Ich hätte da mal ne rechtliche Frage. Wie verhält es sich rechtlich, wenn ein Mitarbeiter 10 Stunden oder mehr gearbeitet hat und dann mit dem eigenen Wagen nach Hause fährt. Wir haben hier jemand der verreisen möchte und er sagt, er fährt nicht nach 10 stündiger Reise oder länger sogar noch mit dem Mietwagen nach Hause. Ich denke mir aber, wenn jemand so lange gearbeitet hat, wird ihm ja auch kein Taxi bestellt damit er heim kommt. Wie verhält sich das? Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass man nach länger als 10 stündiger Arbeit nicht mehr mit dem Wagen fahren darf wenn man von der Arbeit / Dienstreise kommt?
Rechtliche Frage
-
-
er kann ja nach hause laufen...
bo
-
Ja, aber wenn's zu weit ist?
Es wären 50 km ungefähr. Die zu laufen... naja
Aber meine Frage ist wirklich ernst gemeint. -
Länger als 10 Stunden?
Im Arbeitszeitgesetz ist im Moment eine Höchstgrenze von maximal 10 Arbeitsstunden pro Tag festgesetzt. Was darüber hinausgeht ist illegal.Für Fahrten zum Arbeitsplatz und wieder nach Hause ist man komplett kranken- und unfallversichert.
Gruss,
Doc
-
Zitat
Original von Doc Hollywood
Länger als 10 Stunden?
Im Arbeitszeitgesetz ist im Moment eine Höchstgrenze von maximal 10 Arbeitsstunden pro Tag festgesetzt. Was darüber hinausgeht ist illegal.Hm...
Das sagt Wikipedia:
ZitatArbeitszeitregelungen
Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Nach der Grundregelung in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Bei Schichtarbeit muss der Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 AbzG innerhalb eines Monats oder innerhalb von vier Wochen hergestellt werden.Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen vor, der allerdings durch Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) oder Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde wesentlich erweitert werden kann.
Der Durchschnitt macht´s
-
Wie jemand auf die Arbeit kommt, und von dort wieder weg, ist ganz alleine Problem des ANs
Und es gibt Bereiche, wo mehr als 10 Stunden gearbeitet wird..dabei ist eine gewisse Pausenregelung zu beachten.
Oben ist ja schön erklärt das das kein Dauerzustand sein darf.
der Herr kann sich ja von Mutti abholen lassen....ich glaubs ja nicht
-
Ich habe ausdrücklich von 10 Arbeitsstunden geschrieben. Mehr als diese 10 Arbeitsstunden sind nach momentanen deutschen Arbeitsrecht vom Gesetzgeber her nicht zulässig. Pausenzeiten kommen natürlich hinzu, so daß es durchaus inklusive Pausen auch einen 12 Stunden-Arbeitstag geben kann.
Was über diese 10 Arbeitsstunden hinausgeht bedarf i. d. R. der Zustimmung des Betriebsrats und darf nur im Einzelfall und das nur in Ausnahmesituationen angewandt werden.
Was regelmäßig über diese 10 Arbeitsstunden geht bzw. vom Arbeitgeber dazu angehalten wird oder dies durch den Arbeitgeber toleriert wird, ist illegal und strafbar. Das Gewerbeaufsichtsamt greift da sehr hart durch, wenn solche Verstöße (auch anonym) zur Anzeige gebracht werden.Im Zweifelsfall kann der Betriebsrat bzw. das zuständige Gewerbeaufsichtsamt detaillierte Auskünfte geben.
Gruss,
Doc
-
Branka,
ich habe die Frage nicht ganz verstanden.
Du willst wissen, ob jemand versichert ist, wenn er nach einer zehnstündigen
R e i s e im eigenen Wagen nach Hause fährt?
Dienstreise?
Oder ob die Firma die Kosten übernehmen muß? -
magali
Ich möchte wissen, ob jemand, der länger als 10 Stunden auf Dienstreise ist, berechtigt ist, ein Taxi nach Hause zu nehmen oder ob man dieser Person zumuten kann, mit dem eigenen Wagen oder einem Mietwagen zu fahren. Denn diese Person von der ich spreche denkt, dass sie das nach 10 Stunden nicht mehr kann, wegen der Unfallgefahr. Allerdings denke ich, nach einem 2 stündigen Rückflug, wo man sich entspannen kann, müsste es doch möglich seine, eine dreiviertelstündige Fahrt selbst vor zu nehmen. Ich weiß nur nicht, ob es rechtlich irgendwie geregelt ist, dass er dann nicht mehr selbst fahren darf.
