Leseexemplare ?

  • Hallöchen,


    ich habe letztens mit jemand - der jenige möge mir verzeihen,aber ich weiß beim besten Willen seinen NIC nicht mehr :( - über dieses Thema geschrieben.


    Es geht darum, dass s.g. Leseexemplare z.B. bei eBay verkauft werden. Wir waren uns einig, dass es zwar nicht gegen die Verkaufverordnungen verstößt, aer dennoch eine Unverschämtheit ist.


    Heute ist es mir tatsächlich passiert, dass ich ein s.g. Leseexemplar bekommen habe. Was mich dabei stört, ist, dass der Verkäufer das Buch nicht als solches gekennzeichnet hat. Ja, er hat sogar versucht, den Vermerk "Leseexemplar" auf der Rückseites des Buches mit einem schwarzen Edding zu übermalen. Leider - oder zum Glück? - ist ihm das nicht ganz gelungen. Man kann also noch sehr gut erkennen, dass es sich um ein Leseexemplar handelt.
    Ich persönlich fühle mich jetzt betrogen und weiß nicht, wie ich darauf reagieren soll ... ?(

  • Amazon.de verbietet ja sogar ausdrücklich das Anbieten von Leseexemplaren in seinen Geschäftsbedingungen. Bei ebay ist das aber sicher ein anderer Fall.


    An Deiner Stelle würde ich es dabei bewenden lassen, aber den Verkäufer um eine kurze Stellungnahme dazu bitten und ggf. dann eben in einer neutralen Bewertung ein paar Worte dazu schreiben. Letztendlich hast Du ja die Ware bekommen.


    Ich habe es mir allerdings zu eigen gemacht, grundsätzlich schon vor einem Gebot dem Verkäufer einige Fragen zur Ware zu stellen, die meist nur unzureichend im Angebotstext geklärt sind. Dabei merkt man dann auch an der mehr oder weniger umfangreichen Antwort (oder auch gar keiner), wie ehrlich die Verkäufer wirklich sind und ob man sich da nicht evtl. Ärger ins Haus holt.


    Gruss,


    Doc

  • Jetzt noch mal zu deinem Beitrag, also ich würde den Verkäufer darauf ansprechen, dass du das nicht korrekt findest.


    Außerdem würde ich es sehr deutlich in die Bewertung schreiben, so ist der nächste gewarnt, was dir nichts nützt, aber alle weiteren Käufer können nun noch einmal gezielt nachfragen, ob es sich dabei um ein Leseexemplar handelt.

  • Ich persönlich finde das mit den Leseexemplaren nicht schlimm. Ich finde halt nur, dass es vorher angegeben werden sollte. Aber ansonsten wäre mir das egal... :-)

    "Nicht wer Zeit hat, liest Bücher, sondern wer Lust hat, Bücher zu lesen, der liest, ob er viel Zeit hat oder wenig."

    - Ernst Reinhold Hauschka

    Zitat

  • Ich finde es auch nicht schlimm, wenn man zuvor wenigsten darauf hinweisen würde. Dies wurde aber nicht getan und daher ärgert es mich.
    Mein Problem ist halt immer, ich schreibe da gerne Romane und so eine Bewertung umfasst nur max. 80 Zeichen.


    Bzw. was soll man dem VK schreiben ? Die meisten werden da sehr schnell aggressiv .. so meine Erfahrung.

  • Zitat

    Original von dg9tm
    Bzw. was soll man dem VK schreiben ? Die meisten werden da sehr schnell aggressiv .. so meine Erfahrung.


    "Sehr geehrter Herr Verkäufer,


    ich habe die Ware erhalten und musste nun leider feststellen, dass es ein sogenanntes Leseexemplar (also eine dem Buchhandel zu Werbezwecken zur Verfügung gestellte Ausgabe) handelt. Dies ist auch auf dem Buchumschlag so gekennzeichnet und versucht worden unkenntlich zu machen.
    Eine solche Angabe zu diesem Buch fehlte aber leider in ihrer Artikelbeschreibung. Damit bin ich nicht einverstanden, deshalb bitte ich um eine kurze Stellungnahme von Ihnen bevor ich eine Ebay-Bewertung abgebe.


    Grüsse,


    dg9tm"


    Wie wäre es mit so einer Mail? Nur mal so..als kleiner Denkanstoss. ;) Wenn man freundlich bleibt, besteht ja kein Grund zu Aggressivität. Versuchen würde ich es schon.


    Gruss,


    Doc

  • Toll Doc,
    besser geht es nicht, dann kann man immer noch weitersehen.
    Wir haben auch kürzlich von jemanden keine Ware erhalten und mit schlechter Bewertung sowie Anzeige bei der Polizei gedroht. Schwupps war unser Geld wieder da, außerdem 20,- Euro mehr, damit wir keine Bewertung schreiben. (Es war ein Artikel der schon teurer war.) Die Angst vor schlechten Bewertungen treibt die meisten doch zu einer Stellungnahme.

  • *hüstel*


    Ähm wo ist denn der Unterschied ob das nun ein Leseexemplar oder eine normale Ausgabe ist???


    Steht doch das gleiche drin oder???

  • @ Doc ...


    Die Reaktion:


    Hallo,
    mir war nicht bewusst,das es einen Unterschied machen würde( beim Lesen des Buches),ob es ein Leseexemplar ist oder nicht .Außerdem habe ich das Buch auch ganz regulär gekauft.
    Sie können mir das Buch mit Angabe ihrer Kontoverbindung zurücksenden.Ich werde dann sicherlich einen anderen Käufer dafür finden.
    Wenn das Buch bei mir eingegangen ist werde ich Ihnen Ihr Geld zurücküberweisen.Ich bitte um eine kurze Mail,ob Sie das Buch zurückschicken oder nicht .

