Ist Michael Jackson schuldig, und wenn

  • Zum Thema: Gestern abend gab es in den ARD-Nachrichten um 22.30 Uhr einen interessanten Kommentar zu dem Urteil.
    Auf diesen Kommentar ist bisher keiner von Euch zu sprechen gekommen.
    Der Kommentator griff bewusst das Thema Jury auf. Vorweg die Europäer halten grundsätzlich nicht viel von Geschworenen, das stellte der Kommentator in seiner Rede wieder einmal klar. Deshalb und wegen des Bekanntheitsgrades von Michael Jackson rückte dieser Prozess auch in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, auch in Europa.
    Ein besonderer Augenmerk galt dabei der Jury, die zu beurteilen hatte, ob ein reicher und schwarzer Musiker sich schuldig gemacht hat und zwar nicht wegen irgendeiner Straftat, sondern wegen Missbrauchs an Kindern. Es handelte sich bei den angeklagten Straftaten also nicht um niedrigschwellige Vergehen.


    In der Jury saßen im übrigen 12 Personen, alle weißer Hautfarbe, 8 Frauen und 4 Männer.
    Die Jury habe es sich nicht leichtgemacht, hieß es im Kommentar. Es wurde tagelang getagt und letztlich habe man sich für einen Freispruch entschieden.
    Einer der Geschworenen begründete das folgendermaßen: Er glaube, dass Jackson kleine Jungen missbraucht habe, aber er glaube es eben nur. Bei einer Verurteilung würden letzte Zweifel an der Schuld von Jackson bleiben. Aus diesem Grund habe es einen Freispruch gegeben.


    Bei allem Zweifel am amerikanischen Rechtssystem hat sich in diesem Fall gezeigt, dass die Jury mit wachem Verstand geurteilt habe, verkündete der Sprecher in den Nachrichten.
    Und es bleibt letztlich die Frage: ist unsere Auffassung über das amerikanische Rechtssystem angebracht und auch das Misstrauen gegenüber einer Jury, die sich aus Nichtjuristen zusammensetzt?
    Soweit der Kommentar in der ARD.


    Für alle diejenigen, denen der Ausgang des Prozesses nicht gefällt, bleibt nur der Trost, dass Jackson finanziell ruiniert ist, die Welt weiß, dass er die Nächte gerne mit kleinen Jungs verbringt und sein Ansehen weltweit zerstört ist.
    Trotz des positiven Ausgangs des Prozesses wird immer ein Nachgeschmack bleiben.


    Ich kann behaupten, von der juristischen Materie etwas zu verstehen. Vom amerikanischen Rechtssystem,der Art der Prozessführung, dem Medienrummel und der Todesstrafe bin ich nicht begeistert.
    Aber in diesem Fall denke ich, dass die Jury sich würdig erwiesen hat, bei letzten Zweifeln keine Verurteilung von Jackson auszusprechen.

  • Hallo, Salonlöwin.


    Ich kann die Auslassungen zum amerikanischen Rechtssystem nicht ganz verstehen. Dem vorsitzenden Richter obliegt die Prozeßführung, und die Geschworenen urteilen anhand der vor Gericht erhobenen Beweislage über Schuld und Unschuld. Im Vorfeld werden die Geschworenen von eben jenem Gericht unter Einbeziehung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung berufen.


    Wir haben in Strafkammern Schöffen zu sitzen. Mal sind es zwei (ein vorsitzender Richter), mal sind es drei (zwei vorsitzende Richter). Diese Schöffen werden entweder per Losverfahren bestimmt oder nach eigener Bewerbung gewählt. Sie sind juristische Laien. Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Stand und Vermögen spielen keine Rolle. Gemeinsam mit dem vorsitzenden Richter/den vorsitzenden Richtern entscheiden sie gleichberechtigt über Schuld und Unschuld - und, im Gegensatz zum amerikanischen Rechtssystem, über das Strafmaß. Der Sinn dahinter ist der, "gesunden Menschenverstand" und "Lebenserfahrung" in diese Entscheidungen einfließen zu lassen. Genaugenommen unterscheidet sich dieses System nicht sehr von Geschworenengerichten, der Unterschied besteht in der Anzahl, der Entscheidung über das Strafmaß - und darin, daß der Richter am Schuldspruch beteiligt ist. Aber Schöffen können einen Richter auch überstimmen, ich habe das selbst bereits erlebt. Ich weiß allerdings auch von Schöffen, die sich generell den Vorgaben des Richters unterordnen, aus einem falsch verstandenen Kompetenzglauben heraus.


