Nur FYI
und weil es mich so amüsiert, daß hier eine alte Meyrink-Übersetzung aufgetaucht ist:
Meyrink läßt die Juden tatsächlich ' jüdeln-jiddeln'. Dsa war zum Einen natürlich die Sprache der zu seiner Zeit in Österreich wie Deutschland bei weitem häufiger anzutreffenden (Ost)Juden. Will sagen, vor allem der ärmeren jüdischen Bevölkerung, denn je wohlhabender sie waren, desto 'assimilierter' waren sie und sprachen zumindest nach außen hin dann halt auch möglichst 'gutes' Deutsch.
Zum zweiten war es überaus beliebt, einfach so zum Spaß, wie man heute z.B. Anglizismen verwendet oder Jugendsprache. Komische Figuren auf der Bühne, in Büchern etc. 'Jiddeln'. Das geht bis in die frühen Dreißiger Jahre. Das war nicht unbedingt antisemitisch, sondern einfach Reaktion auf das Vorhandensein einer weiteren 'Sprache'.
Zum dritten waren bestimmte jiddische Ausdrücke einfach verbreiteter. Massel, Maloche und hunderte mehr hatten Eingang gefunden in den täglichen Sprachgebrauch aller. Erst Nationalismus und Antisemitismus hatten dann eine 'Sprachreinigung' zur Folge. Heute sind die Ausdrücke weitgehend vergesen, weil eben diese ganze Kultur fast verschwunden ist.
Das '-leben' ist tatsächlich eine Koseform, stammt urprünglich von 'Leben': im Sinn von: mein Liebes.
Also: Otto, mein Leben oder Anna, mein Leben.... War ja bei usn auch verbreitet.
Der Teil, der einfach nur Zuneigung ausdrückt, ist dann übriggeblieben, bzw. ein Form, wie sie Ältere zu Jüngeren oder Männer zu Frauen sagen.
Also: Herzchen, Süße, Kleines....
Zum Rechtswesen noch ein Wort:
ja, auch im Strafrecht herrscht Common Law.
Das, was wir hierzulande unter 'richterliche Unabhängigkeit' verstehen basierend auf dem römischen Recht zusammen mit seinen kontinentalen Traditionen und Weiterentwicklungen über die Jahrhunderte, kann in England nicht greifen, weil die Rolle des Richters dort eine andere ist.
Der englische Richter ist nicht derjenige, der urteilt. Er ist nicht für Feststellung des Strafbestands, Festsetzung des Strafmaßes etc. zuständig.
Das ist Aufgabe der Jury.
Der Richter in England ist während des Prozesses so eine Art Diskussionsleiter. Und derjenige, der das Urteil der Jury der Öffentlichkeit verkündet.
Einfluß hat er dahingehend, daß er am Ende des Verfahrens, bevor die Jury zur Beratung geht, eine Zusammenfassung des gesamten Falls gibt, einschließlich der Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger.
Das ist das sogenannte Summing up.
DAS soll natürlich neutral, objektiv und sachlich sein. Denn es soll die Fakten schildern. Dem Angeklagten jede Chance geben.
Darin besteht die Kunst englischer Richter und das funktioniert ebenso gut und schlecht wie andere Rechtssysteme auch.