei kleineren Verlagen, daß kein Vorschuß gezahlt wird, aber trotzdem - meistens zum Jahresende - die Tantiemen ausgeschüttet werden. Natürlich ist denkbar, daß dabei (je nach Verkaufszahlen und vereinbartem Prozentsatz) weniger rauskommt, als zuvor für die Mindestabnahme abgelatzt wurde, aber ein "Honorar" wäre es trotzdem. Tantiemen sind Prozente am Buchhandelspreis, also an dem Preis, den die Buchhändler für die Bücher zahlen (und nicht etwa am Endpreis). Wenn man 7 Prozent von den 60 Prozent bekommt, die die Buchhändler zahlen, dann wären das im genannten Beispiel etwa 75 Cent je Buch. Es müßten also um die 1.500 Bücher verkauft werden, damit die Autorin ihre Auslagen für die 150 Mindestexemplare gerade so wieder reinholt. Das wäre bei Kleinverlagen schon ein Bestseller.

  • Noch ein Wort zu dieser Mindestabnahme, die ja nichts anderes ist als eine Beteiligung des Autors an der Finanzierung: Üblich ist es, daß der Autor Belegexemplare unentgeltlich bekommt. Man erhält - i.d.R. mehrere Dutzend - Exemplare jedes neuen Buches kostenlos, zudem weitere bei jeder folgenden Auflage. Außerdem wird auf die eigenen Bücher ein Autorenrabatt eingeräumt, wenn man beispielsweise Lesungen bestreitet, bei denen es keinen Buchhändler-Büchertisch gibt. Ich kann also bei der Verlagsauslieferung zu einem stark reduzierten Preis bestellen. Bei Anthologien bekommt man weniger Belegexemplare, je nach Autorenanzahl manchmal auch nur zwei oder drei. Aber immer kostenfrei. Auch derlei wird im Verlagsvertrag vereinbart. Gheron schrub irgendwo, daß er und Iny inzwischen einen gesonderten Raum nur für Belegexemplare haben, eben weil sie zu jeder Auflage weitere bekommen, und daß sie die inzwischen kistenweise an Altenheime usw. verschenken. :grin

  • teufelchen : Belegexemplare bekommt man kostenlos als Autor, wenn der eigene Text gedruckt erscheint. Bei Anthologien sind das oft nur ein oder zwei Exemplare, bei Romanen schwankt die Anzahl von Verlag zu Verlag.

  • Genau so ist es. Die Belegexemplare belegen das Erscheinen des Buches (deshalb heißen sie so), bei Romanen schwankt die Zahl - je nach Verlag - zwischen fünf und manchmal mehr als dreißig Exemplaren -, bei Anthologien, in denen mehrere Autoren vertreten sind, sind es häufig nur zwei oder drei. Für jede Folgeauflage bekommt man weitere Belegexemplare. All das üblicherweise kostenlos, es wird auch im Verlagsvertrag geregelt und anzahlmäßig festgesetzt. Zudem erhält man i.d.R. das Recht, Autorenexemplare zu einem stark herabgesetzten Preis zu beziehen, um sich etwa für Lesungen auszustatten (auch als Autor darf man nur zum Buchhandelspreis verkaufen, aber man kann natürlich Bücher verschenken). All das ist ein fester Bestandteil der Geschäftsbeziehung, wenn man bei einem normalen Publikumsverlag veröffentlicht. Wenn man bei einem DKZ-Verlag oder einem anderen Eitelkeitsunternehmen unter Vertrag ist, sieht es meistens anders aus. Da bezahlt man ohnehin für alles, und deshalb meistens auch für "Belegexemplare" (die dann keine im Wortsinne sind). Und manchmal, siehe oben, gibt es eine "Mindestabnahme" als Gegenfinanzierung für die Publikation.

  • Schreiberling : Nur, wenn man es einfach auch so nennt, ist es nicht notwendigerweise dasselbe. :grin Bei einem "Dienstleistungsverlag" bezahlt man letztlich dafür, daß man veröffentlicht wird, und wenn man als Gegenleistung u.a. ein paar Freiexemplare und später sogar Einnahmen aus dem möglichen Buchverkauf bekommt, dann kann man das zwar "Belegexemplare" und "Tantiemen" nennen, aber ebenso, wie ein DKZ-Verlag kein Verlag im Wortsinne ist ("Verlag" kommt von "vorlegen", und damit ist das finanzielle Risiko der Veröffentlichung gemeint), sind die Freiexemplare keine Belegexemplare und die Rückzahlungen (!) keine Tantiemen. Beides hast Du letztlich vorfinanziert. Du schmälerst damit, wenn Du Glück hast, Deine Investitionen, aber das ist technisch eher vergleichbar mit dem "Bonus", den private Krankenversicherungen ausschütten, wenn man für ein paar Monate keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Man bekommt das Geld zurück, das man zuvor selbst als Prämie abgelatzt hat. "Belegexemplare" und "Tantiemen" sind in diesem Zusammenhang Euphemismen.

  • oha... aus meinen zwei Geschichten für den Schreibwettbewerb, die ich auf der ersten Seite nannte ist nun doch etwas mehr geworden.


    Mittlerweile ist ja unser Buch erschienen und auch recht erfolgreich.