  • LESEEXEMPLARE werden von den Verlagen vor dem offiziellen erscheinen einem ausgewählten Personenkreis (Kritiker, Buchhändler usw.) kostenlos zugesandt. Diese sind (waren) deutlich als Leseexemplare gekennzeichnet, teilweise sogar mit dem Hinweis "Nicht für den freien verkauf bestimmt" und/oder "Rezensionen erst ab dem xx.xx.xxxx veröffentlichen".


    Ich persönlich habe nichts dagegen, wenn jemand ein Leseexemplar als gebrauchtes Buch wieder verkauft. Wenn es ihn nicht mehr interessiert, kann er damit umgehen, wie mit jedem gekauften oder geschenktem Buch.


    Unfair ist nur, wenn es das Leseexemplar vor dem offiziellen Erscheinungstermin anbietet
    und
    wenn er es in seinem Angebot nicht steht, denn Leseexemplare können unter Umständen noch von der offiziellen Ausgabe abweichen (Druckfehler, Satz und ähnliches).


    LG Dyke - der, ohne es zu wissen, schon mehrere Leseexeplar bei ebay ersteigert hat, alle allerdings in Ordnung.

  • Hi dg9tm,


    na das ist doch eine nette Reaktion von dem Verkäufer. Musst Du halt jetzt entscheiden, ob Dir das den ganzen Aufwand wert ist. Immerhin hat er prompt geantwortet und eine Lösung angeboten. Finde ich ok.


    Das Buch allerdings...naja...wenn es genauso geschrieben ist, wie sein zweites Buch "Das Maya-Ritual" (irgendwo von mir bei den Thrillern besprochen), dann solltest Du es wirklich zurückschicken. :-)


    Gruss,


    Doc

  • manchmal kann man bei ebay verkäufer schon seine wunder erleben, vor einiger zeit habe ich entdeckt, dass scheinbar neuwertige kochbücher von mir versteigert wurden mit einem mindestgebot von 1 euro, (vielleicht sind sie ja nciht mehr wert) obwohl der reguläre preis deutlich höher liegt, als ich den verleger darauf angesprochen habe, hat der recherchiert und festgestellt, dass im auslieferungslager beschädigte oder unvollständige bücher zum kilopreis an einen mitarbeiter abgegeben wurde und der hat sie dann als neuwertig versteigern wollen. Die käufer hätten dann wahrscheinlich auch nciht gerade zufrieden geschaut.
    ich selbst bin allerdings bei ebay eigentlich noch nicht richtig reingefallen.

  • Hallo ihrs !


    Stimmt Wolke, ich wars , die dieses leidige Thema im Chat angesprochen hatte ... ;) :wave


    Also, an für sich ist es ja nicht dramatisch Leseexemplare zu verkaufen, aber da gibt es halt unter den Verkäufern die "schwarzen Schafe" :


    1. Die nicht angeben, das es sich um ein Leseexmplar handelt.
    2. Die es als Neubuch schildern, und es auch tatsächlich noch eingeschweisst verkloppen ( wo ist denn da der Sinn der Sache, wenn der Rezensent es nicht mal liest ?)
    3.Die Kategorie die dg9tm erwischt hat, die es auch noch verschleiern wollen !


    Das sind die, über die ich mich im Speziellen aufgeregt habe ! Ich habe nix dagegen, ein Leseexemplar zu kaufen, im Gegenteil habe ich da sogar meine feste Bezugsquelle auf dem Flohmarkt ;)


    Aber ich denke, es ist auch nicht im Sinne des Buchhandels, die die Leseexemplare verschicken, wenn es manche nur darauf auslegen, am Ende noch Geld aus diesem Privileg zu schlagen !


    Liebe Grüße


    Hannah

  • Bei amazon finde ich einfach eine Unverschämtheit, daß Leute in der Artikelbeschreibung kackendreist angeben: "Leseexemplar", obwohl in den Bestimmungen der Verkauf von solchen untersagt ist.
    Meiner Meinung nach müßte amazon da mehr drauf achten....
    Ich verkaufe durchaus auch Leseexemplare, bei booklooker z.B. gebe ich dann auch an, ob was auf/in dem Buch drinsteht, was es als Leseex. kennzeichnet.
    Aber meistens kann man die Verlagshinweise entfernen und in der Artikelbeschreibung kurz erwähnen, daß das Buch irgendwelche entfernten Seiten oder Aufkleber hat, falls das Aussehen des Buches dadurch beeinträchtigt wurde...

    ...der Sinn des Lebens kann nicht sein, am Ende die Wohnung aufgeräumt zu hinterlassen, oder?


    Elke Heidenreich


    BT

  • ich muss gestehen, dass mich das Thema interessiert, obwohl ich grundsätzlich nichts dagegen habe, wenn jemand ein Leseexmplar, das er erhalten hat, bei ebay anbietet. Nicht jeder kann seine Bücherregale endlos erweitern und muss Sachen abgeben.


    Nicht in Ordnung finde ich es jedoch, wenn Lesexemplare noch vor dem offiziellen Erscheinungsdatum bei ebay angeboten werden, um einen möglichst hohen Preis zu erzielen, und das teilweise noch in der Orginalplastikhülle. Ich verlange ja nicht, dass jeder, der ein Leseexemplar erhält, es auch liest. Man sollte aber wenigstens mal reinschauen und durchblättern. Die Bücher jedoch gleich als neu bei ebay reinstellen, ist in meinen Augen schon dreist.


    Grüße
    Gheron :wave