Ich weiß, dass es sogenannte Lenkzeiten gibt. Aber die gelten doch nur, wenn man mehrere Stunden am Stück am Steuer sitzt. -
Doc..nix anderes hab ich gesagt.
Ähh Betriebsrat und Co.
Es gibt tatsächlich kleine Firmen ohne Betriebsrat, ohne Obmann, da muss eben mal länger gearbeitet werden, damit der Laden läuft. -
@Doc
Papier ist geduldig und manch ein Arbeitnehmer nimmt MAL gern eine längere Arbeitszeit in Kauf weil es so für alle Beteiligten die bessere Variante ist. Deshalb gleich mit Rechtspapiere rumzuwedeln...Ansonsten sehe ich das wie Alex, ist jedem sein eigenes Bier wie er hin oder zurück kommt, Hauptsache er kommt zur Arbeit und das pünktlich.
ZitatOriginal von magali
Branka,ich habe die Frage nicht ganz verstanden.
Du willst wissen, ob jemand versichert ist, wenn er nach einer zehnstündigen
R e i s e im eigenen Wagen nach Hause fährt?
Dienstreise?
Oder ob die Firma die Kosten übernehmen muß?Falls die Frage sooo gemeint ist, sicher kann dann der AG nicht verlangen einen Wagen zu fahren, sondern müsste auch ne Fahrkarte für die Bahn finanzieren.
-
Branka
Es gibt keine rechtliche Grundlage, die einen Arbeitgeber verpflichtet die Kosten für die An- und Abfahrt eines Arbeitnehmers zu seiner Arbeitsstelle zu übernehmen. Wenn der Kollege nach einem Flug nicht mehr selbst fahren möchte, dann muss er sich schon auf eigene Kosten ein Taxi (Bahn, Bus, etc.) nach Hause nehmen. Das hat mit der Arbeitszeit gar nichts zu tun.alex
Mir ist klar, daß es auch Betriebe ohne Betriebsrat gibt. Deswegen kann sich trotzdem jeder an das Gewerbeaufsichtsamt in solchen Fällen wenden. Mehr als 10 Arbeitsstunden, und das regelmäßig, sind illegal. Diese Gesetze dienen nun mal dem Schutz der Arbeitnehmer. Außerdem sollte ein Arbeitgeber von alleine draufkommen, daß er eine Fürsorgepflicht zur Gesundheitserhaltung gegenüber seinen Angestellten hat.edit: Es geht dabei auch nicht "um mal länger", sondern um Regelmäßigkeit.
Gruss,
Doc
-
ich glaube nicht, dass reisezeit als reine arbeitszeit angesehen wird, oder? wenn dem so ist, habe ich viele jahre meines lebens illegal gearbeitet.
bo
-
Zitat
Original von Branka
magali
Ich möchte wissen, ob jemand, der länger als 10 Stunden auf Dienstreise ist, berechtigt ist, ein Taxi nach Hause zu nehmen oder ob man dieser Person zumuten kann, mit dem eigenen Wagen oder einem Mietwagen zu fahren. Denn diese Person von der ich spreche denkt, dass sie das nach 10 Stunden nicht mehr kann, wegen der Unfallgefahr. Allerdings denke ich, nach einem 2 stündigen Rückflug, wo man sich entspannen kann, müsste es doch möglich seine, eine dreiviertelstündige Fahrt selbst vor zu nehmen. Ich weiß nur nicht, ob es rechtlich irgendwie geregelt ist, dass er dann nicht mehr selbst fahren darf.
Ich weiß, dass es sogenannte Lenkzeiten gibt. Aber die gelten doch nur, wenn man mehrere Stunden am Stück am Steuer sitzt.10 Stunden Dienstreise heisst aber sicher nicht 10 Stunden am stück arbeiten. Vielleicht gibts zwischendrin längere Pausen, wo etwas Erholung möglich wäre.