    Und zum Thema: Ich finde es sehr, sehr schlecht, daß die Geschworenen nach der Urteilsverkündung über ihren Entscheidungsfindungsprozeß reden dürfen, dieses Recht haben Schöffen aus guten Gründen nicht (über die Beratungen zu Urteil und Strafmaß ist Stillschweigen zu wahren). Diese Äußerungen kommen einer Relativierung des Urteils gleich, auch, wenn nur ein Geschworener von zwölf feststellt, eigentlich an die Schuld "geglaubt" zu haben. Das sollte nicht von Interesse sein. Es nimmt Schuld- oder Freispruch einen Gutteil seiner Relevanz und Glaubwürdigkeit. Im Ergebnis wird man den freigesprochenen Angeklagten dennoch "irgendwie" für schuldig halten, also - wie jene Geschworenen - an seine Schuld "glauben". Das ist sehr fatal.


    Michael Jackson war schon mit der Anklageerhebung, eigentlich sogar mit dem damaligen "Freikauf" aus einem drohenden Prozeß gebrandmarkt. Er wird es bleiben. Die Mehrheit der Menschen hält ihn jetzt für einen Kinderschänder, weil sie zwischen Prozeßergebnis und "Glauben" unterscheidet. Insofern ist die Hoffnung, nach diesem Freispruch wäre tatsächlich ein Sieg für ihn errungen, grundlos. Das liegt ein bißchen auch daran, daß gerade bei solchen Vergehen alleine die Annahme der Schuld zu genügen scheint, um jemanden abzurteilen.

  • Zitat

    Aber Schöffen können einen Richter auch überstimmen, ich habe das selbst bereits erlebt. Ich weiß allerdings auch von Schöffen, die sich generell den Vorgaben des Richters unterordnen, aus einem falsch verstandenen Kompetenzglauben heraus.


    Was ich persönlich auch für ein Desaster halte. Das Problem liegt darin, dass Schöffen Laienrichter sind. Aufgrund von ein paar Wochenend-Schulungen sind Schöffen meines Erachtens nicht in der Lage, Beweise ausreichend zu würdigen.


    Zitat

    Sie sind juristische Laien. Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Stand und Vermögen spielen keine Rolle.


    Das begrüße ich auch. Nichtsdestotrotz ist ein guter Strafverteidiger in der Lage, Schöffen und erfahrene Richter derart zu provozieren, dass sie sich zu einer unbedachten Äußerung hinreißenlassen und sich anschließend einen Befangenheitsantrag einhandeln, der erfolgreich ist. Zwar können in unserem deutschen Rechtssystem keine Schöffen ausgesucht werden, aber bei richtiger Vorgehensweise bekommt man jeden Schöffen hinauskatapultiert.
    Und eines sollte beim amerikanischen Rechtssystem noch klargestellt werden: nicht der Strafverteidiger von Jackson hat die Schöffen ausgesucht, sondern bei der Auswahl haben sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf die Kandidaten letztlich geeinigt.


    Zitat

    Und zum Thema: Ich finde es sehr, sehr schlecht, daß die Geschworenen nach der Urteilsverkündung über ihren Entscheidungsfindungsprozeß reden dürfen, dieses Recht haben Schöffen aus guten Gründen nicht (über die Beratungen zu Urteil und Strafmaß ist Stillschweigen zu wahren). Diese Äußerungen kommen einer Relativierung des Urteils gleich, auch, wenn nur ein Geschworener von zwölf feststellt, eigentlich an die Schuld "geglaubt" zu haben.


