Müssen Autoren eigentlich, von ihren Einnahmen als Autor irgendwelche Steuern zahlen?
Macht es einen unterschied wenn es ein Nebenverdienst oder Hauptverdienst ist?
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Du musst für jede Einnahme, wenn du im Jahr über ca. 7000 Euro liegst, Steuern zahlen. Autoren sind da keine Ausnahme. Es gelten die üblichen Steuersätze nach Staffeln.
Einzige Begünstigung: Wenn du hauptberuflich Autor bist, wie ich, kommst du in die Künstlersozialkasse und hast sehr günstige Tarife für Kranken-, Renten-, und Pflegeversicherung.
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Muss man dann eigentlich als hauptberuflicher Autor ein Gewerbe anmelden?
Als Hobbyautor der Geld für kleinere Veröffentlichungen bekommt?
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Du solltest auf jeden Fall eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Ob du dann am Ende dafür Steuern zahlen mußt, steht auf einem anderen Blatt. Das hängt von deinem Gesamteinkommen ab.
Allerdings kannst du als Autor auch bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen, z.B. Bücher, die du brauchst, Papier, PC und allerlei Peripherie, Textverarbeitung, Druckerkartuschen, Virenschutz ...
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Ein Gewerbe musst du nicht anmelden. Schriftsteller sind Freiberufler. Freiberufler betreiben kein Gewerbe, müssen sich nur eine Steuernummer vom Finanzamt geben lassen. Fertig.
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Zitat
Allerdings kannst du als Autor auch bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen, z.B. Bücher, die du brauchst
Das gilt sogar für allgemeine Belletristik.
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So wie n Freiberufler dacht ich eigentlich auch!
Der Autor ist ja immer noch ein selbstständiger "Mitarbeiter". -
Steuern!
Ach wenn ich dann welche zahlen dürfte
aus der Schriftstellerei, versteht sichSpaß beiseite - irgendwie hofft doch jeder, der schreibt, daß er irgendwann mal Einkünfte aus dem Schreiben erzielen wird.
Deshalb!!!
Ich habe ein (oder heißt das einen?) Icon auf dem Desktop :Kosten
Darunter verbergen sich verschiedene Word Dokumente. Man kann natürlich auch Excel Tabellen nehmen:Büromaterial
Fahrkosten
Telefon
Porto
Reisekosten (Bahn evt Übernachtung)
FachliteraturJedes Mal, wenn Kosten entstehen, trage ich diese brav in diese Dokument ein und hefte den dazugehörende Beleg ab. Wenn kein Beleg vorhanden ist erstelle ich einen "Eigenbeleg".
Am Ende des Jahres eines Strich, eine Zusammenstellung.
Für 2004 habe ich diese Zusammenstellung (1400,- Euro) das erste Mal in der Steuererklärung abgegeben und - wie erwartet - eine Ablehnung erhalten.
Einspruch eingelegt, Folgebescheid erhalten. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird meine Schreiberei - und die daraus entstandenen Kosten als "Liebhaberei" betrachtet.
Damit bin ich erstmal einverstanden.Warum?
Wenn ich irgendwann einmal (eventuell, vielleicht!) Einnahmen erziele, und ich dann Steuern zahlen dürfte, gelten die Kosten aus den Vorjahren als Verlust und dann ist es vielleicht wieder nix mit den Steuern.
Aber wie gesagt: Ich haffe, daß ich eines Tages Steuern aus der Schreiberei zahlen darf
Gerd
Darf ich noch einmal den Thread meiner Lesung nach oben holen?
Ich tue es einfach -
Hier lernt man ja einiges. Ich dachte immer, Schriftsteller hätten ihren Steueranteil schon mit der Umsatzsteuer beglichen. Man lernt doch nie aus! Und interessant, dass hier gleich mehrere Freiberufler im Forum sind!
mfg Sina