Aber ich denke, man niemanden zwingen sich selbst eine Gefahr auszusetzen. Manch einer steckt es locker weg, der andere wird wuschig. -
Zitat
Original von bogart
ich glaube nicht, dass reisezeit als reine arbeitszeit angesehen wird, oder?Korrekt und nix oder. Reisezeiten fallen nicht unter diese 10 Arbeitsstunden, allerdings wird auch kaum ein AG verlangen, daß ein AN nach einem 12 Stunden-Flug nach Singapur dort sofort loslegt und nochmal 10 Stunden Arbeit runterreisst.
Gruss,
Doc
-
Zitat
Original von bogart
ich glaube nicht, dass reisezeit als reine arbeitszeit angesehen wird, oder? wenn dem so ist, habe ich viele jahre meines lebens illegal gearbeitet.bo
Apropos Rumkugeln...isch han Hunger
-
Zitat
Original von Doc Hollywood
edit: Es geht dabei auch nicht "um mal länger", sondern um Regelmäßigkeit.Mir geht es aber um "mal länger"
-
Zehn Stunden Arbeitstag? Ich würde davon träumen! Das wäre für mich quasi Teilzeit...
also, entschuldigung, aber wie der Mitarbeiter nach Hause kommt, ist nicht das Ding des Arbeitgebers (siehe alle Zitate oben). Klar ist eine Dienstreise anstrengend, aber herrjeh noch eins, was sind denn das für Mimosen? In einem mir bekannten Betrieb gabs neulich den Fall, dass eine Mitarbeiterin wollte, dass sie einen Umzugskostenzuschuß bekommt, da sie näher an den Arbeitsplatz ziehen wollte. Denn ihr sei nicht zuzumuten, Täglich zweimal je eine halbe Stunde mit dem Auto zu fahren. Zuschuß gabs nicht. Und auch keine Übernachtung für einen Außentermin (Dauer zwei Stunden) mit einer Anfahrt von je Weg von ca. 2,5 Stunden im Firmenwagen. Ratet mal, wer nicht mehr in diesem Betrieb arbeitet... -
Zitat
Original von Doc Hollywood
Korrekt und nix oder. Reisezeiten fallen nicht unter diese 10 Arbeitsstunden, allerdings wird auch kaum ein AG verlangen, daß ein AN nach einem 12 Stunden-Flug nach Singapur dort sofort loslegt und nochmal 10 Stunden Arbeit runterreisst.Das war bei uns (Investmentbank) normal. Donnerstag Abend nach der Arbeit in New York losfliegen, morgens in London landen. Direkt ins Büro, da Hotelzimmer leider erst Mittags frei wird. Im Büro den ganzen Tag Meetings mit den Londoner Kollegen. Samstag/Sonntag dann Seminar. Montag morgen den ersten Flug zurück nach New York und aufgrund der Zeitverschiebung kann man dann noch locker zwei, drei Stunden arbeiten.
Wenn man etwas dagegen gesagt hätte, hätte man halt auch nie die Chance bekommen, im Ausland zu arbeiten und das war zwar anstrengend, aber irgendwie hat es auch Spass gemacht und war ne tolle Erfahrung. Und das es kein Acht-Stunden-Job ist, hab ich eh gewusst. Der Chef selbst hat es auch nicht anders gemacht, direkt nach nem Flug nach Singapur oder Tokyo ins dortige Büro...
Irgendwann ist mir allerdings die Luft ausgegangen, deshalb mache ich jetzt auch was anderes.
-
keinkomma
Ich kann dir nur beipflichten. Leute gibt's! Bei uns ist es völlig normal, nach einem 10 - 12 Stunden Arbeitstag beim Kunden noch 500 km und mehr nach Hause zu fahren. Selbst dabei müsste ich mich schon arg rechtfertigen, um eine weitere Übernachtung genehmigt zu kriegen.
Bei uns gab es auch mal jemanden, der zu einem Kundentermin morgens um 10 Uhr 2 Stunden Anfahrt hatte und deshalb am Vortag mittags losgefahren ist. Auch die Person arbeitet nicht mehr bei uns ...