    Okay, ich habe nur einen Geschworenen zitiert, eine weitere Geschworene hat sich dieser Ansicht angeschlossen.
    Ich befürworte es auch, dass deutsche Schöffen sich nicht gegenüber der Presse äußern dürfen. Es sollte ausreichend sein, dass bei besonders interessanten Urteilsverkündungen die Presse mit Kamera dabei sein darf.
    Für weitere Infos geben die Pressesprecher der Gerichte und der Staatsanwaltschaften Auskunft.


    Zitat

    Es nimmt Schuld- oder Freispruch einen Gutteil seiner Relevanz und Glaubwürdigkeit. Im Ergebnis wird man den freigesprochenen Angeklagten dennoch "irgendwie" für schuldig halten, also - wie jene Geschworenen - an seine Schuld "glauben". Das ist sehr fatal.


    Du hast durchaus Recht, wenn Du die Glaub-/Unglaubwürdigkeit eines Urteils in dieser Form anprangerst. Im Grunde genommen hat Jackson einen Freispruch zweiter Klasse erhalten, Und die Art der Urteilsverkündung, insbesondere die Äußerungen der Geschworenen stärken nicht unbedingt die Glaubwürdigkeit der amerikanischen Justiz. Schlußendlich geht es jedoch um die Justiziabilität von Recht und nicht um die Vorurteile der Bevölkerung, die vielleicht gerne eine Verurteilung gesehen hätten.


    Doch bei aller Kritik an den Amerikanern sollten wir einen Blick nach Deutschland werfen. Aus meiner Erfahrung und dem kritischen Blick auf die Berichterstattung in den Medien konnte ich feststellen, dass es hier nicht unbedingt besser aussieht.
    Wie oft wurde in Urteilsbegründungen durch vorsitzende Richter in Strafprozessen klargestellt, dass man von der Unschuld nicht überzeugt ist und nur die Indizienkette nicht ausreichend gewesen wäre, um eine Verurteilung zu begründen. Ist das nicht das Gleiche wie bei Jackson?
    Solche Aussagen findet man häufig auch in deutschen Prozessen wegen Steuerstraftaten.


    Zitat

    Michael Jackson war schon mit der Anklageerhebung, eigentlich sogar mit dem damaligen "Freikauf" aus einem drohenden Prozeß gebrandmarkt.


    Das ist in Deutschland nicht anders. Wird beispielsweise für einen Angeklagten ein Prozess wegen Raubes angesetzt und es fand früher bereits eine Hauptverhandlung wegen eines anderen Delikts statt, dann macht die Staatsanwaltschaft derart Druck (man nennt das bei den Gerichten auch Stimmungsmache), dass das Gericht von abgeschlossenen Prozessen sämtliche Akten beifügt bekommt. Meines Erachtens reicht das Verlesen des Zentralregisterauszugs in der Hauptverhandlung vollkommen. Keiner Wunder, dass unsere Justiz so lahmt. Im übrigen sollten diese Akten sowie die aktuellen Prozessakten nicht den Schöffen zugänglich sein.
    Das ist im übrigen auch interessant für die Mitlesenden hier. Deutsche Schöffen urteilen aufgrund ihres Eindrucks in der Hauptverhandlung. Die Prozessakten, Gutachten, Vernehmungsprotokolle haben sie nicht gelesen!
    Wie Du siehst, Tom, kann eine Brandmarkung auch in deutschen Strafprozessen stattfindet. Das übrige tut dann schon die deutsche Presse,
    die sich teilweise für Vorverurteilungen hergibt.


    Letztlich werden wir die amerikanische Justiz nicht ändern. Aber bei aller Kritik an den Amerikanern sollten wir von unseren Missständen nicht ablenken.
    Auch die deutsche Justiz darf noch an sich arbeiten.