    Zur Zeit ist dann das dazugehörige Hörbuch in Arbeit und ich schreibe fleißig für Band 3 der Polizistengeschichten


    Dazu sind mittlerweile einige Geschichten in Zeitschriften abgedruckt worden.


    All das Dank den Eulen....

  • Zitat

    Original von Tom Tantiemen sind Prozente am Buchhandelspreis, also an dem Preis, den die Buchhändler für die Bücher zahlen (und nicht etwa am Endpreis).


    Tantiemen sind erfolgsbasierte Beteiligungen. Erst einmal sagt das Wort nichts darüber aus, woran man beteiligt wird.


    Gängig ist zum Beispiel die Methode aus dem Standardvertrag des VS in ver.di: eine gewisse prozentuale Beteiligung auf Basis des Nettoladenverkaufpreises (also der Endpreis abzüglich der 7% Mehrwertsteuer, die auf Kulturgüter erhoben wird) an jedem verkauften und nicht remittierten Buch. Das ist bei Publikumsverlagen mehr oder weniger Standard. Es gibt auch Modelle, die auf dem Abgabepreis des Verlags an Buchhändler basieren. Dieser Preis ist einerseits natürlich niedriger als der Endpreis, andererseits kann der auch schwanken, da verschiedene Buchhändler unterschiedliche Konditionen verhandeln können. 40 oder mehr Prozent Abschlag für die Buchhändler vom Nettoladenpreis sind da wohl nicht ungewöhnlich. Dementsprechend höher sollte die prozentuale Beteiligung der Autorin sein.


    Lieben Gruß,


    Christoph


    EDIT: Vertipper.

  • @ Tom


    Es ist ja okay so. Hauptsache ich bekomme irgendwann mein Geld zurück. Und wenn nicht, ist mir auch nicht SO wichtig. Denn mit der Veröffentlichung habe ich mir einen Traum erfüllt, und dieser ist weitaus wichtiger als alles Geld der Welt. Auch wenn viele (oder die meisten) sagen, dass DKZ-Verlage, keine richtigen Verlage sind. :-)

  • Also ich habe bisher nur eine "Kurzgeschichte", bzw eine einzelne Geschichte, die mit 38 Seiten DinA5 in sich abgeschlossen war in einer Anthologie vom (Ivone Paschke) BlueButterfly Verlag veröffentlicht. Die Anthologie war halt zum Thema Hanami, da der Verlag auf der "Hanami Convention" dieses Jahr Premiere hatte ^^" Da ich noch nicht 18 bin ist das Veröffentlichen so sonst sehr schwer, vorallem weil einem einfach das Geld fehlt...
    Trotzdem werde ich wahrscheinlich, wenn ich 18 bin beim Machtwortverlag was einschicken...

  • Huhu zusammen :D


    Also, ich kann Eure Bedenken über den Lerato-Verlag ein, zwei Seiten zuvor zerstreuen :) Ich veröffentliche selber mit dem Lerato-Verlag im Oktober meinen Roman "B:SEITE - dahinter alles anders".


    Lerato ist definitv KEIN DKZ-Verlag und arbeitet auch nicht mit dem BoD-Verfahren. Ich, als Autor, muss keinen Cent für irgendwas zahlen und die Aufforderung, sich gemeinsam mit dem Verlag um das Marketing zu bemühen, bezieht sich lediglich auf Mund-zu-Mund-Propaganda, Gespräche mit regionalen Tageszeitungen etc.


    In der Vergangenheit habe ich Rezensionen, Reportagen etc. im Auftrag geschrieben. Literarische Texte habe ich meinst nur auf Anfrage und unentgeltlich in diversen Online-Magazinen veröffentlicht.


    "B:SEITE - dahinter alles anders" ist nun mein Debütroman, zu dem ich auch ein wenig wie die Jungfrau zum Kinde kam. Soll heißen, dass ich eher zufällig zu einem Verlag kam und meine Geschichte ursprünglich gar nicht veröffentlichen wollte. Inzwischen freue ich mich sehr auf den 25.10. und kann es kaum noch erwarten ;)


    Da Lektorat, Cover, Klappentext schon fertig sind und ich im Moment nur noch auf die Druckfahnen warte, bin ich sehr angespannt. Aber die Zeit kann man ja auch prima nutzen, um ein wenig die Werbetrommel zu rühren ;)


    NelaNequin
    Lass Dich trotz Deines Alters bloß nicht unterkriegen und versuche Deine Texte zur Veröffentlichung zu bringen. Kurzgeschichten lassen sich auch gut in seriösen Online-Magazinen platzieren. Das kann hilfreich sein, um den eigenen Namen bekannter zu machen. Meist sind diese Veröffentlichungen aber unentgeltlich.


    Liebe Grüße,
    Pia

  • Hallo NelaNequin,


    Zitat

    Da ich noch nicht 18 bin ist das Veröffentlichen so sonst sehr schwer, vorallem weil einem einfach das Geld fehlt...
    Trotzdem werde ich wahrscheinlich, wenn ich 18 bin beim Machtwortverlag was einschicken...


    Irgendwas habe ich da jetzt nicht verstanden. Wenn du veröffentlichst, bezahlst du kein Geld, sondern du bekommst es - und zwar vom Verlag. Warum sollte das also ein Problem sein?



    Viele Grüße,


    Michelle