  • Zitat

    Original von Tom
    Die Mehrheit der Menschen hält ihn jetzt für einen Kinderschänder, weil sie zwischen Prozeßergebnis und "Glauben" unterscheidet. Insofern ist die Hoffnung, nach diesem Freispruch wäre tatsächlich ein Sieg für ihn errungen, grundlos.


    Tja, vielleicht sollte ihm das auch mal jemand persönlich mitteilen!? Spätestens jetzt ist der Kerl völlig durchgeknallt und fern der Heimat! Wer Glück hat und den Server seiner persönlichen Website mal erreicht, wird feststellen, das er den Tag seines Freispruchs nun mit historisch wirklich wichtigen Daten gleichsetzt wie z.B. Fall der Mauer, Geburtstag von Martin Luther King oder auch Nelson Mandela´s Befreiiung.


    Das Intro bitte nicht überspringen, darin ist alles wichtige enthalten :wow


    Von mir aus mag er mal gute Musik gemacht haben, mir ist auch egal ob er unschuldig ist oder nicht (das amerikanische Rechtssystem ist eh immer auf der Seite, die sich am besten verkaufen können), aber jetzt hat er wirklich den Verstand verloren und gehört m.E. in eine Anstalt :fetch

  • Ich stehe der Laienbeteiligung auch eher skeptisch gegenüber, der Sinn hinter der ganzen Sache ist, dass die Bevölkerung an der Rechtssprechung teil hat.


    Das System mit Schöffengericht bei "mittelschweren" Verbrechen und das Geschworenengericht bei schweren Verbrechen ist aber durchaus in der Lage hier richtige Urteile zu fällen.


    Für mich stellt sich nur die Frage in wie weit es wirklich machbar ist für Geschworene in einem so komplexen Fall eine Entscheidung zu treffen, da hier sicher viele Verwirrungen entstehen können und mit einer einfachen richterlichen Belehrung ist es sicher auch nicht so einfach verschiedene Delikte von einander abzugrenzen.


    Zum Urteil: Man kann den Sachverhalt nicht immer hundertprozentig feststellen und wenn daher Zweifel an der Schuld bleiben, dann darf der Angeklagte nicht verurteilt werden.


    Was genau geschehen ist wird die Öffentlichkeit vermutlich nie erfahren, nur ist es genauso falsch zu sagen MJ ist trotzdem schuldig ( wäre zumindestens in Österreich ein Straftatbestand) und es ist genauso falsch zu sagen, dass MJ durch dieses Urteil jetzt unschuldig ist.


    Das einizige was durch dieses Urteil festgestellt wurde ist, dass man MJ keine Straftat nachweisen kann.

  • Hallo, Salonlöwin.


    Zitat

    Was ich persönlich auch für ein Desaster halte. Das Problem liegt darin, dass Schöffen Laienrichter sind. Aufgrund von ein paar Wochenend-Schulungen sind Schöffen meines Erachtens nicht in der Lage, Beweise ausreichend zu würdigen.


    Ich lese daraus einen gewissen Unmut, den ich nicht nachvollziehen kann. In Strafprozessen geht es i.d.R. um relativ faßbare Tatvorwürfe, die dann (meistens mehrere) Anklagepunkte ergeben - dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Handtasche geklaut, die Unterschrift gefälscht, das Geld veruntreut zu haben. Im Rahmen der Beweisaufnahme werden Aussagen, Gutachten, Materialien gesichtet, die dann darüber Auskunft geben sollen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder nicht. Ich wüßte nicht, welche dieser Beweise von einem "in ein paar Wochenende-Schulungen" vorbereiteten Schöffen nicht ausreichend gewürdigt werden könnten. Vielleicht erklärst Du mal genauer, was Du meinen könntest. Mir ist ein solcher Fall bisher jedenfalls nicht untergekommen.


    Natürlich wird vor Gericht strategisch vorgegangen. Es wird verzögert, taktiert, mit Mitteln gearbeitet, die manchmal unlauter erscheinen. Aber es geht ja auch um viel, meistens. Die von Dir jetzt schon zum dritten Mal erwähnten Befangenheitsanträge habe ich zumindest bisher nicht miterlebt, und auch von anderen Schöffen habe ich derlei noch nicht gehört. Davon abgesehen: Befangen ist eben befangen. Läßt sich ein Richter - auch ein Laienrichter - dazu herab, vor der Urteilsfindung Tendenzen erkennen zu lassen, dann begibt er sich eben auf dünnes Eis.

  • Hallo, Tactirus.


    Zitat

    Ich stehe der Laienbeteiligung auch eher skeptisch gegenüber


    Sehe ich genau umgekehrt. Die Laien nehmen den Richter in die Pflicht, nicht den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen (ich verpasse meine Mittagspause, da wird doch sowieso Revision eingelegt), und sie verhindern, daß Routine greift. Außerdem - das habe ich auch bereits mehrfach erlebt - liefern die Laienrichter häufig auch Informationen und Standpunkte/Kenntnisse, die der Richter nicht hat, weil eine sehr eigene Sichtweise der Welt entwickelt hat.

  • Hallo, Taciturus.


    Zitat

    nur ist es genauso falsch zu sagen MJ ist trotzdem schuldig ( wäre zumindestens in Österreich ein Straftatbestand) und es ist genauso falsch zu sagen, dass MJ durch dieses Urteil jetzt unschuldig ist


    Und was ist er dann? Ein bißchen schuldig? Eher unschuldig? Tendentiell schuldig? Mit Verlaub, das ist doch Quatsch.


    Ob er sich - Urteil hin oder her - der vorgeworfenen Vergehen schuldig gemacht hat, wissen alleine er und das vermeintliche Opfer (manchmal, häufig weiß man ja nicht, wer genau einem etwas angetan hat, bei Raub z.B.). Das ist bei den meisten Straftaten so, auch bei solchen, bei denen das Gerichtsurteil dann das Gegenteil ergeben hat, weil der Täter nicht seine Unschuld oder die Staatsanwaltschaft nicht seine (des Täters) Schuld beweisen konnte.


    Im Umkehrschluß würde diese Betrachtung aber bedeuten, daß man generell auf Gerichtsurteile scheißen sollte und den Angeklagten je nach Gusto, Laune oder "Glauben" als schuldig betrachten kann. Das impliziert, daß man sich für wissender hält, als diejenigen, die derlei zu befinden hatten. Schuldig ist man, wenn eine Tat nachgewiesen werden konnte. Wenn das nicht der Fall ist, ist man verdammtnocheins unschuldig. Vielleicht nicht moralisch, vielleicht nicht faktisch, aber dieses "Vielleicht" gilt zu Gunsten des Angeklagten. Und so sollte es auch für Leute außerhalb des Gerichts sein.

  • Na klar, MJ ist in allen Punkten frei gesprochen worden ........... aber nachdenken darf man schon?!


    Für mich stellt sich ganz klar die Frage, ab wann von Mißbrauch gesprochen werden kann.


    Wenn ein erwachsener Mann meinem Kind Alkohol verabreichen würde, sich mit ihm/ihr nackt unter die Dusche stellen würde .......... dann wäre das für mich auch schon Mißbrauch meines Kindes, nämlich Mißbrauch der kindlichen Offenheit und Naivität. Auch Berührungen, die ein Kind so nicht kennt, gehören für mich dazu.


    Mißbrauch ist es ganz klar nicht erst, wenn Geschlechtsverkehr stattgefunden hat sondern alles, was dem kindlichen Intimbereich zu nahe kommt .


    Alkohol und gemeinsames Duschen waren ja wohl klar erwiesen?!


    Von daher verstehe ich den Freispruch in allen Punkten NICHT!


    Gabi

  • Zitat

    Original von Tom
    Hallo, Tactirus.



    Sehe ich genau umgekehrt. Die Laien nehmen den Richter in die Pflicht, nicht den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen (ich verpasse meine Mittagspause, da wird doch sowieso Revision eingelegt), und sie verhindern, daß Routine greift. Außerdem - das habe ich auch bereits mehrfach erlebt - liefern die Laienrichter häufig auch Informationen und Standpunkte/Kenntnisse, die der Richter nicht hat, weil eine sehr eigene Sichtweise der Welt entwickelt hat.


    so einfach ist es auch wieder nicht. glaubst du wirklich das einem richter das urteil so egal ist, dass er einfach nur schnell fertig werden will?
    Natürlich gibt es auch unter Richtern sicher schwarze Schafe, aber im allgemeinen sind die sehr daran bedacht der Wahrheit auf die Spur zu kommen und gerecht zu entscheiden.
    Außerdem ist es für Richter sehr unangenehm, wenn ein Urteil von ihnen in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Was ja auch gut so ist, damit eben solche Sachen, dass einfach schnell schnell gearbeitet wird, nicht vorkommen.


    Es ist aber auch so, dass jeder gewisse Delikte für sich von anderen abgrenzt. Es könnte also zum Beispiel schwer sein für Geschworene zwischen Mord und Totschlag zu unterscheiden.
    Gerade bei einem Fall wie den von MJ finde ich es eben problematisch, da hier sicher erst einmal definiert werden muss ab wann eine strafbare Mißbrauchshandlung vorliegt und dann auch wie der Sachverhalt war.


    Vielleicht wäre in gewissen Fällen daher eine Jury aus Richtern sinnvoller.

  • Zitat

    Original von Tom
    Und was ist er dann? Ein bißchen schuldig? Eher unschuldig? Tendentiell schuldig? Mit Verlaub, das ist doch Quatsch.


    Da hab ich mich unklar ausgedrückt: Offiziel ist er natürlich unschuldig, was aber nicht heißt, dass er die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen hat, sondern nur das man sie ihm nicht nachweisen kann.


    Mag sein, dass ich das nur schreibe weil ich voreingenommen bin und ihn für schuldig halte. Trotzdem finde ich solche Aussagen, wie "Ich hätte die Platten weggeschmissen, hätte die Jury anders entschieden." erschreckend, weil durch dieses Urteil, gerade auch durch die Kommentare der Geschworenen klar wird, dass auch seine Unschuld nicht bewiesen wurde.
    Einfach jetzt zu sagen, gut es war eine Verhandlung, er wurde freigesprochen also hat er nix getan ist sicher auch nicht richtig.


    Vor allem auch da ich denke, dass dieser Mensch medizinische Hilfe benötigt.

  • Hallo, Taciturus.


    Ich gebe hiermit zu, mit den meisten Deiner Äußerungen a) entweder wenig anfangen zu können oder b) mich einer Diskussion verweigern zu müssen, weil es zu weit führen würde und augenscheinlich wenig Überzeugungspotential vorhanden ist, was - natürlich - an mir liegt.


    Zitat

    Offiziel ist er natürlich unschuldig, was aber nicht heißt, dass er die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen hat, sondern nur das man sie ihm nicht nachweisen kann.


    Aha. Offizielle Unschuld vs. inoffizielle Unschuld. Was man nicht beweisen kann, darf trotzdem als gegeben angenommen - "geglaubt" - werden. Sicher wärst Du auch dabei, MJ auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen, richtig? Seltsame Rechtsauffassung. Klinke mich hiermit aus dieser Diskussion aus. :-(

  • Zitat

    Original von Tom


    Prinzipiell stimmte alles, was in der BILD stand.



    Man man man, wo hab ich das dann bloß her ............. ich lese doch gar keine Bildzeitung.


    Es ist schon verblüffend, wie leicht auch NICHTBildzeitungslesern die Beurteilungt anderer Leute fällt.


    Gabi

  • Hallo, Gabi.


    Zitat

    Es ist schon verblüffend, wie leicht auch NICHTBildzeitungslesern die Beurteilungt anderer Leute fällt.


    Das war - natürlich - ironisch gemeint. Augenscheinlich gibt es hier massenweise intime Kenner der Vorgänge auf "Neverland", und noch mehr Menschen, die weit mehr Material über den Tatvorwurf kannten, als den Geschworenen zur Verfügung gestellt worden ist.


    BTW: "Für mich ist schon Kindesmißbrauch, ..." - das mag für Dich stimmen. Für manch einen ist es schon Kindesmißbrauch, einen Scheißbären davon abzuhalten, die Antennen an fremden Autos zu verbiegen (Behinderung der Sozialisation). Ich weiß nicht, ob Herr Jackson mit Kindern geduscht oder ihnen Alkohol aufgezwungen hat; aus dem, was ich der Berichterstattung entnommen habe, ging es jedenfalls nicht hervor. Ich frage mich, wie es Dir ginge, würde in aller Welt in dieser Hinsicht über Dich diskutiert und Deine Schuld/Unschuld jenseits der Gerichtsbarkeit befunden.


    EOD, was mich betrifft.

  • @ Tom:


    Ich finde auch das diese Diskussion mittlerweile ins leere läuft.


    Aus meiner subjektiven Sicht der Dinge ist der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt worden um ein wirkliches Urteil fällen zu können, deswegen entschieden die Geschworenen für unschuldig. Dass meine ich jedenfalls aus deren Wortmeldungen herauslesen zu können.


    Der Weg zum Scheiterhaufen ist dann wieder ein ganz ein anderer. Ich schätze einmal das war eine Anspielung auf die Hexenverfolgung. Dazu nur soviel: Hexerei als Tatbestand ist schon einmal etwas ganz anderes als Kindesmissbrauch.


    Und ich bin natürlich für den Grundsatz "in dubio pro reo".

  • Als Betroffene habe ich mich bewusst nicht intensiv mit dem Prozess beschäftigt.
    An mir hat sich ein alter Widerling vergangen, ich war damals 8 Jahre alt, es ist etwa 25 Jahre her.
    Nicht aus der Familie, und kein Prominenter wie Jackson, wenn auch prominent genug (in unserem Ort), um nicht weiter belästigt zu werden. Macht und Geld haben es zugelassen, dass er ungeschoren davongekommen ist, obwohl jeder von seinen abartigen Neigungen gewusst hat...
    Ich wollte mich nicht zu Wort melden, aber mir fällt besonders auf, dass nach den Kindern bzw. nach dem Kind kein Mensch fragt....
    Wenn Jackson es wirklich getan hat, hoffe ich, dass er elend krepieren wird.
    Verzeiht, dass ich kein Verständnis aufbringen kann und er mir nicht leid tut, ob sein Leben jetzt verpfuscht ist oder nicht. Vielleicht sehe ich das mit anderen Augen.

  • Nur mal so zur Information - das hier sind die Anklagepunkte (gewesen):


    Anklagepunkt 1: Verschwörung (zusammen mit fünf Mitarbeitern) zur Entführung, Freiheitsberaubung und Erpressung des angeblichen Missbrauchopfers und dessen Familie.

    Anklagepunkte 2 bis 5: Belästigungsvorwürfe - vier "obszöne" Handlungen an einem Minderjährigen (unter 14 Jahren) zur eigenen sexuellen Befriedigung. Zwei dieser Missbrauchsvorwürfe gingen auf die Aussage des Jungen zurück, er sei von Jackson angefasst worden. Die beiden anderen bezogen sich auf die Aussage des jüngeren Bruders des Jungen, der Jackson in zwei verfänglichen Situationen beobachtet haben wollte.

    Anklagepunkt 6: Versuchte sexuelle Belästigung. Nach Aussage des Jungen soll Jackson die Hand des damals 13-Jährigen ergriffen und damit die eigenen Genitalien berührt haben.

    Anklagepunkte 7 bis 10: Alkoholabgabe an einen Minderjährigen mit Belästigungsabsichten.